Neu HILFÄÄÄÄ - Gibt es hier jemand der uns helfen kann Schlussrechnungen mit ausgewiesener MwSt bei den Anzahlungen

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Gibt es hier jemanden der uns helfen kann wie wir bei den Schlussrechnungen die abgezogenen Anzahlungsrechnungen mit der MwSt darstellen können. Jetzt geht es nur mit Abzug Netto Anzahlung. Da ist die Gefahr groß, dass sie vom FA doppelt berechnet wird.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
2.020
579
Flensburg
Hallo @Cocopixi,

warum glaubst Du, dass das Finanzamt eine Zahlung als Nettozahlung betrachtet und da noch die USt draufrechnet? Meines Erachtens gibt es so etwas wie eine Nettozahlung gar nicht.
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Gibt es hier jemanden der uns helfen kann wie wir bei den Schlussrechnungen die abgezogenen Anzahlungsrechnungen mit der MwSt darstellen können. Jetzt geht es nur mit Abzug Netto Anzahlung. Da ist die Gefahr groß, dass sie vom FA doppelt berechnet wird.
von francell - Hallo @Cocopixi,

warum glaubst Du, dass das Finanzamt eine Zahlung als Nettozahlung betrachtet und da noch die USt draufrechnet? Meines Erachtens gibt es so etwas wie eine Nettozahlung gar nicht.
Ich bin ganz neu hier und weiß auch nicht wie ich dir hier im Forum antworten kann, dann eben copy past ... Also francell, wir ziehen sie netto ab, da wir die Mwst ja schon in der Anzahlungsrechnung berechnet haben.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.408
1.864
Eine Zahlung trägt keine Mwst, sondern deine Rechnung, eine Anzahlung reduziert den noch offenen, also den noch zu zahlenden Betrag.
Das hat mit Rechnungsbetrag und Mwst rein gar nichts zu tun.

Schildere erst mal dein Problem genauer ...
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
2.020
579
Flensburg
Ich bin ganz neu hier und weiß auch nicht wie ich dir hier im Forum antworten kann, dann eben copy past

Einfach auf "Antworten" klicken. :)

wir ziehen sie netto ab, da wir die Mwst ja schon in der Anzahlungsrechnung berechnet haben.

Genau das halte ich für falsch. Ganz einfaches Beispiel:
Rechnungsbetrag 100 € netto + 19 € USt, Anzahlung 79 €, Restzahlung 40 €.
Die Anzahlung teilt sich auf in 66,39 € netto und 12,61 € USt.
Die Restzahlung in 33,61 € netto und 6,39 €.

Nehmen wir mal an, Du erhältst nur die Anzahlung, und dann kommt nichts mehr. Möchtest Du dann dem Finanzamt erzählen, dass Du keine Umsatzsteuer für die Anzahlung abzuführen hast?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.408
1.864
Zudem kommt es darauf an ob er IST oder SOLL versteuert.
IST wird mit Zahlung fällig.
SOLL wird mit der Rechnung fällig, egal ob oder wie viel Vorkasse geleistet wurde.

Jedoch, netto ist immer falsch.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.408
1.864
Ja, dann musst du das mit Mwst machen.
Wenn du 80 erhältst für eine Rechnung mit 100 Euro, dann musst du bei 80 Euro anteilig die Mwst berücksichtigen.
Mit den restlichen 20 Euro hat das FA vorerst nichts zu tun.

Ist bei mir schon ein Weilchen her ... ;)

Wenn du einen Rechnungs-Export mit der Ameise und IST-Einstellung machst, dann erhältst du das schon korrekt.
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Also, wir sind ein Handwerksbetrieb und schreiben Anzahlungsrechnungen mit MwSt, dann die Schlussrechnung bei der wir die Anzahlung netto abziehen, dann plus MwSt = Gesamtsumme -> fertig. Das FA verlangt, dass wir in der Schlussrechnung die Anzahlungen mit Zahlungsdatum und ausgewiesener Mehrwertsteuer darstellen müssen - sonst wird die MwSt aus der abgezogenen Netto-Anzahlung erneut vom FA berechnet. Wie mache ich das in JTL ?
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Ja, dann musst du das mit Mwst machen.
Wenn du 80 erhältst für eine Rechnung mit 100 Euro, dann musst du bei 80 Euro anteilig die Mwst berücksichtigen.
Mit den restlichen 20 Euro hat das FA vorerst nichts zu tun.

Ist bei mir schon ein Weilchen her ... ;)

Wenn du einen Rechnungs-Export mit der Ameise und IST-Einstellung machst, dann erhältst du das schon korrekt.
Jetzt muss ich gestehen, dass ich mit Ameisen und IST-Einstellungen noch nicht gearbeitet habe.... da muss erst mal mein Chef ran. Aber kann es sein, dass im Auftrag die Anzahlung als Teilzahlung mit Datum und Betrag hinterlegt werden muss ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.408
1.864
Jetzt muss ich gestehen, dass ich mit Ameisen und IST-Einstellungen noch nicht gearbeitet habe.... da muss erst mal mein Chef ran. Aber kann es sein, dass im Auftrag die Anzahlung als Teilzahlung mit Datum und Betrag hinterlegt werden muss ?
Also wie deine Rechnung aussieht weiß ich nicht.

Doch das was du schreibst ist korrekt - Anzahlung erfassen und der Export macht dann alles richtig.
Also wenn du dann Rechnungen 1.5. bis 31.5. mit IST exportierst, bekommst du alle Zahlungen korrekt mit Mwst exportiert.

Beachte:
Aufträge werden nicht exportiert und auch keine Zahlungen die auf Aufträgen sind - nur Rechnungen werden berücksichtigt (ein alter Mangel von JTL).

Und wegen Anzahlungs"Rechnung" und Schlussrechnung - JTL ist eine WAWI für Online-Handel und nicht optimiert für Handwerk.
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Also wie deine Rechnung aussieht weiß ich nicht.

Doch das was du schreibst ist korrekt - Anzahlung erfassen und der Export macht dann alles richtig.
Also wenn du dann Rechnungen 1.5. bis 31.5. mit IST exportierst, bekommst du alle Zahlungen korrekt mit Mwst exportiert.

Beachte:
Aufträge werden nicht exportiert und auch keine Zahlungen die auf Aufträgen sind - nur Rechnungen werden berücksichtigt (ein alter Mangel von JTL).

Und wegen Anzahlungs"Rechnung" und Schlussrechnung - JTL ist eine WAWI für Online-Handel und nicht optimiert für Handwerk.
Lieber MichaelH,

da hast du vollkommen recht. Das ist echt ein Manko. Ja, der Chef war vor Jahren mal im Online-Handel und hat JTL für den Handwerksbetrieb übernommen. Aber hab vielen herzlichen Dank für deine Hilfe !
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.408
1.864
Also mit der neuen WAWI wäre es dann ggf. so, dass ihr Rechnungen erstellt, als "Teilrechnung(en)", diese dann letztlich aber storniert.
Dann ist der Auftrag wieder frei, kann lt. Endabrechnung modifiziert werden.
Die Zahlungen sind dann bereits exportiert (Zahlungsdatum) und nur die Schlusszahlung würde dann noch exportiert werden.

Wie eure (Zeit-)Abläufe genau aussehen weiß ich nicht, doch in diese Richtung könntest du mal testen.

Zahlungen werden also auf den Auftrag erfasst, nicht auf die Rechnung(en). Die Rechnungen nehmen die Zahlung(en) dann erst mal mit, werden aber wieder frei (da Storno der Rechnung).
Und am Ende wird dann nur mehr die Schlusszahlung mit der nun einzigen und gültigen Endab-"Rechnung" exportiert.
Immer das korrekte Zahlungsdatum verwenden.

So irgendwie ... ;) ... im Baugewerbe wo es immer Abweichungen geben kann sicherlich nicht so einfach zu machen, es ist ja kein einfacher Auftrag mit Teillieferungen, sondern der Auftrag ändert sich nach Bedarf.
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
592
76
Oder bei dieser Gelegenheit einmal überlegen ob das was Ihr da macht sinnvoll ist.

Ich bin kein Buchhaltunspezi - man kann mich gerne korrigieren!

Aber so etwas wie eine "Anzahlungsrechnung" gibt es doch eigentlich gar nicht. Es gibt Rechnungen. Und es gibt "Zahlungen" (oder nennen wir es hier lieber Geldeingänge). Die haben aber nichts miteinander zu tun. Ein Zahlung kann vor Rechnungserstellung erfolgen, 14 Tage danach, oder 30 Tage danach, ... einen Betrag den Ihr in Rechnung stellt kann mit einer Zahlung beglichen werden oder auch auch mit fünf Zahlungen - mit drei vor Rechnungsstellung und mit zwei Zahlungen nach Rechnungsstellung usw. ...

Es gibt doch keine Pflicht für jeden Geldeingang eine Rechnung (Ihr nennt das "Anzahlungsrechnung") zu erstellen. Das FA fordert das doch gar nicht.

Ihr können dem Kunden ja einen "Beleg" / eine "Quittung" für eine jede geleistete Zahlung geben. Ihn mit einem beliebigen Beleg zur Zahlung einer Summe per Vorkasse auffordern. Aber das muss ja keine Rechnung sein und dazu muss es keine geben. Die schreibt ihr einmal (am Ende).

"Geldeingänge" (Zahungen), "Vorgängen" (ggf. Rechnungen") zuzuordnen, ist ja etwas anderes...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.408
1.864
"Es gibt doch keine Pflicht für jeden Geldeingang eine Rechnung (Ihr nennt das "Anzahlungsrechnung") zu erstellen. Das FA fordert das doch gar nicht."
Jein, bei IST-Versteuerung musst du die Zahlung eben mit Mwst-Aufteilung mit dem FA abrechnen, sprich die Mwst abführen.
Egal ob es dafür einen Auftrag oder Rechnung gibt.
Und einen abrechenbaren Zahlungsbeleg kennt die WAWI nicht und abrechenbare Zahlung auf einen Auftrag auch nicht, das ist das eigentliche Problem.
Es muss also eine Rechnung erstellt werden und da muss eben auch was draufstehen ...

Rechnung ausstellen für eine Leistung lt. Auftrag/Angebot die erst teilweise oder abweichend erbracht wurde ist nicht so einfach.
Zudem kann man mit der aktuellen WAWI einen Auftrag nicht mehr wesentlich ändern, sobald eine Rechnung erstellt wurde.
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Also mit der neuen WAWI wäre es dann ggf. so, dass ihr Rechnungen erstellt, als "Teilrechnung(en)", diese dann letztlich aber storniert.
Dann ist der Auftrag wieder frei, kann lt. Endabrechnung modifiziert werden.
Die Zahlungen sind dann bereits exportiert (Zahlungsdatum) und nur die Schlusszahlung würde dann noch exportiert werden.

Wie eure (Zeit-)Abläufe genau aussehen weiß ich nicht, doch in diese Richtung könntest du mal testen.

Zahlungen werden also auf den Auftrag erfasst, nicht auf die Rechnung(en). Die Rechnungen nehmen die Zahlung(en) dann erst mal mit, werden aber wieder frei (da Storno der Rechnung).
Und am Ende wird dann nur mehr die Schlusszahlung mit der nun einzigen und gültigen Endab-"Rechnung" exportiert.
Immer das korrekte Zahlungsdatum verwenden.

So irgendwie ... ;) ... im Baugewerbe wo es immer Abweichungen geben kann sicherlich nicht so einfach zu machen, es ist ja kein einfacher Auftrag mit Teillieferungen, sondern der Auftrag ändert sich nach Bedarf.
Ich schreibe nicht die Rechnungen, das macht die Frau vom Chef und die hatte schon Probleme die Stornorechnungen zu erstellen. Sie wehrt sich auch erfolgreich eine neue SW zu verwenden. Ich hab da schon mal was gefunden, aber das will sie nicht. Wenn sie das jetzt mit Rechnung schreiben, dann wieder stornieren machen muss - das wird nix mit ihr. Aber Danke, dass du dich so intensiv damit beschäftigst und auch einen Lösungsansatz dazu hast. Es ist nicht meine Firma, aber ich sehe es in den Bilanzzahlen, dass da was nicht stimmen kann ...
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Oder bei dieser Gelegenheit einmal überlegen ob das was Ihr da macht sinnvoll ist.

Ich bin kein Buchhaltunspezi - man kann mich gerne korrigieren!

Aber so etwas wie eine "Anzahlungsrechnung" gibt es doch eigentlich gar nicht. Es gibt Rechnungen. Und es gibt "Zahlungen" (oder nennen wir es hier lieber Geldeingänge). Die haben aber nichts miteinander zu tun. Ein Zahlung kann vor Rechnungserstellung erfolgen, 14 Tage danach, oder 30 Tage danach, ... einen Betrag den Ihr in Rechnung stellt kann mit einer Zahlung beglichen werden oder auch auch mit fünf Zahlungen - mit drei vor Rechnungsstellung und mit zwei Zahlungen nach Rechnungsstellung usw. ...

Es gibt doch keine Pflicht für jeden Geldeingang eine Rechnung (Ihr nennt das "Anzahlungsrechnung") zu erstellen. Das FA fordert das doch gar nicht.

Ihr können dem Kunden ja einen "Beleg" / eine "Quittung" für eine jede geleistete Zahlung geben. Ihn mit einem beliebigen Beleg zur Zahlung einer Summe per Vorkasse auffordern. Aber das muss ja keine Rechnung sein und dazu muss es keine geben. Die schreibt ihr einmal (am Ende).

"Geldeingänge" (Zahungen), "Vorgängen" (ggf. Rechnungen") zuzuordnen, ist ja etwas anderes...
Doch, wir müssen zu jedem Geldeingang eine Rechnung schreiben. Das Geld der Anzahlung brauchen wir auch vorher für den Materialeinkauf. Vorher starten wir die Baustelle erst gar nicht an.

Wir würden uns total verirren, wenn wir das mit Beleg, oder Quitttung machen würden.
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
"Es gibt doch keine Pflicht für jeden Geldeingang eine Rechnung (Ihr nennt das "Anzahlungsrechnung") zu erstellen. Das FA fordert das doch gar nicht."
Jein, bei IST-Versteuerung musst du die Zahlung eben mit Mwst-Aufteilung mit dem FA abrechnen, sprich die Mwst abführen.
Egal ob es dafür einen Auftrag oder Rechnung gibt.
Und einen abrechenbaren Zahlungsbeleg kennt die WAWI nicht und abrechenbare Zahlung auf einen Auftrag auch nicht, das ist das eigentliche Problem.
Es muss also eine Rechnung erstellt werden und da muss eben auch was draufstehen ...

Rechnung ausstellen für eine Leistung lt. Auftrag/Angebot die erst teilweise oder abweichend erbracht wurde ist nicht so einfach.
Zudem kann man mit der aktuellen WAWI einen Auftrag nicht mehr wesentlich ändern, sobald eine Rechnung erstellt wurde.
Du sagst es ! Wir brauchen eine Rechnungsprogramm für Bau
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
592
76
"Jein, bei IST-Versteuerung musst du die Zahlung eben mit Mwst-Aufteilung mit dem FA abrechnen, sprich die Mwst abführen.
Egal ob es dafür einen Auftrag oder Rechnung gibt."
Aber das gibt mir doch eigentlich vollig recht, oder? ;) Die Steuerschuld ergibt sich aus den Einnahmen/Gewinnen resp. dem Zahlungseingang auf dem Konto. Nicht durch Ausfertigung des Rechnungsdokuments (also wurscht ob die Rechnung eine Woche früher oder später .... egal ob Eine oder Fünf Rechnungen geschrieben werden).

"Und einen abrechenbaren Zahlungsbeleg kennt die WAWI nicht und abrechenbare Zahlung auf einen Auftrag auch nicht, das ist das eigentliche Problem.
Es muss also eine Rechnung erstellt werden und da muss eben auch was draufstehen ..."
Gibt es denn überhaupt einen "abrechenbaren Zahlungsbeleg"? Ich behaupte (und frage), nein. Relevant ist entweder der Zahlungseingang auf deinem Konto (belegbar z.B. durch den Kontoauszug). Oder aber (je nach IST/SOLL/EÜ/BILANZ/DIES/DAS) die Rechnung. Ein "abrechenbaren Zahlungsbeleg" ist ein Kunstprodukt, dass uns VIELLEICHT intern die Arbeit erleichtert.

"Ich schreibe nicht die Rechnungen, das macht die Frau vom Chef und die hatte schon Probleme die Stornorechnungen zu erstellen."
Ein super Grund so wenig Rechnungen wie möglich zu erstellen.

"Doch, wir müssen zu jedem Geldeingang eine Rechnung schreiben."
Das FA verlang das doch nicht, oder !?!?! Ergo macht Ihr das freiwillig ;)

Was wir alle (und Ihr als Handwerker vlt. noch viel mehr als der klassische Online Händler) bräuchten, ist eine gute Übersicht der Zahlungsbewegungen und Zuordnung und übersichtliche Darstellung zum jew. Vorgang und Kunden.

(BTW: habe ich nicht unlängst gesehen das die neusten Rechnungsvorlagen einzelne Zahlungeingänge auf der Rechnung aufschlüsseln...)
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
"Jein, bei IST-Versteuerung musst du die Zahlung eben mit Mwst-Aufteilung mit dem FA abrechnen, sprich die Mwst abführen.
Egal ob es dafür einen Auftrag oder Rechnung gibt."
Aber das gibt mir doch eigentlich vollig recht, oder? ;) Die Steuerschuld ergibt sich aus den Einnahmen/Gewinnen resp. dem Zahlungseingang auf dem Konto. Nicht durch Ausfertigung des Rechnungsdokuments (also wurscht ob die Rechnung eine Woche früher oder später .... egal ob Eine oder Fünf Rechnungen geschrieben werden).

"Und einen abrechenbaren Zahlungsbeleg kennt die WAWI nicht und abrechenbare Zahlung auf einen Auftrag auch nicht, das ist das eigentliche Problem.
Es muss also eine Rechnung erstellt werden und da muss eben auch was draufstehen ..."
Gibt es denn überhaupt einen "abrechenbaren Zahlungsbeleg"? Ich behaupte (und frage), nein. Relevant ist entweder der Zahlungseingang auf deinem Konto (belegbar z.B. durch den Kontoauszug). Oder aber (je nach IST/SOLL/EÜ/BILANZ/DIES/DAS) die Rechnung. Ein "abrechenbaren Zahlungsbeleg" ist ein Kunstprodukt, dass uns VIELLEICHT intern die Arbeit erleichtert.

"Ich schreibe nicht die Rechnungen, das macht die Frau vom Chef und die hatte schon Probleme die Stornorechnungen zu erstellen."
Ein super Grund so wenig Rechnungen wie möglich zu erstellen.

"Doch, wir müssen zu jedem Geldeingang eine Rechnung schreiben."
Das FA verlang das doch nicht, oder !?!?! Ergo macht Ihr das freiwillig ;)

Was wir alle (und Ihr als Handwerker vlt. noch viel mehr als der klassische Online Händler) bräuchten, ist eine gute Übersicht der Zahlungsbewegungen und Zuordnung und übersichtliche Darstellung zum jew. Vorgang und Kunden.

(BTW: habe ich nicht unlängst gesehen das die neusten Rechnungsvorlagen einzelne Zahlungeingänge auf der Rechnung aufschlüsseln...)
Ja ? wo denn ? das wäre die Rettung ...