Neu HILFÄÄÄÄ - Gibt es hier jemand der uns helfen kann Schlussrechnungen mit ausgewiesener MwSt bei den Anzahlungen

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.789
540
Doch, wir müssen zu jedem Geldeingang eine Rechnung schreiben. Das Geld der Anzahlung brauchen wir auch vorher für den Materialeinkauf. Vorher starten wir die Baustelle erst gar nicht an.
Im Handwerk ist das doch so:
Ihr schreibt dem Kunden eine sogenannte Abschlagsrechnung i.H.v. 1000€ + 190€,
der Kunde überweist 1190€. Jetzt (und erst jetzt!) schlägt das in der Fibu auf und ihr bucht 1000€ auf "erhaltene Anzahlungen" und die 190€ werden ans FA abgeführt.
Die Abschlagsrechnung gibt es steuerrechtlich also nicht. Das ist nicht mehr als ein Stück Papier, auf dem eben schwarz auf weiss steht, für was euch der Kunde Geld überweisen soll. In der Praxis wird dieser Beleg ja evtl. auch noch von diversen Architekten/Bauträgern/ProjektsteuerernWhatever geprüft, abgestempelt und gestreichelt.
Steuerrechtlich wirksam wird aber nur die Abschlagszahlung. Das läßt sich mit der Wawi, die wie hier schon beschrieben wurde für den (online-)HANDEL konzipiert ist nicht oder nur schwer darstellen.

Den Fehler, zur Anforderung einer Abschlagszahlung eine Rechnung zu schreiben (für die dann auch gleich Umsatzsteuer abgeführt wird), machen aber sehr viele (vor allem kleinere) Handwerksbetriebe ;)
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
Im Handwerk ist das doch so:
Ihr schreibt dem Kunden eine sogenannte Abschlagsrechnung i.H.v. 1000€ + 190€,
der Kunde überweist 1190€. Jetzt (und erst jetzt!) schlägt das in der Fibu auf und ihr bucht 1000€ auf "erhaltene Anzahlungen" und die 190€ werden ans FA abgeführt.
Die Abschlagsrechnung gibt es steuerrechtlich also nicht. Das ist nicht mehr als ein Stück Papier, auf dem eben schwarz auf weiss steht, für was euch der Kunde Geld überweisen soll. In der Praxis wird dieser Beleg ja evtl. auch noch von diversen Architekten/Bauträgern/ProjektsteuerernWhatever geprüft, abgestempelt und gestreichelt.
Steuerrechtlich wirksam wird aber nur die Abschlagszahlung. Das läßt sich mit der Wawi, die wie hier schon beschrieben wurde für den (online-)HANDEL konzipiert ist nicht oder nur schwer darstellen.

Den Fehler, zur Anforderung einer Abschlagszahlung eine Rechnung zu schreiben (für die dann auch gleich Umsatzsteuer abgeführt wird), machen aber sehr viele (vor allem kleinere) Handwerksbetriebe ;)
Ja, da hast du leider recht .......
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
angebteAllerdings ist die Fakturierung doch ein eher nachgelagerter Prozess. Wie bildet ihr denn mit einer reinen Warenwirtschaft für den Handel die anderen Unternehmensprozesse ab (z.b. Kalkulation, Angebote, Lohnabrechnung, Projektplanung,...)?
Kalkulation so Pi-mal-Daumen macht der Chef, der macht auch die Einkäufe und weiß was er draufschlagen muss. Angebote machen geht gut mit JTL, ich kann darauf grad nicht zugreifen, bin im Homeoffice - aber die Texte und die Einzelpreise dazu zu den Bauabschnitten hab ich nach seiner Vorgabe eingerichtet. Lohnabrechnung macht STB, Projektplanung macht Cheffe da kommt er schon mal ins schwimmen, aber ist nicht mein Bereich ..

Ich bin wirklich überrascht und dankbar wieviel Hilfe und Anregungen und auch Fragen ich hier bekomme - hab´s nicht bereut mich anzumelden !
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
593
76
@Cocopixi
in etwa so müsste es doch in den original Vorlagen auch sein2025-06-24 16_09_06-export.pdf - [List & Label Report] - SumatraPDF.png

@ mh1 exakt so hab ich mir das auch gedacht!

Wobei es im Onlinehandel im Kern ja das gleiche ist. Jede Shopbestellung per Vorkasse ist ein Abschlagszahlung. Und wenn wir manuell 50% Anzahlung und den Rest auf Rechnung machen, hat man schon zwei Zahlungen. Ob zwei oder 12 ...
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
@Cocopixi
in etwa so müsste es doch in den original Vorlagen auch seinDen Anhang 122832 betrachten

@ mh1 exakt so hab ich mir das auch gedacht!

Wobei es im Onlinehandel im Kern ja das gleiche ist. Jede Shopbestellung per Vorkasse ist ein Abschlagszahlung. Und wenn wir manuell 50% Anzahlung und den Rest auf Rechnung machen, hat man schon zwei Zahlungen. Ob zwei oder 12 ...
so ungefähr, aber passt nicht wirklich .... die Märchensteuer muss ausgewiesen sein - also Gesamtzahlung und davon je brutto und netto extra
 

Cocopixi

Neues Mitglied
24. Juni 2025
14
0
DDU und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sind trotz einer gewissen Überschneidung nicht das Gleiche. Habt Ihr das so bei Euch eingerichtet?
Error 403 ! lässt sich nicht öffnen. Aber kennt jemand von euch jemanden der solche Vorlagen natürlich gegen Bezahlung erstellen kann ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.412
1.865
Den Fehler, zur Anforderung einer Abschlagszahlung eine Rechnung zu schreiben (für die dann auch gleich Umsatzsteuer abgeführt wird), machen aber sehr viele (vor allem kleinere) Handwerksbetriebe ;)
Ihr habt in diesem Falle einen Denkfehler - diese Firma ist IST-Versteuerer - also egal ob eine Rechnung geschrieben wird oder nicht, die Zahlung verpflichtet zur Abfuhr der Mwst.
Bei Soll-Versteuerer ist die Zahlung egal, da versteuert man die erstellte Rechnung, egal ob Vorkasse war oder Zahlungsziel 2 Monate.
(nur bezogen auf die Mwst, dass eine Zahlung immer verbucht werden muss ist ein anderes Thema).
Einfach erklärt ...
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
593
76
DDU und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sind trotz einer gewissen Überschneidung nicht das Gleiche. Habt Ihr das so bei Euch eingerichtet?
Hast recht das ist kacke übersetzt. Noch sind wir auf den alten. Das ist ein Entwurf für die 2.0.
aber da ist mir aufgefallen das die Zahlungen drin stehen. das war mir neu. Da müssten doch auch in der standartvorlage alle teilzahlungen Aufgelistet werden!? … und dann ist doch einer Anpassung mit brutto/Netto wie es cocopixi braucht schnell gemach.