Nein. die Rechnungskorrektur musst du doch anpassen. Der Kunde bekommt ja nur 2€ Zurück und daher muss in der Rechnungskorrektur ja nur 2€ angegeben werden.
1. Kunde sendet zurück
2. Rechnungskorrektur anlegen: ABER: In der Rechnungskorrektur den Betrag von 88,50€ auf 2€ ändern
3. Umtauschauftrag anlegen. den VK aber auf 0€ ändern. Der Kunde hat ja schon den Betrag beim anderen Auftrag gezahlt.
4. Dem Kunden 2€ erstatten.
Sollte das häufiger vorkommen kannst du das auch mit einem
Workflow lösen:
https://guide.jtl-software.de/Workflow_2:_Umtausch_mit_Verrechnung
Alternativ kannst du natürlich auch eine Rechnungskorrektur über den gesamten Betrag machen, lässt auch den neuen Auftrag beim normalen VK und setzt hier dann die Zahlung selbst mit dem Hinweis aus welchem anderen Auftrag die Zahlung kommt. Unserer Buchhaltung ist der erste weg lieber, weil bei der Rechnungskorrektur ja eigentlich nicht der gesamte Betrag zurück überwiesen wurde.