Neu Vorausrechnung, Abschlussrechnung zu einem Auftrag

CONSI

Aktives Mitglied
12. Dezember 2019
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Hallo zusammen,

wir haben mit unserem Kunden vereinbart, dass er zu einem Auftrag, vor unserer Warenbestellung, eine Vorauszahlung von 50% leistet. Für die Überweisung benötigt er eine Vorausrechnung und im Anschluss eine Abschlussrechnung in der der Gesamtbetrag inkl. der Vorauszahlung aufgelistet ist.

Ich habe mir soeben verschiedene Beiträge im Forum angeschaut (steuerliche Betrachtung von Vorauszahlungen, Vorauszahlung vs. Akonto, Buchen von Vorauszahlungen, etc.) - Dank u.a. an "gutberle"!

Ich weiß, dass ich im Auftrag den "Zahlung"-Button anklicken und die Anzahlung verbuchen kann. Dann erscheint auf der Rechnung: "Gesamtrechnungsbetrag abzl. Anzahlung = offener Rechnungsbetrag"

Aber wie erzeuge ich die Voarauszahlungsrechnung (Anzahlung 50%)?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.
 
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Jens Falk

Offizieller Servicepartner
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14. Mai 2020
284
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Da die Vorausrechnung nichts anderes ist als eine Auftragsbestätigung mit dem Zusatz das vorab ein Teilzahlung erfolgt, würde es ausreichen im Auftrag den Zusatz mit auszugeben, daß Teilzahlungen zu erfolgen haben. Wenn es zu Teillieferungen kommt, kann der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung Vorsteuerabzug gelten machen. Kommt es nicht zu Teillieferungen kann er das nicht. Dann bucht er das ganz einfach als Forderung ein.

Kommt es zu Teillieferungen ist im Auftrag bereits die Umsatzsteuer aufgeführt.

Fazit: Der Auftrag (Auftragbestätigigung) ist bereits die "Vorausrechnung". Es bedarf nur eben den Zusatz "Es ist bis zum xxx der Betrag x zu voraus zu zahlen)
 

Schotti

Aktives Mitglied
5. März 2020
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@Jens Falk das sehe ich genauso, allerdings unser Steuerberater nicht.
Von uns wird verlangt eine separate Anzahlungsrechnung zu schreiben. So schreiben wir jetzt für eine Rechnung gesamt 2 Rechnungen; eine Anzahlungsrechnung und erstellen bei der Abschlussrechnung eine Freiposition "abzüglich der Anzahlung R2020... vom ... bez. am ..."
Aber mal ehrlich dass kann doch nicht der gängige Weg sein?!
Hat vielleicht noch jemand das Problem Anzahlungsrechnungen schreiben zu müssen?
 

Jens Falk

Offizieller Servicepartner
SPBanner
14. Mai 2020
284
108
Ich habe soeben mit einem befreundeten Steuerberater gesprochen. Er bestätigt, dass nun der Gesetzgeber eine Abschlagsrechnung fordert, um einen Vorsteuerabzug durchführen zu können.
 

mitlaser

Gut bekanntes Mitglied
28. Oktober 2008
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Wenn man den Suchbegriff "Anzahlungsrechnung" in die Suche eingibt, wird man zurückgeleitet bis ins Jahr 2007. Seitdem besteht das Problem. Zwischendurch gibt es verschiedene Statements (auch nach Rückversicherung mit Steuerberatern), dass sich JTL der Problematik durchaus bewusst ist.
Bisher kein Lösungsansatz? Sind ja noch nicht mal 15 Jahre um...😮
 
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Michi001

Gut bekanntes Mitglied
15. Dezember 2020
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Soo... jetzt habe ich dasselbe Problem und muss eine Anzahlungsrechnung über 50% des Gesamtbetrages erstellen und kann es mit JTL eigenen Bordmitteln nicht machen !!! ????

Sorry, aber das kann doch nicht wahr sein. Das kann ja heutzutage jedes Rechnungsprogramm.

@JTL Team: BITTE stellt diese Funktion zeitnah zur Verfügung. Ist ja ehrlicherweise lächerlich, dass dies nach 15 (!) Jahren noch nicht geklappt hat.
Arbeitet JTL intern auch mit JTL-Wawi ??? Würde mich interessieren, bei den groben Fehlern welche wir nach nur 6 Monaten Nutzung gefunden haben.
 

BIKES2race

Aktives Mitglied
3. Dezember 2020
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Hallo,

wir haben regelmäßig die Problematik, dass wir für Kunden im Laden Sachen extra bestellen und diese dann auch angezahlt werden sollen.
Wir benutzen Anzahlungen auch ebenso regelmäßig, um Kunden die verbindliche Reservierung von Artikeln zu ermöglichen.
Leider gibt es nach wie vor nicht die Möglichkeit, über die Kasse eine Anzahlung für einen Auftrag zu machen, von mir aus auch mit einer verknüpften separaten Rechnung, wenn der Fiskus so erpicht auf sofortige Vorsteuerzahlung ist (kein Kommentar über diese Verhältnismäßigkeit).

Dass das Thema Anzahlung so eine lange Leidensgeschichte hat, ist höchstpeinlich für JTL, die ja soweit ich mitbekommen habe, schon einen gewissen Selbstanspruch pflegen. Vergleichbar mit der Leidensgeschichte zu Gutscheinen, die ja letztendlich Einzug ins JTL-Universum gefunden haben.

Hier liegt übrigens ein möglicher Workaround für diejenigen, die das Gutscheinmodul eh gebucht haben, Überschreitung der 999 Euro Gutscheinsumme und extra 2% Gebühr außen vor.
Man könnte einen Gutschein über die Anzahlung erstellen, den Gutschein aber behalten und bei Abholung als Zahlmittel einsetzen.


Viele Grüße

Matthias Wagner
BIKES2race Aachen
 

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