Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

  • Ersteller des Themas D********t
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D********t

Guest
Heute hat mir GLS ein Päckchen zurückgebracht, welches ich am 08.05. verschickt hatte, am 11.05. wurde versucht, es dem Empfänger zuzustellen, dieser wurde aber nicht angetroffen, das Päkchen wurde eingelagert und eine Benachrichtigungskarte hinterlassen. Nun rechne ich 11.05. + 14 Tage ist der 25.05. an dem Tag ist also theoretisch die Widerrufsfrist abgelaufen, bisher ist auch kein schriftlicher Widerruf eingegangen oder hat anderweitiger Kontakt zu dem Kunden bestanden, heute ist der 27.05. . Ich frage mich, wie es jetzt weiter geht, sollte der Kunde sich melden und das Päckchen nicht nochmal zugestellt haben wollen, wie gesagt, für mich ist die Widerrufsfrist abgelaufen und somit gibts auch kein Geld zurück. Was denkt Ihr, liege da ich richtig?
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

sollte der Kunde sich melden und das Päckchen nicht nochmal zugestellt haben wollen, wie gesagt, für mich ist die Widerrufsfrist abgelaufen und somit gibts auch kein Geld zurück. Was denkt Ihr, liege da ich richtig?

Heißt es nicht in der WBR "die Frist beginnt nicht vor Erhalt der Ware".

Das wäre dann schon einmal das erste Eigentor.

Dann, wenn der Kunde die Ware wirklich nicht mehr haben will, wirst Du wohl kaum an einer Erstattung des Kaufpreises vorbei kommen. Denn sonst wäre es in meinen Augen ja nur eine einseitige Vertragserfüllung.

Die Nachricht von GLS kann ja tatsächlich vom Nachbarn versteckt oder sonstwas sein.

Und das alles ist natürlich nur meine persönliche Sicht der Dinge und noch nicht einmal im Ansatz eine Rechtsberatung.
 

D********t

Guest
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Dann, wenn der Kunde die Ware wirklich nicht mehr haben will, wirst Du wohl kaum an einer Erstattung des Kaufpreises vorbei kommen. Denn sonst wäre es in meinen Augen ja nur eine einseitige Vertragserfüllung.

Ja, genau, ich habe den Vertrag durch den Versand der Ware nämlich erfüllt!

Die Nachricht von GLS kann ja tatsächlich vom Nachbarn versteckt oder sonstwas sein.

Passiert tagtäglich in Deutschland. Böse Nachbarn verstecken Benachrichtigungskarten. Ausserdem hat der Kunde eine Versandmail erhalten und inzwischen auch sehr viel Zeit gehabt, mal nachzufragen, sollte dies der Fall sein.

Und das alles ist natürlich nur meine persönliche Sicht der Dinge und noch nicht einmal im Ansatz eine Rechtsberatung.

Ist doch klar... :D
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Abgesehen davon, könnte man das hier

... bisher ist auch kein schriftlicher Widerruf eingegangen oder hat anderweitiger Kontakt zu dem Kunden bestanden ...

ja vielleicht auch ändern, wenn Du einfach mal die Initiative ergreifst und freundlich nachfragst. Ich weiß, es ist mittlerweile schon sehr "unüblich" einem Kunden gewissermaßen "nachzulaufen" - andererseits fällt einem da im Einzelfall glaub ich auch kein Zacken aus der Krone und wer weiß, vielleicht klärt sich das ja dann mit etwas Glück. Womöglich gibt es irgendwelche Gründe für die ganze Sache und der Kunde ist am Ende noch dankbar, dass der Händler sich bei ihm meldet - alles schon vorgekommen...
 

thuhn01

Guest
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

In Fällen in denen die Ware zurückkommt schreibe ich dem Kunden immer ein EMail mit dem Hinweis dass die Ware als unzustellbar zurück gekommen ist.
Der Kunde dann erneut die Versandkosten überweisen um einen zweiten Versand einzuleiten, sowie die Lieferadresse kontrollieren soll. Natürlich mit dem Hinweis dass die Ware solange eingelagert und die Zahlung NICHT erstattet wird bis er sich meldet.

Die meisten melden sich recht fix binnen weniger Stunden und meckern los :)
Aber sie melden sich, dann kann man recht schnell klären wie zu verfahren ist.

# bis hier hin eigentlich für jeden durchführbar #

Ob das jetzt 10 oder 40 Tage sind ist mir eigentlich egal, das Widerrufsrecht besteht für mich nur auf dem Papier. Wenn ein Kunde 40 Tage benötigt um festzustellen ob die Ware zu ihm passt, dann dauert es halt so lange. Ich habe bisher jeden Widerruf akzeptiert.
(Ausnahme: DVDs und Videospiele die entsiegelt sind - aber selbst da mache ich manchmal Ausnahmen)
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Genau sowas meinte ich zum Beispiel mit "Initiative ergreifen" ;)
 

thuhn01

Guest
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Dann gäbe es die Dunkelwelt bereits nicht mehr...

Naja, wir sind in verschiedenen Bereichen tätig. Bei Dir ist das nicht so einfach. Daher hatte ich das auch markiert dass das "bis da" für jeden durchführbar ist.
Ab da muss das jeder für sein Geschäft selbst entscheiden und kalkulieren.

Mir tut's nicht weh und der Kunde ist zufrieden, kommt wieder und empfiehlt weiter.
Bisher gab es keinen Kunden der das mehrfach getan hat.
 

D********t

Guest
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

So, der Fall hat sich jetzt wundersam schnell geklärt. Anfang der Woche hat mich nämlich ein Kunde angeschrieben, wo seine Sendung bleibt, er brauch die bis Ende der Woche (Wave Gotik Treffen Leipzig), hab ich schnell geguckt und geantwortet, das bei dem Artikel eine Lieferzeit von 8 Wochen angegeben ist und das man im Zweifelsfalle immer vorher anfragen soll, falls Ware zu einem bestimmten Termin benötigt wird. Vorhin hat er darauf geantwortet, ganz nett und freundlich, das es nicht so schlimm sei und das er wartet. Dabei kam mir der Absendername so bekannt vor, ich guck auf das Paket was zurück kam und siehe da, es war von dem Kunden. Ich hatte mich einfach nur beim Nachschauen in der WaWi vertan, hatte in dem Moment den gleichen Artikel aus einer anderen Bestellung im Kopf, nur in einer anderen Farbe und der ist derzeit wirklich nicht lieferbar und hatte deshalb die Mail an den Kunden geschrieben. Also bin ich schnell zur Post runter, da GLS heute schon durch ist, vielleicht ist das Paket ja morgen dann doch noch pünktlich bei ihm. Hab natürlich auch um Stellungsnahme gebeten, warum das Paket nicht abgeholt wurde und das er evtl. nochmal Porto überweisen muss, falls es nicht die Schuld von GLS war. Na mal sehen. Auf jeden Fall hab ich die Aktion jetzt nur so schnell durchgezogen, weil der Kunde so nett war, das hat man leider nur noch recht selten. Freundlichkeit zahlt sich halt aus.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Ja, genau, ich habe den Vertrag durch den Versand der Ware nämlich erfüllt!
"versandt" bedeutet aber NICHT = "angekommen".
In der WRB steht eindeutig "Erhalt der Ware des Kunden", damit ist da Sache klar. Die 14-tägige Frist hat noch gar nicht angefangen zu laufen, bevor du sie schon für abgelaufen erklärst.

Die meisten Gerichte urteilen mittlerweile (leider) sogar so, dass eine nicht abgeholte Sendung (z.B. NN) einem Widerruf gleichzusetzen ist. Ich hab das leider mind. 1-2 mal die Woche bei nicht abgeholten NN-Sendungen.

Theoretisch kannst du dir dann zwar die Versandkosten wiederholen, andererseits denk ich mir (bei Artikeln über 40 Euro) immer: Besser so als wenn ich auch noch die Rücksendekosten tragen müsste







Passiert tagtäglich in Deutschland. Böse Nachbarn verstecken Benachrichtigungskarten. Ausserdem hat der Kunde eine Versandmail erhalten und inzwischen auch sehr viel Zeit gehabt, mal nachzufragen, sollte dies der Fall sein.



Ist doch klar... :D[/QUOTE]
 

D********t

Guest
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

"versandt" bedeutet aber NICHT = "angekommen".
In der WRB steht eindeutig "Erhalt der Ware des Kunden", damit ist da Sache klar. Die 14-tägige Frist hat noch gar nicht angefangen zu laufen, bevor du sie schon für abgelaufen erklärst.

Wie dem auch sei und wie unfair die Gesetze auch gegenüber Händlern sind, in solchen Fällen ziehe ich das Porto ab. Kann ja nicht sein, das hier jeder daher kommt und Schaden anrichtet, in anderen Bereichen wird sowas Betrug genannt....

Ausserdem heisst es:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform...
Und das ist dann eindeutig nicht geschehen!

Die meisten Gerichte urteilen mittlerweile (leider) sogar so, dass eine nicht abgeholte Sendung (z.B. NN) einem Widerruf gleichzusetzen ist. Ich hab das leider mind. 1-2 mal die Woche bei nicht abgeholten NN-Sendungen.

Ja leider, aber auch einer der Gründe, warum ich keine Nachnahme anbiete...

Theoretisch kannst du dir dann zwar die Versandkosten wiederholen, andererseits denk ich mir (bei Artikeln über 40 Euro) immer: Besser so als wenn ich auch noch die Rücksendekosten tragen müsste.

Das stimmt, aber nur weil man in diesem Falle die Rücksendekosten nicht tragen muss, muss man die ganze Sache nicht gutheißen...ich arbeite ehrlich und erwarte von Kunden auch Ehrlichkeit...







Passiert tagtäglich in Deutschland. Böse Nachbarn verstecken Benachrichtigungskarten. Ausserdem hat der Kunde eine Versandmail erhalten und inzwischen auch sehr viel Zeit gehabt, mal nachzufragen, sollte dies der Fall sein.



Ist doch klar... :D[/quote][/quote]
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Ne das stimmt schon so. Leute die bestellen und dann die Ware nicht annehmen, sind auch nicht ehrlich...

Und in solchen Fällen, beauftrage ich hier und da dann schon ein Inkasso Institut mit der Eintreibung der € 16,00 für die Nachnamelieferung nach DE. Bin ja nicht die Wohlfahrt.
 

wwwKaufeDichReichde

Aktives Mitglied
27. September 2007
218
0
Chemnitz
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Ne das stimmt schon so. Leute die bestellen und dann die Ware nicht annehmen, sind auch nicht ehrlich...

Und in solchen Fällen, beauftrage ich hier und da dann schon ein Inkasso Institut mit der Eintreibung der € 16,00 für die Nachnamelieferung nach DE. Bin ja nicht die Wohlfahrt.


Genau das ist mir auch grad passiert. Kunde bestellt mit Nachname und verweigert es dann noch Frech. Sind zwar nur 6.90 Versandkosten aber wenn das jeder so macht wo kämen wir da hin ! Einfach mal ne Mail das er doch was anderes hat oder keine Interesse würde mir ja reichen. Zum bestellen hat es ja auch immerhin gereicht. Ich zieh das durch bis der Doc kommt. Würde das auch bei 1,65 Euro machen. Wenn das der Staat kann warum ich mit mein klein Lädchen nicht. Pasta
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Ausserdem heisst es:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform...
Und das ist dann eindeutig nicht geschehen!

Und was steht da hinter? (Aus deiner WRB!)

...oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Sache wurde ja zurückgesendet. ;)
 

vab

Gut bekanntes Mitglied
19. Dezember 2007
527
1
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Das leidige Problem in Deutschland - und wahrscheinlich nicht nur hier - ist: Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Schuhe.

Mir ist es in letzter Zeit auch einige male vorgekommen, dass Nachnahmesendungen nicht angenommen wurden.
Ich überkege momentan, wie ich das "Problem" umgehen kann.
a) Ich streiche den Nachnahme Versand
b) ich ergänze (nach Prüfung durch den Anwalt - ohhhuuuuh das kostet!) die Widerrufsbelehrung durch einen Satz à la "nicht angekommene Sendungen gelten nicht als "zurückgesendet. Portokosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers".
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage

Guckst du hier
Eine Annahmeverweigerung stellt keinen Widerruf da! Der Kunde hat die dadurch entstanden Schäden (Versandkosten + Gebühren) zu begleichen. Bei Annahmeverweigerung behalten wir uns das Recht vor, die vom Kunden gewählte Zahlungsart auf „Vorkasse, Überweisung“ zu ändern, und den Betrag sofern notwendig, via Inkasso Service oder gerichtlich geltend zu machen.
so steht es in meiner WRB ;) lass mir schliesslich auch nicht alles gefallen...