Neu Verpackungsverordnung länderübergreifend

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.453
1.880
Fragen die mir bislang keiner beantworten konnte:

Ich kaufe entpflichtete Verpackung in DE, diese Menge muss ich also nicht melden.
Nun versende ich die Verpackung nach AT.
Dort wird die Verpackung vom Verbraucher entsorgt.

Nun - muss ich die Mengen die ich nach AT versende melden ?
Wenn ja, zahle ich ja erneut die Kosten
-> d.h. die Verpackung wird 2 x entpflichtet

Wenn nein, wie bekommt nun die Recyclingwirtschaft in AT die Kosten aus DE erstattet ?
-> d.h.. die Entpflichtung verbleibt in DE und AT bekommt kein Geld für die Verpackung die in AT vom Verbraucher entsorgt wird ?

Gleiches Spiel für AT, wenn ein AT Versender bereits in AT entpflichtete Verpackung nach DE versendet und die Verpackung dort entsorgt.

Wer kennt die Lösung ?
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.918
1.435
Hi @MichaelH,

ja, das ist tatsächlich ein grundsätzliches Problem der Umsetzung wie mir scheint.

Artikel wird in DE bezogen, der deutsche Hersteller hat bereits gesetzeskonform entpflichtet, Ware wird ins Ausland geliefert -> Doppellizensierung.

Soweit ich das sehe (und die einschlägigen Ratgeber solche Fälle beschreiben) scheint es genau darauf hinaus zu laufen.
Anders sieht es bspw bei Deinen Versandmaterialien aus, diese werden dann einfach nur in AT entpflichtet.

Typischer Fall von "hier hätte eine gemeinsame europäische Lösung mal so richtig Sinn gemacht" wie bspw WEEE auch...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.453
1.880
"Anders sieht es bspw bei Deinen Versandmaterialien aus, diese werden dann einfach nur in AT entpflichtet. "

Tja, eben, das wage ich zu bezweifeln.
Dann sagt der Chinese er habe seine Verpackung in China entpflichtet, wie auch ich als Österreicher.
Das wäre wiederum ein Schaden am neuen System in der BRD und ungerecht und Lucid wurde geschaffen um genau dieses zu verhindern.
-> Wer Ware in die BRD versendet muss auch dort seinen Obulus abliefern, egal ob er diese im eigenen Land bereits entpflichtet hat oder nicht.

Nur kann ich dazu nichts finden, dass diesen Fall genau so beschreibt.

Für mich klingt es heute so:
Wer Verpackung (Produktverpackung und auch Versandkartons) in die BRD versendet und diese Ware nicht bereits in der BRD entpflichtet ist, muss diese selbst in der BRD entpflichten. Ob diese Ware in einem anderen Land entpflichtet ist, interessiert die BRD nicht, denn die BRD muss den Müll ja entsorgen.

Es gibt keine Möglichkeit bereits entpflichtete Ware zu melden, so dass die Lizenz z.b. von AT nach DE übertragen wird.
Ohne diese Meldung gibt es aber auch keine Möglichkeit für die BRD dies zu prüfen.

Das gilt für Chinesen und auch Österreicher. :)
Ansonsten darf die Ware nicht verkauft werden und muss vom Markt genommen werden.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.918
1.435
Huhu @MichaelH ich ging schlicht davon aus, dass Du Deutscher seist. Daher mein: wenn Du nach Österreich versendest musst Du dort entpflichten.
Mein Szenario war:

Versand aus DE nach AT.
Ware bereits in DE entpflichtet.
Sowohl Ware als auch Verpackungsmaterial muss in AT entpflichtet werden.
Allerdings ergibt das nur im Falle der Ware eine Doppelentpflichtung.

Grundsätzlich ist es ja so dass man Abweichungen melden kann und muss. Dh im Endeffekt kann man die Ware ja in DE bei der Meldung wieder rausrechnen.
Ob sich der Aufwand lohnt ist dabei wohl erstmal eine Frage des Umsatzes.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.453
1.880
Ja, etwas kompliziert, da ich Österreicher bin, hatte ich es als "Deutscher" geschrieben, weil sonst eh keiner antwortet ... :) ... mich aber erst dann geoutet.

Klar,
Schritt 1 - du meldest irgendwas für 2019
Schritt 2 - 2020 machst du die konkrete Meldung mit den richtigen Mengen

Problem bei deinem Beispiel: Wenn dein Lieferant die Ware in DE schon entpflichtet hat, du die Ware nach AT sendest und dort erneut entpflichtest, wie bekommst du dann das Geld für die Ware die du (oder dein Lieferant) in DE entpflichtet hast wieder zurück ? Also immer bezogen auf Endverbraucher, also massenhaft Daten aus Kleinmengen. Mit dem WEEE der WAWI kann man das nun ja sauber abbilden (1.4.x), aber es nützt ja wenig, wenn man kein Geld zurückbekommt das man ggf. schon seinem Lieferanten über den Einkaufspreis der Verpackung gezahlt hat, weil er die Verpackung lizenziert (was in Österreich üblich ist).
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.918
1.435
Tja, an dieser Stelle: Nur indem Du dem Hersteller auf die Eier gehst.
Das System ist in der jetzigen Form definitiv und eindeutig nicht auf international tätige Zwischenhändler ausgerichtet. Das kannst Du sogar bis ins Ultimo treiben:
Hersteller verkauft Ware an Vertrieb im gleichen Land -> Lizensierungspflicht in Land 1 für Hersteller.
Vertrieb verkauft Ware weiter an Zwischenhändler in Land 2. -> Lizensierungspflicht in Land 2 für Zwischenhändler.
Zwischenhändler verkauf an Webshop in Land 3. -> Lizensierungspflicht in Land 3 für Webshop.
Webshop verkauft Ware an Kunden in Land 4. -> Lizensierungspflicht in Land 4 für Webshop.

Lediglich der letzte Schritt kann halbwegs einfach zurückgedreht werden. Im Endeffekt kannst Du mit genug Zwischenhändlern die Ware einmal quer durch Europa entpflichten. Ist natürlich ein übertriebenes Beispiel aber macht denke ich klar wo der Hase hin läuft.

Fassen wir es so zusammen: In der jetzigen Umsetzung handelt es sich um eine de facto Mulitplikation der Abgaben für Entsorgung für europaweit tätige Händler. Schön übers Ziel hinaus geschossen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.453
1.880
Ja, irgendwie unglaublich, nagelneu gemacht, großes TamTam und letztlich wieder einmal ein Schaden an der eigenen Wirtschaft.

Ausgenommen: Sie bringen die Chinesen dazu ihre Sendungen in der BRD zu entpflichten, Stichwort AliBaba, AMA/ FBA von nicht-BRD Lagern, etc. von denen mehr Schaden ausgeht als von kleinen Händlern in der EU die in die BRD liefern. Aber wer's glaubt, dass sich hier was tun wird ...
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Hallo,

ich habe das Problem mit Verpackungsverordnung und WEEE nach AT folgendermaßen gelöst.

1) Lieferung an eine Grenzpaketstelle (z.B. LogoiX ). Die senden das dann weiter. Wird insgesamt auch nicht teurer, als wenn man es direkt nach AT schickt.
Somit kann mir da keiner was wollen, ich liefere immer nach Deutschland.

2) Händler in AT suchen
Auf die Rechnung kommt folgender Zusatz: Der gewerbliche Warenempfänger erklärt, dass er die Verantwortung für die Abwicklung der EAV GO und Verpackungsverordnung übernimmt.

Das machen natürlich dort die wenigsten aber das kann mir egal sein.

Die EU ist für einen kleinen Händler oder Mittelständer der absolute Supergau. Statt Vereinfachung des Handels, wird es immer bürokratischer.
Der nächste Supergau kommt im Sommer mit den Lieferschwellen für die MwSt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.453
1.880
1)
Wenn du immer nach DE lieferst, dann hast du euch keine Netto-Lieferung mit UID (IGL) nach Österreich ... ;)

2)
Das geht immer und ist rechtllich auch OK.

3)
Wenn OSS klappt, dann hat man 1 x Arbeit und dann nicht mehr, ich sehe da eine Vereinfachung ...
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Nee, an Privatkunden über die Grenzpaketstelle, an Händler immer direkt.
Ob OSS bis Juli vernünftig klappt...? Da habe ich noch so einige Zweifel.
Auch die Umsetzung über die Dauerbaustelle JTL Shop 5 ist ja noch zu machen.
Für die Vorversionen sehe ich eh schwarz.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.453
1.880
" über die Grenzpaketstelle " ich glaube nicht, dass diese dadurch die Verbringer der Ware werden, die verkaufen ja nichts.

Wenn OSS nicht klappt, dann wird der Termin erneut verschoben, wie schon am 31.12.2020.
Unterschiedliche Steuersätze kann Shop4/5 schon, nur nicht ganz so wie man es gerne hätte.
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Due Grenzpaketstelle läßt grundsätzlich erst mal dem Kunden aus AT, die Möglichkeit, dort die Ware abzuholen.
AUf Wunsch kann der sich die auch zusenden lassen. Ist für mich so, als wenn ein Kunde aus AT bei mir im Lager vorbei kommt und die Ware abholt.
Ich fakturiere sowieso immer an den Kunden mit Adresse der Grenzpaketstelle. Ist eine Hilfskonstruktion, keine Frage aber die Chance, dass da ein Abmahnverein aus AT mit einen Strick drehen kann, halte ich für sehr gering.

Oft lassen sich die Österreicher die Ware an einen Bekannten auf deutscher Seite liefern, da ist ja auch nichts gegen einzuwenden.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.453
1.880
Verstehe, aber ich denke nicht dass jemand der nicht grenznah wohn extra 100-250km fährt um sein Paket abzuholen, so schließt du viele Kunden aus ...
 

stein

Gut bekanntes Mitglied
17. Juni 2015
131
8
Klar, die grenznahen holen es ab, die weiter weg wohnen, lassen es sich schicken.
Aber ich arbeite dran , in jedem Land einen Händler zu haben.