Hallo,
jedem dürfte das Widerrufsrecht bekannt sein, dennoch gibt es oft Sonderfälle.
Immer wieder haben wir den Fall, dass Kunden etwas bestellen und dann plötzlich nach Erhalt eine Rückgabe wünschen. Soweit alles OK und ist Geschäftsrisiko für den Händler, Versandkosten im Gulli.
ABER, viele Kunden schreiben z.B. in eBay Kommentare dazu:
1.) "sorry, habe doch noch Reste von diesem Artikel gefunden, benötige daher diese nicht mehr"
Super, hätte der Kunde mal vorher geschaut? je nach Versand-Unkosten keine Kulanz
2.) "habe mich vermessen, Artikel passt nicht, bitte um Rücknahme"
Genaue Einbaumaße sind aber in Artikeleschreibung ersichtlich
baumaße sind aber in Artikeleschreibung ersichtlich. keine Kulanz
3.) "mein Projekt hat sich geändert, benötige die Ware doch nicht"
Da kann man wohl nichts machen. Kulanz
4.) "Sorry, ich benötigte eigentlich 3m x 1,5m Stoff am Stück. Hatte gedacht es handele sich um Meterware."
In der Angebotsbeschreibung aber alles korrekt ausgeschrieben. keine Kulanz
Wann ist man denn dann eigentlich verpflichtet, auch die Hinsendekosten zu erstatten, auch wenn ein Kundenfehler eindeutig vorliegt?
Danke
jedem dürfte das Widerrufsrecht bekannt sein, dennoch gibt es oft Sonderfälle.
Immer wieder haben wir den Fall, dass Kunden etwas bestellen und dann plötzlich nach Erhalt eine Rückgabe wünschen. Soweit alles OK und ist Geschäftsrisiko für den Händler, Versandkosten im Gulli.
ABER, viele Kunden schreiben z.B. in eBay Kommentare dazu:
1.) "sorry, habe doch noch Reste von diesem Artikel gefunden, benötige daher diese nicht mehr"
Super, hätte der Kunde mal vorher geschaut? je nach Versand-Unkosten keine Kulanz
2.) "habe mich vermessen, Artikel passt nicht, bitte um Rücknahme"
Genaue Einbaumaße sind aber in Artikeleschreibung ersichtlich
baumaße sind aber in Artikeleschreibung ersichtlich. keine Kulanz
3.) "mein Projekt hat sich geändert, benötige die Ware doch nicht"
Da kann man wohl nichts machen. Kulanz
4.) "Sorry, ich benötigte eigentlich 3m x 1,5m Stoff am Stück. Hatte gedacht es handele sich um Meterware."
In der Angebotsbeschreibung aber alles korrekt ausgeschrieben. keine Kulanz
Wann ist man denn dann eigentlich verpflichtet, auch die Hinsendekosten zu erstatten, auch wenn ein Kundenfehler eindeutig vorliegt?
Danke
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