Widerrufsrecht ... Hinsendekosten übernehmen, bei Fehler des Kunden?

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
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569
Hallo,

jedem dürfte das Widerrufsrecht bekannt sein, dennoch gibt es oft Sonderfälle.

Immer wieder haben wir den Fall, dass Kunden etwas bestellen und dann plötzlich nach Erhalt eine Rückgabe wünschen. Soweit alles OK und ist Geschäftsrisiko für den Händler, Versandkosten im Gulli.


ABER, viele Kunden schreiben z.B. in eBay Kommentare dazu:

1.) "sorry, habe doch noch Reste von diesem Artikel gefunden, benötige daher diese nicht mehr"
Super, hätte der Kunde mal vorher geschaut? je nach Versand-Unkosten keine Kulanz

2.) "habe mich vermessen, Artikel passt nicht, bitte um Rücknahme"
Genaue Einbaumaße sind aber in Artikeleschreibung ersichtlich
baumaße sind aber in Artikeleschreibung ersichtlich. keine Kulanz

3.) "mein Projekt hat sich geändert, benötige die Ware doch nicht"

Da kann man wohl nichts machen. Kulanz

4.) "Sorry, ich benötigte eigentlich 3m x 1,5m Stoff am Stück. Hatte gedacht es handele sich um Meterware."

In der Angebotsbeschreibung aber alles korrekt ausgeschrieben. keine Kulanz


Wann ist man denn dann eigentlich verpflichtet, auch die Hinsendekosten zu erstatten, auch wenn ein Kundenfehler eindeutig vorliegt?

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:

zimmer

Gut bekanntes Mitglied
9. Februar 2014
129
21
A. Hinsendekosten
Hinsendekosten sind die ursprünglichen Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher.

1. Unternehmer trägt die Hinsendekosten schon kraft Gesetzes
Nach altem Recht (bis zum 12.06.2014) gab es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, die den Unternehmer zur Tragung der Hinsendekosten im Widerrufsfall verpflichtet hätte. Seit der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) bestand jedoch Klarheit dahingehend, dass die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen sind.

Seit dem 13.06.2014 ist das anders. Die Vorschrift des § 357 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. bestimmt ganz eindeutig, dass der Unternehmer dem Verbraucher künftig auch etwaige Zahlungen für die Lieferung der Ware zurückgewähren muss.

"Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat."

Damit ist nun gesetzlich klar geregelt, dass die Hinsendekosten (grundsätzlich) zu Lasten des Unternehmers gehen.

Auf keinen Fall zulässig ist es also, den Kaufpreisrückzahlungsanspruch des Verbrauchers im Widerrufsfalls um etwaige Hinsendekosten zu kürzen. Vielmehr muss der zu erstattende Betrag prinzipiell um diese erhöht werden.

beantwortet dies deine frage
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.947
569
Dies kann man nachlesen auf der einschlägigen Seite, richtig.

Es beantwortet aber dennoch nicht meine Frage.
Es wird hier prinzipiell eine NORMALE Rückgabe in Form eines Widerrufs angesprochen.
NIRGENDS ist etwas zu lesen, das sich auf meine Fälle bezieht, in dem der Kunde einen Fehler verursacht, zugibt und Unkosten/Schaden erzeugt.

Wir haben dies aber auch unserem Anwalt zur Klärung weitergegeben.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.947
569
Nein, wir befragen jeden Kunden, da wir auch unseren Service verbessern wollen!
Es kommt selten vor und sollte jetzt auch nicht das Thema sein.

Bei solchen Fällen, weisen wir genau auf diese Punkte hin, wenn man also mit den Leuten "spricht", sehen Sie dies auch zu 99% ein ;)

Ich möchte lediglich den Sachverhalt geklärt haben, da hier rechtlich niemand darauf eingeht und es mich interessiert.
Was passiert und wie sieht es rechtlich aus, wenn der Kunde eine Rückgabe wünscht und seinen Fehler gesteht?
 

zimmer

Gut bekanntes Mitglied
9. Februar 2014
129
21
dies kommt auf dich an ob du einen gesetztl. Widerruf anbietest bedingungen sind ja klar oder eine freiwillige Rückgabe dabei musst du aber immer die Rücksendekosten tragen. Auch zu genüge im Netz nachzulesen.
Nun ist ja die Frage Wideruft dein Kunde oder Bietest du im eine Rückgabe ein?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.947
569
Es ist doch alles gesagt :)

Ich biete Rückgabe an, Kunde nutzt Rückgabe, Kunde gibt seinen Fehler zu.

-> Kulanz, ich erstatte den vollen Kaufpreis inkl. Versandkosten, obwohl Kunde Fehlkauf mitgeteilt hat (bei uns nur Stammkunden)
-> keine Kulanz, ich erstatte nur Warenwert zurück, da Kunde Fehlkauf mitgeteilt hat

Danke, ich warte auf Rückmeldung von meinem Anwalt ... ich dachte es hat evtl. schon mal jemand angefragt.
 

knackig

Sehr aktives Mitglied
17. November 2011
951
155
Nordhessen
Widerruf ist Widerruf... Du musst auch die Hinsendekosten erstatten und hast keinen Spielraum. Die von Dir gestellte Frage stellt sich mir nur, wenn ein Kunde erst nach der Widerrufsfrist zurückgeben möchte. Dann ist es meine Kulanz und ich kann die Bedingungen vorgeben.
Aber wenn der Kunde zum Widerruf berechtigt ist, muss er auch die Hinsendekosten erstattet bekommen. Und das egal aus welchem Grund er zurückschickt.

*Das hier ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern mein Wissensstand ;)
 

Hangman

Sehr aktives Mitglied
4. Februar 2009
470
25
Eben Widerruf ist Widerruf. Du hast oben keine Ausnahmen skizziert, sondern Beispiele für das Widerrufsrecht.

Fälle, die nicht zum Widerrufsrecht gehören sind bspw.:

- Sendung kommt mit unzustellbar zurück -> Wir erstatten nur den Warenwert und bringen Hin- und Rücksendekosten in Abzug.
- Artikel kommt nach der Widerrufsfrist zurück -> Wir erheben Wiedereinlagerungsgebühren.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.947
569
Wie gesagt, werden die Kunden darauf angesprochen, kaum einer eigentlich keiner hebt den Finger und verlangt dennoch das Porto zurück.
Aus den Rechtstexten sind leider solche Sonderfälle für mich nicht ersichtlich, was im Falle eines Kundenfehlers passiert.

Sobald ich mehr weis, gebe ich bescheid ...
 

knackig

Sehr aktives Mitglied
17. November 2011
951
155
Nordhessen
Weil es im Gesetz keine Sonderfälle gibt! Daher findest Du keine. Hinsendekosten sind immer zu erstatten, wenn die gesamte Bestellung widerrufen wird.
Wenn Deine Kunden es so hinnehmen, freue Dich und hoffe, dass es keine Testbestellungen von der Konkurrenz sind :p