Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

cashregisterstore

Sehr aktives Mitglied
29. September 2012
296
32
Betrifft nur Lieferungen in das Ausland. Seit dem 01.01.2014 gibt es strengere Anforderungen an die Nachweise für Auslandslieferungen. Ganz einfach gesagt: Zur steuerfreien Lieferung benötigt man eine Gelangensbestätigung. Bei Lieferungen mit einem Paketdienstleister gibt es eine Bestätigung, die bekommt ihr am Monatsende (DHL). Leider muss man zumindest bei DHL erst anrufen und sich das freischalten lassen.

Also: Jetzt drum kümmern, in ein paar Jahren bei der nächsten Betriebsprüfung ist es zu spät...
 

IchBinEs

Sehr aktives Mitglied
25. September 2012
1.831
39
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Gilt dieses nur für Ausland außerhalb der EU oder allgemein?
 

IchBinEs

Sehr aktives Mitglied
25. September 2012
1.831
39
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Boah ist das ein Müll... wozu hat man vom Kunden dann die Steuer-ID darüber lässt sich doch alles nachvollziehen
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Vielen Dank für den Tipp, das ging an mir vorbei!

Mir ist noch nicht ganz klar, welche Art von Belege ausreichen?!

Wäre es denn denkbar, eine zweite Seite für die JTL Druckvorlagen zu erstellen, auf der der Firmenkunde den Empfang der Ware per Unterschrift bestätigt und uns zukommen lässt?

Ich gehe davon aus, dass die zB DHL-Trackingnummer nicht ausreicht, wobei die Übergabe im Status ja ersichtlich ist.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Sehe ich auch so, Nachweis hat man eh, nur noch ein unterschriebenes Formular dazu?! ... Das würde ich als weitere Seite einbetten, das nur bei Kunden und IGL zu tragen kommt.
 

cashregisterstore

Sehr aktives Mitglied
29. September 2012
296
32
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Es reicht eine Liste mit den Trackinginformationen auf der dann die Zustellung bescheinigt wird.
 

TheOggy

Sehr aktives Mitglied
6. Oktober 2009
957
38
Berlin
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

wer bei der DHL ist und intraship benutzt, hat eigentlich im oktober letzten jahres eine email bekommen.
man kann sich bei der DHL im geschäftskundenportal einen report runterladen, der zum nachweis reichen soll.

Download der Reports
Sie finden die Reports "Versendungsnachweis" als pdf-Datei und (optional) als Excelliste im DHL Geschäftskundenportal unter der Rubrik "Verfolgen / Reports herunterladen". Die Reports werden immer für den gesamten Vormonat ab dem 15. Tag des Folgemonats erzeugt. So erhalten Sie z. B. die Versendungsnachweise für den Monat Oktober ab dem 15. November 2013. Die Reports stehen Ihnen dann 30 Tage zum Download für Ihre interne Archivierung zur Verfügung. Eine rückwirkende Generierung von Versendungsnachweisen ist leider nicht möglich. Versendungsnachweise können nur für Pakete erstellt werden, für die Sie uns EDI-Sendungsdaten übergeben haben
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.155
75
Berlin
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Betrifft nur Lieferungen in das Ausland. Seit dem 01.01.2014 gibt es strengere Anforderungen an die Nachweise für Auslandslieferungen. Ganz einfach gesagt: Zur steuerfreien Lieferung benötigt man eine Gelangensbestätigung. Bei Lieferungen mit einem Paketdienstleister gibt es eine Bestätigung, die bekommt ihr am Monatsende (DHL). Leider muss man zumindest bei DHL erst anrufen und sich das freischalten lassen.

Also: Jetzt drum kümmern, in ein paar Jahren bei der nächsten Betriebsprüfung ist es zu spät...

Laut Haufe gilt dies für Lieferung in ein anderes Mitgliedsland! Also IGL

Bei der Handelskammer Berlin kann ich zum Export in Drittländer nichts neues was schon bekannt wäre finden.
Da heisst es bei z.B. Postsendungen, das nach wie vor das vereinfachte Verfahren ausreichend ist:

Sonderfall Postsendung
Für Postsendungen gelten
nach Abschnitt 6.9. des Umsatzsteuer
-
Anwendungserlasses Besonderheiten. Hier kommen als Ausfuhrnachweise in Betracht:
1.
Versendungsbelege, und zwar
a) der Einlieferungsbeleg für eingeschriebene Briefsendungen einschließlich eingeschriebener Päckchen, für Briefe mit Wertangabe und für gewöhnliche Briefe mit Nachnahme
sowie der Einlieferungsschein für Filialkunden bzw. die Einlieferungsliste (Auftrag zur Be-
förderung Ausland) für Vertragskunden für Postpakete (Wertpakete und gewöhnliche Post-
pakete). Die Bescheinigung wird erteilt auf Einlieferungsbelegen bzw. -scheinen, im Einlie-
ferungsbuch, auf Belegen des Absenders, die im Aufdruck mit dem Einlieferungsbeleg bzw. -schein, der
Einlieferungsliste oder dem Einlieferungsbuch im Wesentlichen übereinstimmen, und -
bei gewöhnlichen Postpaketen -auch auf vom Absender vorbereiteten Be-scheinigungen,
b) die Versandbestätigung für gewöhnliche Päckchen auf vom Absender vorbereiteten Bescheinigungen;
2.
andere Belege, und zwar
die von der Ausfuhrzollstelle mit Dienststempelabdruck und von der Ausgangszollstelle mit
einem Dienststempelabdruck, der den Namen der Zollstelle und das Datum enthält, versehene und dem Beteiligten zurückgegebene bzw.zurückgesandte Ausfuhranmeldung
(Exemplar Nr. 3 des Einheitspapiers) im Ausfall
-
und Sicherheitskonzept (siehe Abschnitt 6.2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Der Anmelder ist jedoch von der Vorlage einer schriftlichen Ausfuhranmeldung nach Artikel 237 und 238 der ZKDVO insbesondere in folgenden Fällen befreit:
aa) bei Postsendungen (Briefsendungen und Postpakete), die zu kommerziellen
Zwecken bestimmte Waren enthalten, bis zu einem Wert von 1 000 €;
bb) bei nichtausfuhrabgabenpflichtigen Postsendungen (Briefsendungen und Postpakete);
cc) bei Drucksachen im Sinne der postalischen Vorschriften.
In diesen Fällen kann deshalb der Ausfuhrnachweis nicht mit Hilfe der Ausfuhranmeldung
(Exemplar Nr. 3 des Einheitspapiers) geführt werden. Dann helfen:


3.
leicht nachprüfbare innerbetriebliche Versendungsunterlagen in Verbindung mit den Auf-
zeichnungen in der Finanzbuchhaltung. Dieser Nachweis kommt bei der Ausfuhr von Gegenständen in gewöhnlichen Briefen, für die eine Ausfuhranmeldung (Exemplar Nr. 3 des
Einheitspapiers) oder eine Ausfuhrkontrollmeldung nicht erforderlich ist, in Betracht. Diese
Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei diesen Ausfuhrsendungen der Ausfuhr-
nachweis weder nach Ziffer 1 noch nach Ziffer 2 geführt werden kann.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Wir sind bei H-B-H, müssen mal fragen wie das dort aussieht mit dem Report.
 

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.597
52
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

@ wawi-dl. das wäre interessant - sind auch bei hbh
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Ich muss am Donnerstag eh ein Schwätzchen halten, dann spreche ich das Thema an, sofern ich es nicht vergesse ;)
 

cdx

Sehr aktives Mitglied
13. März 2013
1.597
52
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

und Wawi-dl... was kam raus?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Feedback fast vergessen, mir wurde mitgeteilt, man solle sich mit dem zuständigen Finanzamt absprechen, ob es erforderlich ist.
Angeblich ist es von FA zu FA unterschiedlich, teilweise reicht ein Ausdruck der Sendungsverfolgung mit Hinweis der Zustellung.
 

seven39

Gut bekanntes Mitglied
17. Oktober 2009
690
12
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Hallo,

wer von euch hat bereits Erfahrungen mit der Gelangensbestätigung gemacht? Wie handhabt ihr das?

Wir haben im Moment massive Probleme die Bestätigung von den Kunden zu erhalten. Diesen Mist kennt noch so gut wie keiner...

Aktuell versenden wir die Ware und wenn wir laut der Sendungsverfolgung sehen das diese angekommen ist bitten wir den Kunden das vorausgefüllte Formular zu unterschreiben und retoure zu senden. Zu 80% der Fälle werden wir dumm angemacht weil ihnen das nicht geläufig ist und bekommen nichts zurück.

Ich bin schon am überlegen mir vor Versand diese Bestätigung zu holen, das kann es aber auch nicht sein.

Gruß

Markus
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.956
573
AW: Wichtig: Sich jetzt vor Problemen mit dem Finanzamt schützen

Wir drucken die Sendungsverfolgung aus, sollte es keine geben, Unterschrift für den Erhalt.
 
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