Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
228
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Niederbayern
Hallo,

ich wollte mal nachfragen wie Ihr User zu diesem Thema steht, ob Ihr Abmahnen würdet, bzw. wenn ein Mitbewerber unfaire mittel an den Tag legt, die nach dem Gesetz vorgeschrieben sind, derjenige sich aber nicht daran hält?

Einfach den Mitbewerber anschreiben und Informieren, bezüglich einer Nachbesserung oder gleich mit dem Hammer auf den Kopf?

Würde mich interessieren wie Ihr hier vorgeht, bzw. ob es euch auch aschon mal getroffen hat?

Grüße

Jürgen
 

D********t

Guest
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Einfach den Mitbewerber anschreiben und Informieren, bezüglich einer Nachbesserung

Das würde ich bei Kleinigkeiten tun, ist mir auch schon widerfahren...



Das würde ich bei von mir geklauten Bildern und Produktbeschreibungen tun, da gibts kein Pardon...

Eine Abmahnung hab ich selbst noch nie erhalten.
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
228
0
Niederbayern
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Hallo Dunkelwelt,


danke für deine antwort. Ich habe bisher auch noch keine Abmahnung erhalten, jedoch diverse Mitbewerber darauf hingewiesen nachzubessern.
Bisher hat sich niemand darum gekümmert, was mich ein bisschen ärgert muss ich zugestehen.

Da steht die Frage: Warum?

Wenn etwas Gesetzlich vorgeschrieben ist und sich die mehrzahl nicht daran hält, was bringt das dann?
Ich halte mich daran und kann aus diesem Grund nicht verkaufen.

Ist wohl so im Geschäft, nur schwer einfach so hinzunehmen.

Bilderklau: Das ist wirklich ein Thema bei dem ich auch keinen Spass verstehe, wobei hier der Wettbewerb doch eher die Ausnahme ist?
Hier sind doch wohl Private Ebay-Verkäufer die Übeltäter?


Gruss

Jürgen
 

multi-offer

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12. April 2007
216
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Berlin
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Hallöchen,

Abmahnungen habe ich schon erhalten und nur aus dem Grund Kohle zu machen.
Ich würde mir wünschen erstmal informiert zu werden um es dann abzustellen.
Wenn dann keine Reaktion erfolgt kann man immer noch zu dem Mittel greifen.

Selbst bei geklauten Bildern oder bei geklauten AGB ist es doch schön zu wissen, das der Betroffene es nochmal machen muss. Also doppelte Arbeit!
Einer wurde mit von uns geklauten AGB abgemahnt. Der hat sich sogar bei uns gemeldet. Unsere AGB wurde inzwischen ja schon dreimal geändert. Der hat also noch eine alte Fassung gehabt die mittlerweile abmahnfähig war!
Ist doch auch eine nette Geschichte.

Mal ehrlich, wir kommen doch mit den jeden Tag sich ändernden Rechtsprechungen nicht hinterher. Und nicht jeder kann es sich leisten alle naselang einen Anwalt in die Spur zu schicken, der die Seiten prüft.
Und selbst die Prüfung hat nur Bestand bis zum nächsten Urteil.

MfG
Michael
 

D********t

Guest
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Hallo Dunkelwelt,


danke für deine antwort. Ich habe bisher auch noch keine Abmahnung erhalten, jedoch diverse Mitbewerber darauf hingewiesen nachzubessern.
Bisher hat sich niemand darum gekümmert, was mich ein bisschen ärgert muss ich zugestehen.

Da steht die Frage: Warum?

Wenn etwas Gesetzlich vorgeschrieben ist und sich die mehrzahl nicht daran hält, was bringt das dann?
Ich halte mich daran und kann aus diesem Grund nicht verkaufen.

Wenn jemand nen Schuss vor den Bug nicht versteht, dann hatter denke ich mal auch ne Abmahnung verdient. Andrerseits sehe ich selbst bei Mitbewerbern immer wieder Fehler, die mich eigentlich nicht weiter jucken, da ich die gesetzlichen Regelungen dazu selbst dämlich finde, wenngleich ich sie aber trotzdem korrekt umsetze. Was an den ganzen Abmahngeschichten sowieso ziemlich fraglich ist, wenn Shop XY Shop YZ abmahnt, ist eigentlich garnicht gesagt, das ein Besucher der in Shop YZ etwas kauft, Shop XY überhaupt kennt. Demnach kann man eigentlich nirgends wettbewerbsrechtliche Bedenken anmelden...

Bilderklau: Das ist wirklich ein Thema bei dem ich auch keinen Spass verstehe, wobei hier der Wettbewerb doch eher die Ausnahme ist?
Hier sind doch wohl Private Ebay-Verkäufer die Übeltäter?

Ne, ich hatte vor ziemlich langer Zeit mal nen Mitbewerber, der hatte viele meiner Produktbeschreibungen 1:1 übernommen, ich erkenne die auch sofort wieder, da die meist ziemlich holprig sind, bin halt nicht so der gute Texter. Den hatte ich auch angeschrieben und mit rechtlichen Schritten gedroht, der hat die Beschreibungen ewig nicht entfernt, 2 Monate später oder so gabs den Shop aber nicht mehr.

Erst kürzlich habe ich gesehen, das ein Mitbewerber von einem anderen Mitbewerber die komplette Portalseite geklaut hatte, nur ein Bild und die Farben geändert, weiter unten standen sogar noch die ganzen Texte, der Firmenname und Linklisteneinträge des beklauten Mitbewerbers...also es ist nicht nur bei Ebay-Verkäufern Gang und Gäbe...
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
228
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Niederbayern
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Hallo Michael,

ganz recht, was die AGB´s angeht so ist es nahezu umöglich ständig aktuell zu bleiben. Ich spreche allerdings von einem Gesetz welches seit 2005 gültig ist.

Auf Anfrage diesbezüglich hat sich niemand mehr gemeldet, bzw. nachgebessert. Man hätte sich wenigstens die mühe machen können und Stellung nehmen, stattdessen wird einfach Ignoriert.

EDIT: @ Dunkelwelt manch verstehen es wohl wirklich nicht, oder wollen nicht. Wenn jemand aber auch wirklich so Leichtgläubig ist und Bilder, bzw. komplette Beschreibungen samt Bildmaterial auf seine eigenen Seiten kopiert und veröffentlicht und dabei guten gewissen Nachts in sein Bett steigt ihm passiere dabei nichts, der hat im E-Commerce nicht verloren.
Wenn sich alle einig wären, ob das Gesetz nun strittig ist oder nicht wäre der Internethandel um einiges einfacher und unkomplizierter.

Gruss Jürgen
 

multi-offer

Aktives Mitglied
12. April 2007
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Berlin
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Erst kürzlich habe ich gesehen, das ein Mitbewerber von einem anderen Mitbewerber die komplette Portalseite geklaut hatte, nur ein Bild und die Farben geändert, weiter unten standen sogar noch die ganzen Texte, der Firmenname und Linklisteneinträge des beklauten Mitbewerbers...also es ist nicht nur bei Ebay-Verkäufern Gang und Gäbe...

Also bei dem Beispiel hätte ich auch unsere Rechtsabteilung bemüht!
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
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Niederbayern
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Im Grunde ist dies eine Kleinigkeit.... das lässt sich bestimmt auch durch eine Email Regeln, wenn man einen Hinweis gibt dies unverzüglich zu entfernen. Danach mittels Anwalt dort einzusteigen ist wohl mit einem Brief abgetan.

Bei mir handelt es sich um das zuvor in dieser Kategorie genannte ElektroG. Wonach in Deutschland bzw. in allen EU-Ländern ohne Registrierung keine Elektro-Artikel in Umlauf gebracht werden, sofern diese nicht schon durch den Importeur, oder Hersteller registriert wurden. Wer selbst ein Gerät aus verschiedenen Komponenten Herstellt, gilt ebenfalls als Hersteller auch wenn diee Komponenten bereits von einem Importeur oder Hersteller registriert wurden.

Wer sich nicht registriert, darf lt. Gesetz keine Elektroartikel Inverkehr bringen, was einige Mitbewerber jedoch ohne eine solche Registrierung Verkaufen ist demnach eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Somit entsteht für uns, bzw. welche Registriert sind ein Nachteil, weil diese Registrierung 700€ kostet und quasi die Kosten zur Entsorgung für die Geräte von Mitbewerben aufbringen.

( Bitte korrigiert mich, falls ich nach dem ElektroG hier etwas falsch interpretiert habe )

Gruss

Jürgen
 

multi-offer

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12. April 2007
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Berlin
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Das ist ja auch alles verständlich und nachvollziehbar. Wenn man damit anfängt wird das so schnell kein Ende finden.
Wir haben bei einem Teil unseres Ebay-Angebotes reihenweise Anbieter die, zum Beispiel, als Privat auftreten. Also ohne Widerufsrecht, ohne Garantierregelungen, etc.
Wir könnten einen Arbeitsplatz einrichten der sich nur damit beschäftigt!
Gottseidank ist das nur ein Teil unseres Angebotes bei Ebay. Insofern habe ich wohl leicht reden, zugegeben!


MfG
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
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AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Naja leicht-reden vielleicht nicht, da es mit Sicherheit auch nicht einem am A**** vorbei geht, wenn so mancher Anbieter als Privater Gewerblicher auftritt und dann evtl. auch noch unterm Preis anbietet ist das mehr als Ärgerlich.

Da wir tatsächlich genau dieses eine Produkt anbieten welches mit Elektronik ausgestattet ist, bin ich sehr verägert darüber.

Aber gehst du da nicht gegen vor, wir sprechen hier wohl von ebay-Anbieter?
Wenn man diese meldet dürfte ebay doch so fair sein und sich darum kümmern, falls eine Person mit 10 gleichen Artikel handelt und dabei einen Privataccount bei ebay führt?

Das ganze ist ja Steuerrechtlich auch nicht ohne..

Jürgen
 

multi-offer

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12. April 2007
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Berlin
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Aber gehst du da nicht gegen vor, wir sprechen hier wohl von ebay-Anbieter?
Wenn man diese meldet dürfte ebay doch so fair sein und sich darum kümmern, falls eine Person mit 10 gleichen Artikel handelt und dabei einen Privataccount bei ebay führt?

Das ganze ist ja Steuerrechtlich auch nicht ohne..

Jürgen

Nein, wir gehen dagegen zur Zeit nicht vor. Wie gesagt, ich hab leicht reden da es nur ein wirklich kleinen Teil unsere Ebay-Angebotes ausmacht.
Wir hatten dieses Thema bei einem Besuch von Ebay-Europe, in unsererer Firma, natürlich angesprochen.
Die Aussage war, das das bekannt ist. Und ich gehe mal davon aus, das Ebay schnell feststellen kann wer von den Anbietern auf Privat macht obwohl gewerblich sich darstellt. Suchmaschinen machen das ja möglich!
Wir sind derzeit nicht gewillt für diese Aufgaben Personal freizusetzen und setzen diese lieber produktiver ein.
Aber das kann sich ja noch ändern!
:rolleyes:
 

laser-engravers

Aktives Mitglied
5. April 2009
228
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Niederbayern
AW: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Es wäre natürlich zu begrüßen wenn ebay hier Selbständig sich um solche Privatverkäufer kümmern würde.
Da ich hier als "Ein-Mann-Betrieb" noch selbst mit diesen sachen auf Konfrontation gehe, steht für mich der Produktive Einsatz während des Arbeitstages im Vordergrund.

Dennoch versuche ich meine Mitbewerber darüber zu Informieren falls hier Nachgebessert werden soll, da würde doch auch bei dir eine Email an den Ebay-Anbieter ausreichen um ihn evtl. zum nachdenken anzuregen?

Das dies wie in meinem Fall auch auf Ignoranz stoßen kann, ist in Kauf zu nehmen. Dieses Thema scheint doch recht aktuell und die Meinungen sind wohl auch sehr unterschiedlich.

Jürgen