AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf
Wie gesagt, ruf mal 2, 3 Anwälte an, da wird schon einer dabei sein der dich erstmal kostenlos berät - im Sinne von Kundengewinnung für die Zukunft. Vielleicht hat auch einer aus dem Forum einen Tipp ...
Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass du gar nicht reagieren musst auf ein Schreiben von einem RA.
Was wird dir denn "angedroht" ?!
Mit Nachdruck einen Umtausch fordern kann man ja, aber das wäre sinnlos wenn es keine Rechtsgrundlage dafür gibt und wenn diese nicht angegeben ist "Lt. § 4711 im XYZ sind sie verpflichtet ...".
Ggf. hilft dir die Handelskammer (heißt bei uns in Österreich so) bzw. die Rechtsberatung deines Gewerbes kostenlos ...
Du kannst auch frech zurückschreiben - lt. meiner Nachfrage gibt es keine rechtliche Grundlage für ihre Reklamation, sofern sie anderer Meinung sind geben sie an wie sie die Reklamation begründen wollen. Du kannst dich dabei direkt an den RA wenden, da du keine rechtliche Vertretung hast bzw. keine genannt hast. Ausgehend davon, dass der RA dich vor das Gericht zerren will, sollte er das spätestens dann entsprechend begründen können und bis dahin ist das nur eine Drohgebärde die man einfach ignorieren kann. Der RA tut das was der Mandant will - drohen, Nachruck verleihen, ansonsten würde er nicht lange fackeln ...
-> Meine Meinung ist als Smalltalk zu verstehen, keine Rechtsberatung, eh klar, oder ?