AW: "Beschreibung Rücknahmebedingungen ist zu lang" Fehler 21916322
eBay Deutschland : Rechtsportal
Wenn Sie dieses Muster verwenden möchten,
müssen Sie es entweder in Mein eBay auf der Seite "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer" hinterlegen oder in das Feld "Rücknahmebedingungen" im Verkaufsformular bzw. in Ihrem externen Verkäufertool einbinden. Die Widerrufsbelehrung wird dann automatisch auf jeder Artikelseite angezeigt und in die E-Mail zum Angebotsende an den Käufer integriert.
Theoretisch brauchst du es, wenn es in den Einstellungen für gewerbl. Verkäufer hinterlegt ist, nicht noch woanders rein zu packen. Es wird dann automatisiert unter dein Angebot gehängt, AGB genauso wie WRB. Genauso theoretisch also auch nicht in
EA, da jedem Käufer eine automatisierte Nachricht von eBay selbst in sein eBay-Postfach mit deinen unter o.g. eBay-Einstellungen eingetragenen WRB gemailt wird. Somit wird von eBay die AGB und WRB bei jedem einzelnen Artikel vor dem Kauf deutlich angezeigt (ist ausdruckbar) und nach dem Kauf zusätzlich die WRB "in Textform" dem Käufer automatisch zugestellt (nachverfolgbar ins ebay postfach), meinem Verständnis nach sind die gesetzl. Vorgaben somit erfüllt. Häufig wird angenommen das die WRB durch ein sogenanntes opt-in Häkchen beim Checkout im Warenkorb bestätigt werden muss, dem ist aber nicht zwingend so (Achtung, ich schreibe WRB, nicht AGB, und ein Webshop ist vom Aufbau her auch einfach anders als ein einzelnes eBay-Angebot).
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AGB und Datenschutzbutton anklicken oder durch double-opt-in bestätigen lassen?
Und einmal "vereinbart" - in dem Fall bei Kaufabschluss von ebay in deinem Auftrag mit dem Kunden, kann die WRB nicht nochmal "vereinbart" werden.
Ich persönlich habs aber dennoch auch in EA als PDF-Anhang drin, denn da kann es wenn beide Dokumente (wichtig wichtig wichtig!) inhaltlich identisch sind nichts schaden. Häufigste Fehlerquelle ist einfach das an mehreren Stellen eine AGB oder WRB hinterlegt ist und dann bei Updates nicht alle aktuallisiert werden, weil man einfach nimmer dran denkt, wo man sie überall reingekrakelt hat.
Imho hat's definitiv aber nix zu suchen als Globaltext in der Artikelbeschreibung.
*keine Rechtsberatung, ist klar, und dt. Gerichte verhalten sich teilweise wie der eBay-Support: jeder sagt was anderes
*
Mir ist zumindest kein aktuelles Urteil bekannt das den eBay-"Checkout" mit angezeigter AGB/WRB und automatisierter Mail als nicht Gesetzkonform bezeichnet.
Mein unverbindlicher Vorschlag nach einer langen Litanei
- hinterlege AGB und WRB in deinen eBay-Einstellungen und z.b. als PDF in deinem EA Konto, sorge dafür das die Dokumente in beiden Portalen identisch sind und alles sollte gut sein.