Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Noch mal zu meiner "unfreien" Kundin:

Bei Erstellung der Gutschrift habe ich natürlich die 15,00 EUR vom Gutschriftsbetrag abgezogen. Daraufhin kam heute diese Email (Amazon-Kundin):

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin sehr überrascht über die Verfahrensweise und werde zukünftig definitiv nichts mehr bei Ihnen bestellen. Ich finde es eine große Frechheit mir 15,00 € für den Rückversand abzuziehen. Bei einem guten Versandhandel ist das kostenlos. Ich habe schon sehr viel über amazon bestellt und sehr selten etwas zurückgeschickt, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Ich bin mehr als enttäuscht und werde das auch weiter publik machen.Das ich nicht noch weitere 10 Tage auf mein Geld warten muss (was aus meiner Sicht erst abgezogen werden sollte, wenn die Ware auch wirklich angekommen und nicht widerrufen wird) bitte ich Sie, mir das Geld sofort gutzuschreiben.M.G.
Diese Kunden liebe ich ja besonders. Absolut kein Unrechtsbewusstsein ;)Hier zur Info meine Antwort - und es ist mir völlig schnuppe, ob die jetzt bei Amazon eine negative Bewertung reinhaut oder nicht. Die kann man nämlich kommentieren ...
Sehr geehrte Frau G.,
seit mehr als 5 Wochen gilt ein neues Widerrufsgesetz. Danach haben nun auch wie alle anderen europäischen Kunden die deutschen Kunden ihre Rücksendungen selbst zu bezahlen. Der Händler erstattet dabei im Gegenzug bei einem kompletten Widerruf die Hinsendekosten, die wir natürlich bei der Gutschrift berücksichtigt haben.
Ohnehin ist die Rücksendung als unfreies Paket schon von jeher mit enormen Kosten für den Empfänger verbunden. DHL verlangt für diese Sendungen 15,00 EUR. Die Differenz von unfreien zu normal freigemachten Sendungen konnten allerdings auch schon in der Vergangenheit vom Händler zurück gefordert werden.
Warum sollen wir als Händler jetzt insgesamt Kosten von 21,90 EUR tragen, nur weil Ihnen das gekaufte Produkt nicht gefällt? Sie haben sicherlich auch nichts zu verschenken. Und es wurde Zeit, dass diese unsinnige 40-EUR-Regelung in Deutschland endlich weggefallen ist, um auch mal die Händler vor den Spaßkäufern zu schützen.
Was die Zahlungsmodalitäten von Amazon angeht - dafür können wir nichts. Das sind alleine die Konditionen von Amazon. Wenn Ihnen diese nicht passen, müssen SIe sich bitte mit Amazon in Verbindung setzen. Wir haben mit dem kompletten Zahlungsvorgang nichts zu tun, sondern dieser läuft komplett über Amazon. Auf diesem Weg werden Sie auch die Rückerstattung erhalten.
Im übrigen sollten Sie sich das Widerrufsrecht auch einmal durchlesen. Darin wird dem Händler eine Frist von 14 Tagen zur Erstattung der Gutschrift eingeräumt - vor dem 13.06. waren es sogar 4 Wochen. Und es wird auch darauf hingewiesen, dass die Rücksendung vom Käufer zu bezahlen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ein wenig ärgere ich mich nur, dass ich vergessen habe reinzuschreiben, dass uns gar kein Widerruf von ihr vorliegt ...
Die 10 Tage stehen bei uns in der Gutschrift drin (... wird innerhalb von 10 Tagen auf dem Weg wie die Zahlung zurück erstattet). Normalerweise erstatten wir sofort nach Gutschriftserstellung, aber ich glaube, ich werde mir hier mal ein wenig mehr Zeit lassen ;)
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

So hätte ich es auch geschrieben, freundlich, etwas zynisch und bestimmt. Dieses "Ich werde nie wieder was bei Ihnen bestellen und es allen anderen erzählen"-Blabla geht mir seit jeher zu einem Ohr rein, zum anderen wieder raus, manche Kunden denken, sie könnten einem Händler voll eine reinwürgen damit.

Nur eines ist falsch: Bei Kenntnis des Widerrufs musst Du innerhalb von 14 Tagen erstatten, egal, ob Du die Ware bereits hast oder nicht. Ist die Rücksendung nach 14 Tagen noch nicht eingegangen, darfst Du Dein Zurückhaltungsrecht ausüben, darüber muss der Kunde jedoch schriftlich, z.B. per Mail informiert werden, ansonsten gerätst Du 14 Tage nach Widerruf automatisch in Verzug, obwohl Du die Rücksendung noch garnicht hast.

Bei Eingang der Rücksendung ist sofort zu erstatten, nix mit 14 Tagen. Liegt also der Widerruf z.B. mit in der Rücksendung->Sofortige Erstattung.
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Es gab ja keinen Widerruf ;)

... unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.


Somit habe ich nach der erhaltenen Mitteilung über den Widerruf 14 Tage Zeit. Wenn ich aber gar keinen Widerruf bekomme? Dann nehme ich das Datum, an dem wir die Sendung zurück erhalten haben bzw. das Absendedatum.
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Kein Widerruf also auch keine Vertragsauflösung also eigentlich keine Rückzahlung oder zumindest nur Rückzahlung der Warenkosten minus meiner Kosten von Kommissionierung und Verpackung.

Günther

oh das ist spannend :D

eigentlich müssten wir das auch endlich mal so umsetzen. Was berechnest du denn für Kommisionierung und Verpackung?
und zieht ihr in dem Fall auch die Hinsendekosten ab?
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
8
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Naja, man kann's auch übertreiben ;) Was habe ich davon, wenn ich ein retourniertes Paket nicht als Widerruf sehe?
Wegen ein paar Euros Ärger mit den Kunden, der nicht sein müsste (mal von den unfrei Retournieren abgesehen), inklusive diverser Mails. Mir ist das eigentlich egal, auch wenn's rechtlich nicht in ok ist, ob ich einen expliziten Widerruf bekomme oder "nur" die Ware. Dann wird der Kaufpreis erstattet und (falls Komplettwiderruf) die Hinsendekosten. Punkt. Erledigt.

Nur wenn ich eine Sendung kommentarlos weit nach Ablauf der Widerrufsfrist zurück bekomme (habe ich jetzt auch gehabt - 5 Wochen!) und die Ware gerade nicht brauche, weil's ein anderer nicht zufällig bestellt hat, dann stelle ich mich stur. Die werden angeschrieben, dass die WR-Frist sehr lange abgelaufen und der Vertrag somit rechtsgültig ist und ich nach Zahlung der nochmaligen Versandkosten die Sendung wieder zurück schicke. Meldet sich der Kunde nicht, hat er Pech gehabt. Dann bleibt die Sendung einfach stehen. Sind ja zum Glück nicht so viele.
Liegt ein Widerruf bei mit der Bitte um Entschuldigung für die verspätete Rücksendung, erstatte ich den Warenwert aus Kulanz, ohne Hinsendekosten.

Ob das alles rechtlich ok ist weiß ich nicht. Fakt ist, dass die Kunden laut neuem Gesetz erst dann vom KV zurück treten können, wenn sie dem Händler einen Widerruf zukommen lassen. Unterlassen sie dieses, ist es (eigentlich) kein Widerruf. Somit müsste ich vermutlich auch nichts zurück zahlen ...
 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Wie setzt Ihr das neue Widerrufsrecht um?

Ja da bin ich absolut bei dir, machen wir genau so Kathi.

allerdings wäre es mal interessant wie weit man theoretisch gehen könnte, wenn man mal wieder einen extrem Kunden hat
 
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