Neu Zuviel gezahlten Betrag erstatten- mit Gutschrift?

Seifi

Aktives Mitglied
12. April 2018
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Hallo,
ich habe bereits im Forum nach einem ähnlichem Problem gesucht, weil ich nicht die einzige sein kann, die Gutschriften anlegen muss, aber ich finde immer nur was über Rechnungskorrekturen.
Nun also:
ein Kunde muss 12,70€ zahlen, hat aber 17,20€ überwiesen.
Ich überweise ihm also 4,50€ zurück.
Wie erstelle ich nun eine Gutschrift für die Buchung?

Gruß
Seifi
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
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Für solche Fälle brauchst du keinen Beleg erstellen. Einfach die Zahlungen in der Wawi mit einem Kommentar erfassen und in der Buchhaltung auf ein Zwischenkonto (Geldtransit oder durchlaufende Posten) buchen.
 

tb_matze

Aktives Mitglied
14. Juli 2017
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Moin,
da mit die Beträge auch in der Wawi stimmen, muss Du eine Rechnungskorrektur machen. Darum wird der Begriff "Gutschrift" nicht verwendet. Du muss schon unter Rechnungskorrektur schauen.

Zu Simone_die_Echte: Also man sollte alles mit einer Rechnung / Gutschrift machen. Denn somit hat man Belege die eine Rechtsgülktigkeit haben und das auch in den Abrechnungen alles Dokumentiert wird.

Denn wenn nichts Dokumentiert ist, ist auch nichts gewesen ... :)
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.340
387
Generell stimmt natürlich die Aussage keine Buchung ohne Beleg. Aber für versehentlich zuviel gezahlte Beträge muss ich nun wirklich keine Rechnung (über welche Leistung denn auch) erstellen um dann für die Rücküberweisung eine Rechnungskorrektur anlegen zu können. Das hat bislang zumindest bei uns und unserem StB noch kein FAPrüfer moniert.
 

Seifi

Aktives Mitglied
12. April 2018
20
3
Eigentlich muss doch für jede Buchung ein Beleg erstellt werden.Wenn sowas nur 3 x im Jahr vorkommt, wird das Finanzamt wohl nix sagen, aber es könnte ja auch mal eine Null zuviel sein. Also statt 12,90€ werden 120,90€ überwiesen. Und was wirklich öfters vorkommt, das ein Kunde zwei Mal bezahlt. Und über Rechnungskorrektur ist das doch wohl der falsche Weg, denn die Rechnung ist ja korrekt.
 

hago24

Sehr aktives Mitglied
21. Juli 2016
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Darüber habe ich auch einmal mit unserem StB gesprochen, weil wir ebenfalls immer eine Rechnungskorrektur erstellt haben. Er hat auch gesagt das es unnötig ist und es über die Kontobewegung klar ersichtlich ist, dass der Kunde zuviel bezahlt hat.
 

Seifi

Aktives Mitglied
12. April 2018
20
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Das heißt also, das Du in meinem Fall früher eine Rechnungskorrektur angelegt hast, richtig? Aber dort kann man doch nur Preise der Artikel ändern oder diese löschen. Kapier ich nicht, wie mir das bei zuviel gezahlten Beträgen weiterhelfen soll.
 

hago24

Sehr aktives Mitglied
21. Juli 2016
184
32
Ja genau, weil es immer hieß zu jeder Buchung muss es einen Beleg geben. Also für den zuviel gezahlten Betrag eine extra Rechnung angelegt und darauf dann die Rechnungskorrektur. Bis mir der StB gesagt hat das es unnötige Arbeit ist und gar nicht gemacht werden muss, da sich das Debitorkonto ausgleicht sobald der zuviel bezahlte Betrag zurückerstattet wurde.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.214
667
@tb_matze muss ich ebenfalls widersprechen!

Wir müssen hier 2 grundlegende Dinge unterscheiden!
1.) Gibt es bereits eine Rechnung? Dann Rechnungskorrektur / Gutschrift!
2.) Gibt es noch keine Rechnung, wird einfach eine Erstattung auf gleiche Zahlungsartweise getätigt ohne Beleg, da auf der Rechnung einzelne Zahlungen bei uns in den Vorlagen gelistet werden.

Auch aus Sicht Stb alles völlig iO so.
 

Seifi

Aktives Mitglied
12. April 2018
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So, laut StB für jede Buchung ein Beleg. Soweit, so gut.
Ein Kunde muss 12,70€ zahlen, hat aber 17,20€ überwiesen.
Ich überweise ihm also 4,50€ zurück.
Was ich nicht verstehe: wie erstelle ich die Rechnungskorrektur? Also wie oder was schreibe ich dort hinein? Gibt es da die Möglichkeit, '4,50€ zuviel überwiesen für Rechnung XY' rein zu schreiben?
 

NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
2.049
314
Genau dafür benötigst Du keine Rechnungskorrektur.

Kunde zahlt zu viel einfach auf den gleichen Weg erstatten. Beispiel Kunde zahlt Per Überweisung anstelle von 10,-- 100,-- EUR dann 90 erstatten. und gut ist.

Du hast ein Rechnung erstellt von 100 EUR und willst ihn 10 EUR zurück geben weil der Artikel kleine Mängel hat dann eine Rechnungskorrektur.
 

Seifi

Aktives Mitglied
12. April 2018
20
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Ok, ich hatte vergessen zu erwähnen, das ich Ist-Versteuerung mache.
Und es gibt immer eine Rechnung, da bei mir die meisten Kunden ihre Ware zusammen mit der Rechnung erhalten. Oder Vorkasse. StB sagt, dann immer eine Gutschrift, denn jede Buchung ein Beleg.
Für andere Dummis wie mich schreibe ich nun mal, wie ich eine Rechnungskorrektur/Gutschrift im Falle einer Überzahlung anlege:
Kunden-Name-Rechnungskorretur, dann manuell: Menge 1, Gutschrift für Rechnung XY , zuviel gezahlter Betrag, (diesen in die Bruttozeile) ganz unter Häckchen bei Preis manuell ändern.
 

Wumse

Mitglied
7. Juli 2023
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Echt ulkig, was man hier so im Forum findet :D

Wer wirklich gesagt bekommt, dass er eine Rechnungskorrektur über zu viel gezahlte Beträge anlegen muss, der sollte das Steuerbüro wechseln. Ich verstehe, wenn man das im Avis vermerkt. Da gehört es hin, sollte man mit Avis arbeiten. Aber ansonsten wird das Geld einfach auf dem Geldtransit-Konto gebucht.
 

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