Im Handwerk ist das doch so:Doch, wir müssen zu jedem Geldeingang eine Rechnung schreiben. Das Geld der Anzahlung brauchen wir auch vorher für den Materialeinkauf. Vorher starten wir die Baustelle erst gar nicht an.
Ihr schreibt dem Kunden eine sogenannte Abschlagsrechnung i.H.v. 1000€ + 190€,
der Kunde überweist 1190€. Jetzt (und erst jetzt!) schlägt das in der Fibu auf und ihr bucht 1000€ auf "erhaltene Anzahlungen" und die 190€ werden ans FA abgeführt.
Die Abschlagsrechnung gibt es steuerrechtlich also nicht. Das ist nicht mehr als ein Stück Papier, auf dem eben schwarz auf weiss steht, für was euch der Kunde Geld überweisen soll. In der Praxis wird dieser Beleg ja evtl. auch noch von diversen Architekten/Bauträgern/ProjektsteuerernWhatever geprüft, abgestempelt und gestreichelt.
Steuerrechtlich wirksam wird aber nur die Abschlagszahlung. Das läßt sich mit der Wawi, die wie hier schon beschrieben wurde für den (online-)HANDEL konzipiert ist nicht oder nur schwer darstellen.
Den Fehler, zur Anforderung einer Abschlagszahlung eine Rechnung zu schreiben (für die dann auch gleich Umsatzsteuer abgeführt wird), machen aber sehr viele (vor allem kleinere) Handwerksbetriebe