Neu UVP Abmahngefährdet

Jeansanmi.de

Aktives Mitglied
20. Dezember 2014
12
1
Hallo Community,

dies ist wohl für mehrere User interessant.
Ein Kunde von mir, hat seinen JTL- Shop 4 über sein Händlerbund Abonnement tiefenprüfen lassen.
Als Template wir das Evo eingesetzt.
Als Ergebnis kam bisher nicht gelöst raus, dass Mouseover beim UVP nicht ausreichend ist.
Orginaltext des Juristen:

UVP
Sie werben mit der „UVP“ des Herstellers.
Das ist zulässig, soweit es sich bei der Preisangabe um die aktuelle
unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers handelt und das
Produkt tatsächlich noch im Sortiment des Herstellers gelistet ist.
Entspricht der empfohlene Preis des Herstellers im Zeitpunkt des
Vergleichs nicht mehr den wirklichen Verkaufspreisen für gleiche und
gleichartige Waren auf dem Markt, ist die Bewerbung des Preises in
der Form wegen Irreführung nicht zulässig.
Weiter sollte „UVP“ als „unverbindliche Preisempfehlung des
Herstellers“ möglichst ausgeschrieben werden. Das ist auch als
Sternchenvariante möglich, wobei der Erklärungstext auf einen Blick in
Preisnähe einsehbar sein muss, um die Wahrnehmbarkeit des
erklärenden Hinweises für den Verbraucher sicher zu stellen.
UVP*
* unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers
Anmerkungen des Juristen
Die Erklärung der Bezeichnung UVP mittels "mouseover" ist nicht
ausreichend.​

Wo und wie kann man das ändern?
 

Anhänge

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    UVP.JPG
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Mirko.Schmidt User deaktiviert

Guest
Hallo,

in der price.tpl (Pfad zur Datei: ../templates/Evo/productdetails), wird ab der Zeile 82 der UVP Teil aufgebaut. Hier kann dies dann entsprechend angefügt werden. Aber das ganze über ein Child Template lösen.
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.309
169
Seltsame Empfehlung, zumal "UVP" nicht gerade eine unbekannte Abkürzung ist und die ausgeschriebene Variante nicht besonders toll aussehen dürfte.
Kurz mal recherchiert und das hier gefunden:
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-unverbindliche-preisempfehlung-uvp.html
Mit seiner Entscheidung vom 07.12.2006 hat der BGH einem seit Monaten umhergehenden Abmahngespenst endgültig den Garaus gemacht. Der BGH stellte nun ein für alle Mal durch Urteil (Az.:I ZR 271/03) klar, dass die Verwendung der Bezeichnung „UVP” nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG und daher auch nicht wettbewerbswidrig ist.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.172
1.078
Wir waren auch mal beim Händlerbund. Ein klarer Fall, 3 komplett unterschiedliche Meinungen von 3 "Anwälten" von dort...

Wollt ja nix schreiben, aber ich finde diese UVP "Empfehlung" auch vollkommen wertlos vom HB und kenn die Infos von der IT-RA diesbezüglich.
Aber hilft ja nix, wenn es der HB so sieht und du dieses supertolle Siegel willst oder die Absicherung, musst du halt den Weg des grössten Übels gehen.
 

Jeansanmi.de

Aktives Mitglied
20. Dezember 2014
12
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Die Lösung kann ich gerne mitteilen: Ich habe in der Zeile 81 der price.tpl (Child) einfach UVP ausgeschrieben.
81=> <abbr title="{lang key="suggestedPriceExpl" section="productDetails"}">{lang key="suggestedPrice" section="productDetails"}</abbr>:
81=> Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers:

Sieht nicht schön aus, aber funktioniert für das Siegel.
@david Danke für den Link werde ich mal an HB weiterleiten.
 

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