AW: Sendung zurück gekommen - Theoretische Frage
Obs in deiner WRB steht oder nicht - wenns entgegen der üblichen Rechtssprechung steht, isses abmahnfähig oder zumindest vom Kunden anfechtbar.
Wie schön es doch im Vergleich dazu ist, Händler mit Firmensitz in Österreich zu sein.

Gab noch keine Probleme mit meiner Pasage in den WRB. Wenns jemanden stört muss er klagen ^^ macht aber keiner bei den Streitwert. Und meine Einstellung ist: Kunden die die Ware gar nicht annehmen brauchen auch nicht mehr bei mir bestellen, und das tun Sie damit ohnehin nicht mehr weil ich der "böse Händler" bin der wegen 6,00 bis 16,00 € Nachnamegebühr ein Inkasso Büro beauftragt
Bin auf solche Kunden nicht angewiesen. So erleide ich keine Schaden, der Kunde überlegt es sich bei der nächsten Online Bestellung vl. 2 Mal und ich brauch mir keine Gedanken machen, das mir der Ärger mit demselben Kunden nochmal passiert!