Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
201
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Hallo zusammen,

wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn ein Kunde als Privatkunde bestellt, die Ware jedoch ganz eindeutig zum Weiterverkauf bestimmt ist?

Danke im Voraus für eure Hilfe !
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Ist leider schwer nachzuweisen und die Gerichte tun sich auch schwer damit, sobald ein Gewerbetreibender auf Privatadresse als Rechnungsadresse bestellt. Je nach Unternehmensform kann der Gewerbetreibende die Rechnung dann jedoch eig. nicht als Betriebsausgabe absetzen, bei Freiberuflern, die von Zuhause aus arbeiten, wird es aber schonwieder schwieriger, da hier die Adressen meist gleich sind. Ich habe teilweise sogar Kunden, die direkt als Firma bestellen und dann der Meinung sind, sie hätten ein Widerrufsrecht...

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Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
201
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Naja, bei dem Kunden den ich jetzt hier habe, ist es so, dass er bereits das 2. Mal Ware in einer sehr hohen, für Privatverbraucher absolut unüblichen Menge gekauft hat. Jetzt nach der 2. Bestellung hat er dann sogar geschrieben, er würde die Ware gerne zurück geben, da er diese nicht so gut verkauft bekäme.

Er wollte zwar nur einen Umtausch gegen andere Ware, aber auch das ist bei der Menge mit nem Riesen Aufwand verbunden. Einige Artikel führe ich bereits nicht mehr und müsste das dann extra nochmal anlegen und wieder in den Shop stellen.
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Na dann ist doch alles klar, die Mail gut aufheben, in der er das geschrieben hat, den Widerruf nicht anerkennen und die Rücknahme verweigern...
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Na aber so was von . . . Wenn der schon schreibt, dass sich die Ware nicht verkauft, dann würde ich ihm mitteilen, dass du dich nicht erinnern kannst, ihm ein Rückgaberecht bei Nichtverkauf eingeräumt zu haben und die Rücknahme selbstverständlich ablehnen.
 

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
201
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Danke euch allen. Habe ihm mitgeteilt, dass kein Widerruf möglich ist. Bisher kam keine Rückmeldung mehr. Mal gespannt, ob er die Ware dennoch einfach zurück schickt. Dann werd ich die Annahme jedoch verweigern.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.629
1.962
AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Tja, vielleicht ein Kunde weniger, aber das Problem ist damit doch gelöst ... ;) ... du hast alles was du brauchst, er IST gewerblich und deine Kohle hast du und wenn er keine Alternative für seine Produkte findet bestellt er wieder bei dir. Ansonsten könntest du seine Ware in Kommission zurück nehmen, also nach dem Verkauf durch dich bekommt er einen bestimmten Anteil vom Geld zurück.
 

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Naja, da ich nahezu eine komplette Sortimentsumstellung mache, ist der Grossteil der Ware im Ausverkauf. Vieles ist bereits auf fast EK reduziert. Die Ware wird er zu vergleichbaren Preisen nur noch beim Hersteller beziehen können. In jedem Fall wäre der Kunde nicht mehr lange Kunde, da der Bestand dieser Ware ja auch immer weniger wird. Wäre ihm in einer anderen Situation sicher entgegen gekommen. Jetzt mit dem Ausverkauf seh ich da aber keine andere Möglichkeit. Alles nochmal anlegen und in den Shop stellen ist eine Arbeit die ich für diese Artikel nicht mehr bereit bin zu machen. Dennoch Danke für den Tipp, Michael.
 

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Langsam treibt der gute Mann es ein bisschen weit. Nachdem alles betteln nicht geholfen hat, ist er nun zum Rechtsanwalt gelatscht, der ihm gesagt habe, dass es sich um eine Reklamation handele, und ich die Ware umtauschen müsse, weil auf den Produkten "Made in ....." steht und das in der Artikelbeschreibung nicht angegeben wurde. Es handelt sich hier um sehr günstige Parfümprodukte.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.629
1.962
AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Es gibt sicherlich für alles Fristen ... man kann ja nicht ewig reklamieren für etwas das beim Auspacken und Lieferung klar wird oder klar ist. RA machen auch Erstberatung die normalerweise nichts oder wenig kostet und da wird dir sicherlich einer helfen ... gerade im B2B darf man davon ausgehen, dass der Käufer weiß was er kauft oder entsprechende Fragen stellt.
Ich kaufe für meinen Shop immer wieder so Nebenprodukte wie Stabmixer & Co und da steht nie in den Angeboten wo die preiswerten Dinger hergestellt werden.
 

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Hallo Michael,

ich habe auch bisher in keinem Shop der Konkurrenz einen Hinweis auf das Herstellungsland gesehen. Nicht mal bei den Großen Parfümerien wie Douglas, Pieper etc. wird dies angegeben. Zudem finde ich über Google noch nicht mal einen Hinweis darauf, dass diese Kennzeichnungspflicht am Produkt selbst besteht. Weiterhin hat dieser Kunde ja bereits vor mehreren Wochen die Produkte das erste mal bestellt, und nun vor kurzem ja genau das selbe noch mal nachbestellt. Demzufolge sollte man wohl davon ausgehen können, dass ihm sowohl Inhaltsstoffe als auch Herkunft etc. sehr wohl bekannt waren.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.629
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Wie gesagt, ruf mal 2, 3 Anwälte an, da wird schon einer dabei sein der dich erstmal kostenlos berät - im Sinne von Kundengewinnung für die Zukunft. Vielleicht hat auch einer aus dem Forum einen Tipp ...
Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass du gar nicht reagieren musst auf ein Schreiben von einem RA.
Was wird dir denn "angedroht" ?!
Mit Nachdruck einen Umtausch fordern kann man ja, aber das wäre sinnlos wenn es keine Rechtsgrundlage dafür gibt und wenn diese nicht angegeben ist "Lt. § 4711 im XYZ sind sie verpflichtet ...".

Ggf. hilft dir die Handelskammer (heißt bei uns in Österreich so) bzw. die Rechtsberatung deines Gewerbes kostenlos ...

Du kannst auch frech zurückschreiben - lt. meiner Nachfrage gibt es keine rechtliche Grundlage für ihre Reklamation, sofern sie anderer Meinung sind geben sie an wie sie die Reklamation begründen wollen. Du kannst dich dabei direkt an den RA wenden, da du keine rechtliche Vertretung hast bzw. keine genannt hast. Ausgehend davon, dass der RA dich vor das Gericht zerren will, sollte er das spätestens dann entsprechend begründen können und bis dahin ist das nur eine Drohgebärde die man einfach ignorieren kann. Der RA tut das was der Mandant will - drohen, Nachruck verleihen, ansonsten würde er nicht lange fackeln ... ;)

-> Meine Meinung ist als Smalltalk zu verstehen, keine Rechtsberatung, eh klar, oder ?
 

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Aber klar :)

In jedem Fall DANKE für deine Tips. "Angedroht" wurde mir noch garnichts. Lediglich der Kunde hat mir mitgeteilt, dass er beim Rechtsanwalt war, und diese Auskunft bekommen hat. Ich habe bereits so lange gegoogelt, aber nirgendwo steht was von einer Kennzeichnungspflicht des Herstellungslandes a la "Made in ...."

Bevor ich einen Rechtsanwalt konsultiere, werde ich dem Kunden nun tatsächlich erstmal mitteilen, dass keine Pflicht dieser Angabe besteht und er mir gerne mitteilen kann, auf welchen Grundlagen seine Angaben (bzw. die des Rechtsanwaltes) basieren.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.629
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Schmunzel, ja, der blökt doch nur .... määhähääää, der hat nicht mal Geld für einen Anwalt, denn letztlich bleibt meist jeder auf seinen RA-Kosten sitzen ... solche Kämpfe muss man sich gut überlegen und aussitzen ist immer eine Taktik. :) DU hast dein Geld und entscheiden würde ein Gericht und kein Anwalt.
 

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Ach weißt du, ich bin kein Mensch der sich grundsätzlich quer stellt. Generell bin ich schon darauf bedacht, meine Kunden zufrieden zu stellen, so dass sie wieder kommen. Aber sind wir doch mal ehrlich. Ich habe in meinem Lager auch ein paar Ladenhüter. Wäre toll wenn ich zum Hersteller gehen könnte, um zu sagen: "Hey, ich verkauf den Kram nicht, ich schick das zurück und will dafür andere Sachen" Aber so läuft der Hase nun mal nicht :)) Dass man auf Waren sitzen bleibt ist nun mal unternehmerisches Risiko. Da pudert mir auch keiner den Hintern und hat Mitleid mit mir.
 

deko135

Aktives Mitglied
13. Juli 2011
84
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Wann hat er denn die Ware bekommen und wann kam eine Mängelrüge? Such mal nach den Fristen zu einer Mängelrüge oder schau dir §377 HGB an ;)
 

Icebear

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
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AW: Widerrufsrecht privater Käufer, gewerblicher Verkauf

Er hat sich etwa 2 Tage nach Lieferung gemeldet und mir mitgeteilt, dass er die Ware nicht verkauft bekommt, weil da "Made in ...." draufsteht. Hat aber dieselbe Ware schon vor Wochen einmal bestellt. Wie aber bereits geschrieben, konnte ich nirgends herauslesen, dass diese Angabe, egal ob auf Produkt oder im Shop, Pflicht ist. Lt. meinen Recherchen ist die Angabe freiwillig. Zudem ist doch wohl nicht schon die tatsache ein "Mangel" dass die Ware nicht in Deutschland hergestellt wurde.