Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

TomT

Aktives Mitglied
28. Oktober 2010
770
1
Düsseldorf
AW: Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

Dann bin ich mal ganz gespannt ob "1-2 Tage" oder "3-4 Tage" präzise genug ist
 

BlackLions

Aktives Mitglied
26. Dezember 2010
113
0
Trier
AW: Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

Hier ist wohl das Wort "vorraussichtlich" der entscheidende Faktor. Eine Definition z.B. " Lieferung innerhalb 4-5 Werktage nach Zahlungseingang" ist da schon wesentlich präziser und sollte keine Probleme verursachen. Für den Kunden muss ja das Fristende der Lieferung eindeutig erkennbar sein.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.445
732
AW: Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

Sehe ich auch so, da muss man aber selbst gleich mal alles prüfen :)
 

modus15

Aktives Mitglied
7. Dezember 2006
603
0
AW: Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

Eigentlich ja ein alter Hut ... ist schon lange bekannt, das man sowas wie "ca" oder "voraussichtlich" o.ä. nicht mehr schreiben darf.
Aber geben uns kleinen dummen Händler denn die Lieferanten präzise Aussagen?! können wir uns hundertprozentig auf die fristgerechte Auslieferung
des Paketdienstes/Spedition verlassen? nein! - aber da sagt ja keiner was.
Ich halte es seitdem so, wenn ich nicht selber sicher einschätzen kann wie lange es dauert, das ich dann lieber "nicht lieferbar" einsetze.
 

casim

Sehr aktives Mitglied
26. Juni 2012
5.934
10
AW: Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

Hast du denn auch den letzten Absatz gelesen ;)

Dennoch raten wir davon ab, unklare Lieferzeitangaben zu verwenden. Uns ist bekannt, dass es andere erstinstanzliche Urteile gibt, in denen auch Lieferzeitangaben in Verbindung nur dem Wort "ca." als wettbewerbswidrig angesehen worden sind. Da Abmahner sich aussuchen können, welchen Gerichtsstand sie für eine entsprechende Klage wählen, sollten Internethändler solange die Finger von unklaren Lieferzeitangaben lassen, bis der Bundesgerichtshof einmal abschließend über diese Angelegenheit entschieden hat.
 

gboehm

Sehr aktives Mitglied
30. Januar 2011
1.068
93
AW: Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben

Ja. Die Quintessenz ist eigentlich, dass man sich drehen und wenden kann wie man will. Einen 100%ig rechtssicheren Shop wird man wohl nie/ sehr schwer hinbekommen. Und wann es dieses höchstrichterliche Urteil geben soll steht auch noch in den Sternen. Und selbst wenn es mal eins geben wird (wie auch immer es ausfällt) kommt dann der Gesetzgeber mit neuen schwammigen Vorschriften um die Ecke.