webworker
Aktives Mitglied
Hallo liebe Mitstreiter,
durch die neue Gesetzesänderung ist ja die Angabe der Zahlungsmittel im Shop spätestens zu Beginn des Bestellvorganges im Warenkorb notwendig.
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"Ebenfalls spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs muss der Verbraucher klar und deutlich darüber informiert werden, welche Zahlungsmittel im Shop akzeptiert werden.
Nach der Gesetzesbegründung ist eine abstrakte Angabe der angebotenen Zahlungsmittel ausreichend. Davon unterschieden werden muss die Frage, ob der Händler im konkreten Einzelfall bereit ist, dem Kunden eine bestimmte Zahlungsart z.B. mangels Bonität gar nicht erst anzubieten.
Wo sollen die Angaben gemacht werden?
Diese Angabe kann im Warenkorb erfolgen, da hier die zeitliche Vorgabe „spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs“ eingehalten wird. Möglich ist es aber auch, diese Informationen auf einer Seite bereitzuhalten, die von jeder Seite aus mittels klar bezeichnetem Link erreichbar ist, ähnlich den Seiten zur Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB."
(Quelle: Neues Verbraucherrecht: Information über Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten - shopbetreiber-blog.de)
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Muss dies im Tiny Template noch aktiviert werden, oder wie soll diese Anzeige funktionieren?
Über eine schnellstmögliche Antwort würde ich mich sehr freuen, damit der Shop wieder Online gehen kann.
Gr. webworker
durch die neue Gesetzesänderung ist ja die Angabe der Zahlungsmittel im Shop spätestens zu Beginn des Bestellvorganges im Warenkorb notwendig.
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"Ebenfalls spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs muss der Verbraucher klar und deutlich darüber informiert werden, welche Zahlungsmittel im Shop akzeptiert werden.
Nach der Gesetzesbegründung ist eine abstrakte Angabe der angebotenen Zahlungsmittel ausreichend. Davon unterschieden werden muss die Frage, ob der Händler im konkreten Einzelfall bereit ist, dem Kunden eine bestimmte Zahlungsart z.B. mangels Bonität gar nicht erst anzubieten.
Wo sollen die Angaben gemacht werden?
Diese Angabe kann im Warenkorb erfolgen, da hier die zeitliche Vorgabe „spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs“ eingehalten wird. Möglich ist es aber auch, diese Informationen auf einer Seite bereitzuhalten, die von jeder Seite aus mittels klar bezeichnetem Link erreichbar ist, ähnlich den Seiten zur Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB."
(Quelle: Neues Verbraucherrecht: Information über Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten - shopbetreiber-blog.de)
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Muss dies im Tiny Template noch aktiviert werden, oder wie soll diese Anzeige funktionieren?
Über eine schnellstmögliche Antwort würde ich mich sehr freuen, damit der Shop wieder Online gehen kann.
Gr. webworker