AW: Urteil: Online-Händler müssen klare Lieferfristen angeben
Eigentlich ja ein alter Hut ... ist schon lange bekannt, das man sowas wie "ca" oder "voraussichtlich" o.ä. nicht mehr schreiben darf.
Aber geben uns kleinen dummen Händler denn die Lieferanten präzise Aussagen?! können wir uns hundertprozentig auf die fristgerechte Auslieferung
des Paketdienstes/Spedition verlassen? nein! - aber da sagt ja keiner was.
Ich halte es seitdem so, wenn ich nicht selber sicher einschätzen kann wie lange es dauert, das ich dann lieber "nicht lieferbar" einsetze.