stefan72shm
Gut bekanntes Mitglied
Wir haben eine Rücksendung von einer Kundin erhalten ( natürlich bei Ebay ). Eine ganz schwierige Person ( noch frisch bei Ebay ) Sie meldete die Rücksendung schon an, mit dem Hinweis das Sie unter Zeugen zurück sendet. Die Rücksendung ist hier eingetroffen. Wir melden bei Ebay das die Kundin vom Kauf zurücktritt und das Geld erstattet bekommt. Im Normalfall bestätigt der Kunde und wir tätigen die Rücküberweisung. Diese Kundin lehnt aber den Abbruch der Transaktion ab. So jetzt bekommen wir nicht die VK gut geschrieben. Naja. Rufen wir die Kundin an und erklären das Sie doch dem Abbruch zustimmen muß, wenn Sie den Kauf widerruft. Wir bitten Sie darum sich mit Ebay in Verbindung setzten und dies zu klären und wir dann unsere VK erhalten uns sie Ihr Geld. Kundin am Telefon scheint das verstanden zu haben.
Doch kurz darauf die Nachricht über Ebay: O-Text
hrem Anruf von soeben möchte ich Folgendes hinzufügen. Welch Vertragsverhältnis Sie auch immer mit eBay haben, das kann mein Recht die Ware zurückzusenden und die Erstattung des vollen Kaufpreises zu verlangen nicht berühren. Der Abbruch der Transkation wurde deswegen abgelehnt, weil eBay während der Prozedur emfpiehlt, die Transaktion "nicht" abzubrechen, wenn man sein Geld noch nicht zurückbekommen hat, und da hatte eBay wohl nicht Unrecht damit! Mich zu bedrohen, ich bekäme von Ihnen kein Geld mehr, emfpinde ich als Frechheit!
Ich gebe Ihnen letztmalig die Möglichkeit, diesen Faux Pas gütlich zu regeln. Bis spätestens 19.11.2010 erwarte ich die Rückerstattung des Kaufpreises ohne Abzug in Höhe von EUR 75,80!
Bankdaten
Seien Sie versichert, dass ich am nach dem 19.11.2010 sofort meinen Rechtsbeistand mit dieser Angelegenheit beauftragen werde, sollte die Erstattung nicht erfolgt sein!
Beste Grüße,
Frau Superschlau
Naja, 30 Tage nach Erhalt der Ware. Frist ist schon einmal unangemessen.
Ausserdem O-Text von Ebay zum Abbruch der Transaktion:
Der Käufer superschlauerebayer hat Ihre Bitte um Beendung der Transaktion für (Artikelnummer 08154711) abgelehnt. Die Verkaufsprovision für diese Transaktion wird Ihnen daher nicht gutgeschrieben. Bitte bringen Sie diese Transaktion mit dem Käufer zum Abschluss.
Ebay empfehlt das ich die Transaktion zu Ende bringe. Mach ich es doch wie Frau Superschlau und handle wie es Ebay vorschreibt und sende Ihr wieder die Ware zurück. Haben wir nicht alle bei unsere Anmeldung die Ebay AGB akzeptiert. Auuserdem möchte ich kein Ärger mit Ebay und muß dem wohl folgen.
Was meint Ihr ??????
Doch kurz darauf die Nachricht über Ebay: O-Text
hrem Anruf von soeben möchte ich Folgendes hinzufügen. Welch Vertragsverhältnis Sie auch immer mit eBay haben, das kann mein Recht die Ware zurückzusenden und die Erstattung des vollen Kaufpreises zu verlangen nicht berühren. Der Abbruch der Transkation wurde deswegen abgelehnt, weil eBay während der Prozedur emfpiehlt, die Transaktion "nicht" abzubrechen, wenn man sein Geld noch nicht zurückbekommen hat, und da hatte eBay wohl nicht Unrecht damit! Mich zu bedrohen, ich bekäme von Ihnen kein Geld mehr, emfpinde ich als Frechheit!
Ich gebe Ihnen letztmalig die Möglichkeit, diesen Faux Pas gütlich zu regeln. Bis spätestens 19.11.2010 erwarte ich die Rückerstattung des Kaufpreises ohne Abzug in Höhe von EUR 75,80!
Bankdaten
Seien Sie versichert, dass ich am nach dem 19.11.2010 sofort meinen Rechtsbeistand mit dieser Angelegenheit beauftragen werde, sollte die Erstattung nicht erfolgt sein!
Beste Grüße,
Frau Superschlau
Naja, 30 Tage nach Erhalt der Ware. Frist ist schon einmal unangemessen.
Ausserdem O-Text von Ebay zum Abbruch der Transaktion:
Der Käufer superschlauerebayer hat Ihre Bitte um Beendung der Transaktion für (Artikelnummer 08154711) abgelehnt. Die Verkaufsprovision für diese Transaktion wird Ihnen daher nicht gutgeschrieben. Bitte bringen Sie diese Transaktion mit dem Käufer zum Abschluss.
Ebay empfehlt das ich die Transaktion zu Ende bringe. Mach ich es doch wie Frau Superschlau und handle wie es Ebay vorschreibt und sende Ihr wieder die Ware zurück. Haben wir nicht alle bei unsere Anmeldung die Ebay AGB akzeptiert. Auuserdem möchte ich kein Ärger mit Ebay und muß dem wohl folgen.
Was meint Ihr ??????