Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Irgendein "Made in..." ist kein Rückgabe-, Reklamations oder Gewährleistungsgrund!
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
897
13
Coburg
AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

...der will nicht mehr als nicht "top laufende artikel" auf die bequemste art wieder loswerden!

dieses lehrgeld haben wir doch nach einem fehlkauf schon alle gezahlt, oder?
 

mercury

Gut bekanntes Mitglied
27. Juni 2011
990
0
Köln
AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Er hat sich etwa 2 Tage nach Lieferung gemeldet und mir mitgeteilt, dass er die Ware nicht verkauft bekommt, weil da "Made in ...." draufsteht. Hat aber dieselbe Ware schon vor Wochen einmal bestellt. Wie aber bereits geschrieben, konnte ich nirgends herauslesen, dass diese Angabe, egal ob auf Produkt oder im Shop, Pflicht ist. Lt. meinen Recherchen ist die Angabe freiwillig. Zudem ist doch wohl nicht schon die tatsache ein "Mangel" dass die Ware nicht in Deutschland hergestellt wurde.

Ist nicht mehr ganz aktuell der Thread, aber Parfum ist Kosmetik. Diese darf in der EU nur dann gewerblich in Verkehr gebracht werden, wenn Sie der EU-KosmetikVO entspricht. Dies kann bei einem Import aus Drittländern nur durch aufwändige Sicherheitsbewertungen und ähnliche Gutachten erfüllt werden, für jedes einzelne Produkt. Sofern Du also z.B. Kosmetik made in China in Verkehr bringst, und (hier vermute ich mal) und nicht erkennbar darauf hinweist, dass die Ware im Handelsgebiet (noch) nicht verkehrsfähig ist, bzw. der Käufer selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich ist, kommst Du nach meiner Auffassung doch schon in den Bereich einer Reklamation.

Nur so für das nächste mal vielleicht.. :)