Neu Verpackungsregister - Unklarheiten

handelwandel

Gut bekanntes Mitglied
29. September 2009
188
1
Stuttgart
Hallöchen zusammen,

ihr habt doch sicher alle schon vom https://www.verpackungsregister.org/ gehört?

Nun stellt sich mir die Frage, welcher Aufwand da betrieben werden soll, denn ich lese da folgendes (Bild Anhang)

Für mich liest sich das wie ein extrem aufgeblähtes Bürokratie-Monster.
Müssen Hersteller (Händler) im Ernst alle Marken, die sie vertreiben nennen?
Firma Xi Ponk aus China so und so?
Firma Gardena aus so und so?
Firma Kärcher aus so und so?

Manches hat nicht mal wirklich eine Marke, das ist ja fast ein Ding der Unmöglichkeit.
Von manche Marken gibt es vielleicht 1 x ein Produkt in meinem Shop.
Heißt also, ich müsste nochmals Registrieren, wenn ich z.B. ein Schweizer Messer verkaufen will, das hier noch herum liegt?

Kann mich da bitte jemand von euch darüber aufklären?
 

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_simone_

Sehr aktives Mitglied
17. Februar 2013
3.240
452
Emsland
Firma
Notun Delend
Wer erstmals eine mit Ware befüllte sog. systembeteiligungspflichtige Verpackung in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss ab Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Dies gilt auch für denjenigen, der eine solche Verpackung gewerbsmäßig nach Deutschland einführt.
Na, nach DSGVO und GoBD würde es doch sonst langweilig werden. :confused:
 

1a!da

Neues Mitglied
16. April 2022
1
0
Hört sich meiner Meinung nach echt wie ein Ding der Unmöglichkeit an. Ich finde es auch einfach total unnötig, dass nicht nur offizielle Onlinehändler, sondern auch Marktplatzhändler sich registrieren und ihr Verpackungsmaterial lizenzieren müssen. Zum Teil verkaufen da Leute ihre 20 Stück handgemachten Seifen und sollen dann noch Lizenzierungsgebühren zahlen.