AW: DHL streikt
Achso, Du machst dann also extra Laufzeitverträge mit Hermes und Co. oder bringst die Sendungen persönlich zu Privatkundentarifen in die jeweilige Versenderfiliale?
Die Einlieferung bei den jeweiligen Filialen wäre eine Möglichkeit...
Die zusätzlichen Verträge dürften jedoch problematisch sein, da die Dienstleister ja nicht unbedingt so von jetzt auf gleich solche Verträge schließen.
Von König Kunde ist ebenso zu erwarten, dass er Kenntnis vom Streik hat und er deshalb selbstständig Verzögerungen einkalkuliert, vor allem, wenn er sieht, dass der Versender mit DHL liefert.
Zum ersten Teil der Aussage (also Kenntnis vom Streik) kann ich nur zustimmen, ABER beim zweiten Teil (also das "selbstständige Einkalkulieren") definitv eine Ablehnung.
Wenn mit einer Leistung (also der Zustellung binnen x Tagen) geworben wird, muss der Kunde auch davon ausgehen, dass diese Leistung auch TROTZ des Streiks eingehalten wird.
Es gibt ja Mittel und Wege (u.a. anderer Dienstleister, Kurier, Eigen-Zustellung) wie trotz des DHL-Streiks die Waren "rechtzeitig" ankommen.
Hier können sich die Händler ja auch mal "positiv" auffallen...
Ebenso kann es passieren, das alle anderen Versanddienstleister plötzlich auch auf die Idee kommen, streiken zu müssen, was machst du dann, Deine Sendungen selbst ausliefern?
Im Zweifel entweder selbst vom Vertrag zurücktreten (aufgrund der Umstände, sofern Steiks "plötzlich" eintreffen und bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren) -oder- selbst liefern (sprich ins eigene Auto setzen...).
Alternativ gibt's ja auch diverse Kurierdienste, welche die Waren sogar unter Angabe einer (maximalen) Lieferzeit zustellen...
Das das natürlich teurer als der Großkundentarif eines Laufzeitvertrages ist, ist klar... Aber wie gesagt - im Kaufvertrag wird ein (spätester) Liefertermin vereinbart, sollte der aufgrund irgendwelcher Gründe nicht eingehalten werden, so geht dies alleine auf die Kappe des Unternehmers, da Leistungsort im B2C-Geschäft per BGB der Lieferort des Kunden ist.
Würde ich nicht so sehen, wenn solch ein Hinweis mit einer zusätzlichen Lieferdauer in Tagen versehen ist, gilt dies als die längste Lieferzeit, welche der mündige Kunde anzunehmen hat.
Das wäre aber mehr als undurchsichtig, weil "oben" "1-2 Tage" steht, unten dann im Hinweis auf einmal "zusätzlich xx Tage" kommen... Das dürfte ggfs. sogar abmahnfähig sein (undurchsichtige Vertragsbestandteile).
Sollte der Hinweis jedoch rechtskräftig sein und Vertragsbestandteil werden, so gilt natürlich trotzdem die dort genannte maximale Lieferzeit (also die 1-2 Tage plus die zusätzlichen xx Tage). Gerade beim Streik dürfte aber auch dieser Termin schlecht zu halten sein.