Neu Umsatzsteuer in Italien (Lieferschwelle überschritten)

CSV_D

Aktives Mitglied
7. März 2017
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Hallo zusammen,

meine Frage richtet sich vor allem an Händler, welche die Lieferschwelle in Italien bereits überschritten haben und deswegen auch eine italienische Umsatzsteuer-ID benötigen.
Unser Steuerberater hat dies trotzt mehrfachem Hinweis von uns im letzten Jahr erheblich verschlafen, da er wie wir nun wissen noch nie einen Kunden hatte, der von den Lieferschwellen betroffen war. Im Zuge dessen haben wir mittlerweile erhebliche Zweifel an seinen Ausführungen.

Konkret geht es um ein Register der Tageseinnahmen, das wir laut ihm anlegen müssten. Wir finden es seltsam, dass die Diskussion darüber bei Händlern in Deutschland nicht stattfindet, weswegen wir uns fragen, ob diese überhaupt dazu verpflichtet sind. Grundsätzlich gibt es diese Verpflichtung, aber vieles weißt daraufhin, dass dies nur auf italienische Unternehmen zutrifft bzw. explizit auf Unternehmen die Registrierkassen nutzen.

Wir sind reine E-Commerce-Händler.

Hat jemand bereits Erfahrungen damit gesammelt?

Wo kann man darüber hinaus die Umsatzsteuer in Italien melden? Das "Modello F24" ist ja offenbar nur für inländische Unternehmen.


Viele Grüße
Lisa
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Schau Dir diesbezüglich mal die Dienstleister Dutypay (dort sind wir, durchwachsene Erfahrungen, aber damit wohl besser als die meisten anderen) und KPMG an.
Vorteil bei beiden: JTL2Datev unterstützt die mit einem nativen Export, macht den gesamten Ablauf deutlich einfacher.
 
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