Wir würdet Ihr handeln ??

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
Wir haben eine Rücksendung von einer Kundin erhalten ( natürlich bei Ebay ). Eine ganz schwierige Person ( noch frisch bei Ebay ) Sie meldete die Rücksendung schon an, mit dem Hinweis das Sie unter Zeugen zurück sendet. Die Rücksendung ist hier eingetroffen. Wir melden bei Ebay das die Kundin vom Kauf zurücktritt und das Geld erstattet bekommt. Im Normalfall bestätigt der Kunde und wir tätigen die Rücküberweisung. Diese Kundin lehnt aber den Abbruch der Transaktion ab. So jetzt bekommen wir nicht die VK gut geschrieben. Naja. Rufen wir die Kundin an und erklären das Sie doch dem Abbruch zustimmen muß, wenn Sie den Kauf widerruft. Wir bitten Sie darum sich mit Ebay in Verbindung setzten und dies zu klären und wir dann unsere VK erhalten uns sie Ihr Geld. Kundin am Telefon scheint das verstanden zu haben.

Doch kurz darauf die Nachricht über Ebay: O-Text

hrem Anruf von soeben möchte ich Folgendes hinzufügen. Welch Vertragsverhältnis Sie auch immer mit eBay haben, das kann mein Recht die Ware zurückzusenden und die Erstattung des vollen Kaufpreises zu verlangen nicht berühren. Der Abbruch der Transkation wurde deswegen abgelehnt, weil eBay während der Prozedur emfpiehlt, die Transaktion "nicht" abzubrechen, wenn man sein Geld noch nicht zurückbekommen hat, und da hatte eBay wohl nicht Unrecht damit! Mich zu bedrohen, ich bekäme von Ihnen kein Geld mehr, emfpinde ich als Frechheit!

Ich gebe Ihnen letztmalig die Möglichkeit, diesen Faux Pas gütlich zu regeln. Bis spätestens 19.11.2010 erwarte ich die Rückerstattung des Kaufpreises ohne Abzug in Höhe von EUR 75,80!

Bankdaten



Seien Sie versichert, dass ich am nach dem 19.11.2010 sofort meinen Rechtsbeistand mit dieser Angelegenheit beauftragen werde, sollte die Erstattung nicht erfolgt sein!

Beste Grüße,
Frau Superschlau



Naja, 30 Tage nach Erhalt der Ware. Frist ist schon einmal unangemessen.

Ausserdem O-Text von Ebay zum Abbruch der Transaktion:


Der Käufer superschlauerebayer hat Ihre Bitte um Beendung der Transaktion für (Artikelnummer 08154711) abgelehnt. Die Verkaufsprovision für diese Transaktion wird Ihnen daher nicht gutgeschrieben. Bitte bringen Sie diese Transaktion mit dem Käufer zum Abschluss.


Ebay empfehlt das ich die Transaktion zu Ende bringe. Mach ich es doch wie Frau Superschlau und handle wie es Ebay vorschreibt und sende Ihr wieder die Ware zurück. Haben wir nicht alle bei unsere Anmeldung die Ebay AGB akzeptiert. Auuserdem möchte ich kein Ärger mit Ebay und muß dem wohl folgen.


Was meint Ihr ??????
 

MIDe-online

Offizieller Servicepartner
SPBanner
27. Februar 2010
270
1
Eschborn
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Hallo stefan72shm,

zahle ihr das Geld zurück und verdränge den Vorfall aus deinem Gedächtnis. Denn dauerhafter Ärger und weitere Zeit sind das Geld nicht wert.

Ich hoffe der Betrag ruiniert deine Firma nicht.

Viele Grüße
Michael
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Hi,

nun, mMn hat die Kundin Recht. Ihr Recht auf Rückgabe und zeitnaher Erstattung (Hast Du Fristen für die Rücküberweisung vereinbart?) hat mit Deinen Ebaygebühren natürlich gar nichts zu tun.
Wenn Sie juristische Schritte einlegt, wirst Du imho den Kürzeren ziehen - Und, noch einmal: Meiner Meinung nach zu Recht.

Ebay schreibt das auch wirklich so im Abbruchformular. Der Gedanke dahinter ist wohl, dass ein Käufer nicht sein letztes Ebay-internes Druckmittel aus der Hand geben soll, bevor er wirklich sicher ist, dass die Rückabwicklung auch stattfindet; dass ist halt erst mit Zahlungseingang auf seinem Konto gegeben.

Widerruf und Rückgabe tragen grundsätzlich in sich, dass die Rahmenbedingungen (Versandkosten, Arbeitszeit und eben eventuelle Gebühren) des Verkäufers keine, oder kaum eine Rolle spielen.

Viele Grüße
Dan

Nachtrag: Übrigens ist es eigentlich logisch, dass das gesetzliche Widerrufsrecht nicht an irgendwelche beliebigen Bedingungen geknüpft werden kann... Ich würde empfehlen, das Geld sehr schnell zu erstatten und in Zukunft anders zu verfahren. Die Käufer kapieren meistens schon, dass eine Zustimmung *nach* der Rückerstattung Sinn ergibt.
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
970
12
Kreuztal
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Naja der Betrag wird bestimmt nicht die Firma ruinieren. Betreff (Hast Du Fristen für die Rücküberweisung vereinbart?) Zum Erstatten haben ich ja 30 Tage Zeit, steht auch in der Widerrufsbelehrung, wieso soll ich mir hier Fristen setzen lassen? Ärgerlich ist hier doch eigentlich nur das trotz freundlichem Telefonat, dann so ein Hammer kommt ? Das ist aber wieder typisch für Ebay. Bedroht haben wir auch keinen, lediglich geäußert das es doch selbstverständlich ist das wir doch auch gerne unsere VK zurück erhalten möchten.
Das wir das Widerrufsrecht nicht an Bedingungen koppeln können ist mir bewußt.


Hake ich den Fall ab ? Wird wohl das beste sein, im enddefekt sind wir ja immer die blöden. Ich bekomme mein VK nicht zurück und muß dem Kunden das Geld erstatten, obwohl er doch dem Abbruch der Transaktion nicht zustimmt. Eigentlich parradox, finde ich.
 

argy

Gut bekanntes Mitglied
30. Juni 2007
908
0
Bitterfeld
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

schreib ihr einfach freundlich dass du ihr das geld selbstverständlich zurückerstattest und sie darum bittest den fall dann abzuschließen, damit für euch beide das thema durch ist und keiner nen nachteil hat.
 

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
0
Westerrönfeld

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Hallo,

melden auf jeden Fall.

Wenn der Kunde den Verkauf nicht will/abbricht/zurück gibt, dann will ich als VK auch die Gebühr nicht zahlen.

Das ist nicht mehr als richtig die zurück zu wollen.

Gruss, Frank
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Grundsätzlich bist Du den völlig falschen Weg gegangen. Wenn das bei Dir die Regel ist, solltest Du bei Retouren Deine Abläufe überarbeiten.

So läuft es ohne Probleme:

Kunde retourniert

Zahlung wird erstattet, am besten mit Mail-Übersendung der Gutschrift und Erklärung der weiteren Verfahrensschritte (Meldung bei ebay und Bitte um Zustimmung)

dann Meldung der Retoure bei ebay

wenn Kunden dann zustimmt, alles ok.

wenn Kunde nicht zustimmt, kannst Du nach 7 Tagen (nicht ganz sicher, können auch 10 sein) von Dir aus den Fall schließen und erhälst Deine Gutschrift.

Vorteil, völlig streßfreier Ablauf, bei dem zum Schluß jeder zufrieden ist.
 

vab

Gut bekanntes Mitglied
19. Dezember 2007
527
1
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Hallo,

melden auf jeden Fall.

Wenn der Kunde den Verkauf nicht will/abbricht/zurück gibt, dann will ich als VK auch die Gebühr nicht zahlen.

Das ist nicht mehr als richtig die zurück zu wollen.

Gruss, Frank


genau so meine ich das.

Details kenne ich nicht, bin schon vor langer Zeit aus der "Bucht" rausgeschwommen.
 

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
0
Westerrönfeld
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

wenn Kunde nicht zustimmt, kannst Du nach 7 Tagen (nicht ganz sicher, können auch 10 sein) von Dir aus den Fall schließen und erhälst Deine Gutschrift.

Meinst Du damit wenn der Kunde sich nicht meldet kann der Fall geschlossen werden?

Meine Kollegin "Alexandra" ist nämlich der Meinung, Du würdest mit Deiner Formulierung "wenn Kunde nicht zustimmt" meinen, das der Kunde die Meldung bei eBay abgelehnt hat.

Ich jedoch verstehe es so, entweder stimmt der Kunde zu, dann ist alles ok oder der Kunde unternimmt nichts, gibt also keine Meldung zu dem Fall. Dann kann er nach 7 oder 10 Tagen geschlossen werden.

Bitte um Meldung, damit sich Frau wieder beruhigen kann. Hat zu einer kräftigen Meinungsverschiedenheit geführt. :biggrin:
 

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
0
Westerrönfeld
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Hallo,

ich weiß aus eigener Erfahrung....

Wenn Kunde ABLEHNT (nicht zustimmt).. dann gibt es keine Kohle zurück (Gebühren).

Gruss, Frank

Wenn Kunde ablehnt, dann gibt es keine Kohle zurück, aber nicht zustimmen heisst meiner Meinung nach, das man nichts unternimmt und dann kann man nach 7 oder 10 Tagen den Fall selbst schliessen.

3 Möglichkeiten:

Kunde stimmt zu - Fall ist geschlossen und Prov wird erstattet

Kunde lehnt ab - Fall ist geschlossen und Prov wird nicht erstattet

Kunde stimmt nicht zu bzw. unternimmt nichts - Fall kann nach Ablauf von 7 oder 10 Tagen selbst geschlossen werden und Prov wird erstattet
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Ich würde da nicht lange fackeln - zurückzahlen - Mitglied sperren - und gut ist.


Am Ende hat der Kunde eh immer Recht!
 

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
0
Westerrönfeld
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Ich würde da nicht lange fackeln - zurückzahlen - Mitglied sperren - und gut ist.


Am Ende hat der Kunde eh immer Recht!

Auf der Sperrliste sind bereits einige bei uns :biggrin:

@ Jolo: Es ging um die Aussage von Hajo "wenn Kunde nicht zustimmt, kannst Du nach 7 Tagen (nicht ganz sicher, können auch 10 sein) von Dir aus den Fall schließen und erhälst Deine Gutschrift."

Wenn mit mit der Formulierung "nicht zustimmen = ablehnen" gemeint ist, dann stimmt die Aussage nicht.
 

WigWam Markus

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2008
1.120
15
Bayrisch Kongo
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Wir melden bei Ebay das die Kundin vom Kauf zurücktritt und das Geld erstattet bekommt. Im Normalfall bestätigt der Kunde und wir tätigen die Rücküberweisung. Diese Kundin lehnt aber den Abbruch der Transaktion ab.

Sorry, aber die Kundin hat völlig richtig gehandelt!

Ich würde dem auch erst zustimmen (und es steht ja eindeutig so bei Ebay) wenn ich das Geld erhalten hätte...

Einzige richtige Vorgehensweise ist: Du erstattest zuerst das Geld und sendest eine Mitteilung an die Kundin das Sie bitte bei Erhalt des Geldes bitte dem Abbruch zustimmen soll, 1 von 10 wird das nicht tun, aber damit musst Du leben...

Also unter "Lehrgeld" verbuchen, und 90% wird dem Transaktionsabbruch zustimmen ... und die restlichen 10% werden Dich so oder so Zeit und/oder Nerven kosten...
 

vab

Gut bekanntes Mitglied
19. Dezember 2007
527
1
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Unabhängig davon, ob die Kundin korrekt gehandelt hat oder nicht, verstehe ich die Problematik so, dass der VERKÄUFER nun auf seinen Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen sitzenbleibt.

DAS kann es ja wohl nicht geben! Das ist illegal.
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Unabhängig davon, ob die Kundin korrekt gehandelt hat oder nicht, verstehe ich die Problematik so, dass der VERKÄUFER nun auf seinen Einstellgebühren und Verkaufsprovisionen sitzenbleibt.

DAS kann es ja wohl nicht geben! Das ist illegal.

Nein, dass ist unverschämt, ärgerlich und alles mögliche sonst noch, aber Begriffe wie "illegal" sollte man nur dann gebrauchen, wenn man das auch nur im entferntesten belegen könnte.
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Wir würdet Ihr handeln ??

Sorry, aber die Kundin hat völlig richtig gehandelt!

Ich würde dem auch erst zustimmen (und es steht ja eindeutig so bei Ebay) wenn ich das Geld erhalten hätte...

Einzige richtige Vorgehensweise ist: Du erstattest zuerst das Geld und sendest eine Mitteilung an die Kundin das Sie bitte bei Erhalt des Geldes bitte dem Abbruch zustimmen soll, 1 von 10 wird das nicht tun, aber damit musst Du leben...

Also unter "Lehrgeld" verbuchen, und 90% wird dem Transaktionsabbruch zustimmen ... und die restlichen 10% werden Dich so oder so Zeit und/oder Nerven kosten...

Dem stimme ich vollkommen zu.

Es liegt momentan einiges im Argen, was die Rechtssprechung betrifft und man kann sich über vieles aufregen, aber alles halt zu seiner Zeit und am richtigen Ort.
Sich im Alltagsgeschäft wegen dreifuffzich mit, sagen wir mal auch noch angreifbaren Positionen, so weit aus dem Fenster zu lehnen halte ich für mutig.

Widerrufe müssen halt eingepreist sein - Je nach Branche ist das sicher kein Zuckerschlecken, aber damit müssen wir alle leben. Wie wir dieser Tage ja erst lesen durften, ist ja selbst ein bereits befülltes Waserbett zurückzunehmen, ohne dass eine Wertminderung angesetzt werden darf :)