Top-Angebote & Stattpreis rechtlich bedenklick

bitcon

Offizieller Servicepartner
SPBanner
4. April 2010
168
6
Hallo liebe Leute,

ich hab grad unseren Shop vom Händlerbund checken lassen und die haben die TOP-Angebote sowie den Stattpreis bemängelt.

Hier die info vom Händlerbund:
Sie verwenden eine Kategorie mit der Bezeichnung „Top Angebote“.
Hierbei ist unklar, um welche Art eines werblichen Angebotes es sich handelt. Bitte definieren Sie eindeutig, ob es sich zum Beispiel um Einzelstücke mit Sonderpreisen handelt oder zeitlich befristete Sonderaktionen.
Beispielhaft für zeitlich befristete Aktionen:
„Angebot des Monats April“ oder „Angebot für die 16. KW“
Wichtig ist, dass der Zeitraum des Angebotes genau bestimmbar ist. Formulierungen wie „Angebot der Woche“ oder „Angebot des Monats“ sind nicht ausreichend, da nicht hinreichend bestimmbar ist, welche Woche oder welcher Monat gemeint ist.
5.
Sehen Sie beispielhaft ArtikelNr.: AR1793.
Für den Artikel werben Sie mit einem „Statt“-Preis. Unklar bleibt, worauf Sie sich vergleichend beziehen. Dies ist in dieser Weise unzulässig. Möglich ist zum Beispiel ein Vergleich mit Ihrem alten Ladenpreis oder der „UVP des Herstellers“, soweit eine solche aktuell besteht.
Beispiel-Formulierung: „Unser bisheriger Preis 19,94 EUR jetzt nur 9,97 EUR“
Bitte korrigieren Sie Ihre Preisangabe nach dem vorstehenden Beispiel und nehmen Sie beigefügtes Hinweisblatt zur Werbung mit reduzierten Preisen für weitere Informationen zur Kenntnis.

Wird das vielleicht auch in der V3.10 umgesetzt, oder muss ich es in den Sprachvariablen ändern?


Wie handhabt ihr das mit den Sonderangeboten? Habt ihr die Variablen selber geändert?

Grüße Andy
 

thuhn01

Guest
AW: Top-Angebote & Stattpreis rechtlich bedenklick

Wird das vielleicht auch in der V3.10 umgesetzt, oder muss ich es in den Sprachvariablen ändern?

Was soll denn da Deiner Meinung nach durch JTL geändert werden?

Sprachvariable "global" / "insteadOf" ändern von "Statt" auf "Bisher"

Alternativ kann bspw. auch "statt "Bisher" "Unser Preis", "Sonst bei uns" o.ä. genommen werden. Es muss nur sofort erkennbar sein dass es sich um eine Ersparnis dem eigenen normalen Preis handelt.

Vergleichst Du mit anderen Shops (auch das ist erlaubt!) muss direkt die Quelle genannt/verlinkt sein damit der Kunde das verifizieren kann.

Wenn Du also bspw. mit dem Saturn vergleichen willst, dann wird das ziemlich unübersichtlich, da dann dort rein muss "Preis im Saturn xx.xx Euro, Prospekt II/2011 vom 11.02.2011, Seite 3"
 

bitcon

Offizieller Servicepartner
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4. April 2010
168
6
AW: Top-Angebote & Stattpreis rechtlich bedenklick

Ja JTL könnte z.B. die Sprachvariable anpassen, damit bei anderen Shop3 Benutzern die Stattpreisanzeige von beginn an stimmt.

Und wegen dem TOP-Angebot (Sonderangeboten) wollte ich einfach nur mal in die Runde fragen wie das andere machen.

Grüße
Andy
 

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