Da der BGH ja vor 2 Monaten die Tell-a-friend-Funktion in der auch bei JTL3 verwendeten Form als unzulässige Werbung angesehen hat, habe ich folgende Änderungsvorschläge um die Urteilsbegründung entsprechend auszuhebeln:
1. Absenderadresse der Email des Werbenden - hat ja eh ein Kundenkonto um Freunde werben zu können und somit auch eine Emailadresse hinterlegt. Somit ist nicht mehr der Shop der Absender sondern der Werbende selber und im Zweifelsfall der Abzumahnende...
2. Freifeld für eigenen individuellen Text des Werbenden verpflichtend - somit wird nicht nur ein vom Shop automatisch generierter Werbetext versendet sondern vom Werbenden verfasster Text.
3. Anzahl der Freundeswerbung begrenzen (1x Tag/Std./etc.) um Massen-SPAM zu vermeiden
1. Absenderadresse der Email des Werbenden - hat ja eh ein Kundenkonto um Freunde werben zu können und somit auch eine Emailadresse hinterlegt. Somit ist nicht mehr der Shop der Absender sondern der Werbende selber und im Zweifelsfall der Abzumahnende...
2. Freifeld für eigenen individuellen Text des Werbenden verpflichtend - somit wird nicht nur ein vom Shop automatisch generierter Werbetext versendet sondern vom Werbenden verfasster Text.
3. Anzahl der Freundeswerbung begrenzen (1x Tag/Std./etc.) um Massen-SPAM zu vermeiden