AW: Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend
Der Vorfall ist aber schon einige Zeit her. Das Problem hierbei ist, das Quelle eine Auftragsbestätigung mit Zahlungsaufforderung über diesen Preis rausgeschickt hatte und somit das Angebot auf Kaufvertrag angenommen hat, den Fehler also noch vorher hätte bemerken können. Somit sehe ich den/die Kunden eigentlich in diesem Fall auch im Recht. Genau aus solchen und anderen Gründen habe ich letztens meinen Bestellvorgang auf separate Auftragsbestätigung umgestellt, jetzt ist zwar keine Instant-Zahlung (SÜ, Paypal etc.) direkt nach Bestellabschluss mehr möglich, aber ich fahre eindeutig besser damit...
Viele Kommentare sind allerdings durchweg auf Händlerseite, das finde ich gut...werd mich da wohl auch noch nen bissl auslassen müssen... :biggrin: