Ware kam zurück

NukeFun

Aktives Mitglied
28. Mai 2008
182
0
AW: Ware kam zurück

@wood-deSign

Eigentlich ist das ja ganz einfach, Kunde bestellt ein Produkt was extra für Ihn angefertigt wird und bezahlt du Lieferst 2 Pakete und Kunde nimmt nur eins an, Grund unbekannt!

Jetzt hast du einen Teil der Bestellte bei dir! verkaufen kannst du die nicht einfach weil dies Eigentum des Kunden ist, weil er schon bezahlt hat, verkaufen kannst du das nur mit Einverständnis des Kunden! Weil er schon bezahlt hat!!

Was kannst Du jetzt machen? Warten bis der Kunde sich meldet, oder wenn Du möchtest schreib ihm einen Brief, musst Du aber nicht!!!

Kannst Du dafür Lagergebühren verlangen? Na da würde ich einen Anwalt fragen, weil das ja kein Produkt ist was keinen Platz braucht, und der kann dir dann auch sagen wie Lange du warten musst bis du es Verkaufen oder wegwerfen kannst und ab wann du den Betrag den der Kunde bezahlt hat nicht mehr zurückerstatten musst und welche kosten Du dem Kunden berechnen kannst!

Wenn Du keinen Anwalt hast frag einfach mal in einem Forum wie z.B. Forum zum Internetrecht
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Ware kam zurück

Naja, wenn der Kunde schon bezahlt hat hast du wenigstens das Geld... Versuche den Kunden zu kontaktieren, könnte helfen.
Ich hab hier immer mal wieder solche Spassvögel die auf Nachnahme bestellen und das dann nicht abholen!
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Ware kam zurück

meinst du, irgendwer würde Dir die Versandrechnung zahlen????
Sei froh das es so lief.. wenn der Kunde die Sendung erst annehmen würde, die Ware nicht haben will und Dir dann noch unfrei zurückschickst, ist Dein Schaden ja noch größer.. Also nimm es zähneknirschend hin.... leider...
 

NukeFun

Aktives Mitglied
28. Mai 2008
182
0
AW: Ware kam zurück

meinst du, irgendwer würde Dir die Versandrechnung zahlen????
Sei froh das es so lief.. wenn der Kunde die Sendung erst annehmen würde, die Ware nicht haben will und Dir dann noch unfrei zurückschickst, ist Dein Schaden ja noch größer.. Also nimm es zähneknirschend hin.... leider...

@modus15

nur mal zur Info!

Ware die für den Kunden Individuell gefertigt wird, was in diesem Fall so war, ist, kann der Kunde nicht so ohne weiteres zurückgeben, der Kunde hat in diesem Fall kein 14 Tägiges Wiederufsrecht! Er kann nur eine Nachbesserung oder Austausch verlangen wenn die Gelieferte Ware nicht der Angebotenen (Ausgezeichneten) entspricht oder fehlerhaft ist!!
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
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AW: Ware kam zurück

heisst du Freemann??
Die Antwort bezog sich auf "seine" Frage von wegen generell ein nicht angenommenes Paket in Rechnung stellen.

Zu Dir ... hast Du vorher mal mit dem Kunden telefoniert ??
Ich hab in einem anderen bereits mal geschrieben, am besten solche Sachen wie Du hast, gerade Sonderanfertigungen, da spricht man mit dem Kunden per Telefon, man macht sich ein eigenes Bild vom Kunden, und man weiss schon, ob Kundenkontaktdaten korrekt sind.. Wer auf eine blinde anonyme Bestellung direkt hinterherrennt und die Augen dabei zu macht .. wird schon klappen... der ist m.E. selber schuld .. sorry... (generell bezogen, weiß ja nicht ob Du Rücksprache mit dem Kunden gesucht hast)
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
AW: Ware kam zurück

Naja, die Frage hierzu wäre eher:
hat der Kunde seinen Kaufvertrag überhaupt erfüllt, damit er von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen kann? Er hat ja nicht bezahlt, sondern das Paket nicht abgeholt. Keine Zahlung, keine Erfüllung des Kaufvertrages. Ich muss da unbedingt mal meinen Anwalt anhauen deswegen....
 

D********t

Guest
AW: Ware kam zurück

Naja, die Frage hierzu wäre eher:
hat der Kunde seinen Kaufvertrag überhaupt erfüllt, damit er von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen kann? Er hat ja nicht bezahlt, sondern das Paket nicht abgeholt. Keine Zahlung, keine Erfüllung des Kaufvertrages. Ich muss da unbedingt mal meinen Anwalt anhauen deswegen....

Hach Jolo, Du lebst wohl immernoch in einer schönen, bunten Händlertraumwelt. Seit wann hat denn ein Händler in D irgendwelche Rechte??? :eek:

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