Neu Steuerverwaltung "OSS-Verfahren anwenden"

bauti

Aktives Mitglied
20. Januar 2021
92
6
Hallo, bin grade beim einrichten von JTL und ich würde etwas Hilfe benötigen....

Zuerst mal, ich kenne mich bei den Steuervorschriften sehr gut aus, darum geht es nciht. Meine Frage bezieht sich nur auf eine Einstellung in JTL.

Ich bin aus AT und versende aus AT in alle europäischen Länder. Ich mache kein FBA oder ähnliches. Also es ist ganz einfach, alle Umsätze mit Endkunden welche in der EU außerhalb von AT gemacht werden, müssen über OSS dem österreichischen FA gemeldet werden.

Unter Admin/Steuer/Steuerverwaltung kann man für die einzelnen Steuerzonen (ich glaube erst ab Version 1.6) wählen zwischen:

OSS-Verfahren nicht anwenden
OSS-Verfahren anwenden (Firmensitz)
OSS-Verfahren anwenden (Versandland)

Was ist damit aber jetzt gemeint?

Ich würde ja sagen für AT "OSS-Verfahren nicht anwenden" es ist ja das einzige Land welches nicht über OSS abgerechnet wird.
Und bei den anderen EU Ländern dann OSS-Verfahren, aber warum kann man da dann Firmensitz oder Versandland auswählen, es ist ja weder das Land in welchem ich den Firmensitz habe noch versende ich aus diesem Land...

Oder muss ich in AT "OSS-Verfahren anwenden (Firmensitz)" auswählen weil ich in AT bei OSS registriert bin? und bei den andern Ländern dann "OSS-Verfahren nicht anwenden" weil ich in diesen Ländern nicht registriert bin. Aber "OSS-Verfahren nicht anwenden" für ein Land welches über das OSS-Verfahren abgerechnet wird kann ja auch nicht die richtige Einstellung sein...

Ich blicke da nicht durch...
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Wir haben das so eingestellt, wir sind aus DE:
DE nach DE: nicht anwenden
DE nach EU: Anwenden (Firmensitz)
DE nach außerhalb EU: nicht anwenden
Soweit ich weiß ist "OSS-Verfahren anwenden (Versandland)" nur für nicht EU Händler, die zu diesem Behufe in der EU eine Logistik unterhalten (also zb Schweizer, die aus DE verschicken).

Keine Rechts- und Steuerberatung - ich würde da schlicht mal mit ein paar Testbestellungen mit dem Steuerberater schauen ob am Ende das Richtige rauskommt.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Ich dachte es ist für Firmen die aus mehreren Ländern versenden ... also auch Auslandslager haben oder z.B. Amazon Versand aus Polen ?

Im Guide steht nur: Hinweis: Bei Problemen mit OSS wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Aber es wird verabsäumt zu beschreiben was JTL bei OSS überhaupt macht, wie z.B. auch bei deiner Frage, also was genau bewirkt eine Einstellung in der Software selbst, was letztlich mit OSS ja nichts zu tun hat.

Falls du unterschiedliche Steuerklassen für verschiedene Länder hast, bist du mit JTL so oder so "erschossen" und musst auf eine Sonderlösung zurückgreifen die mehr als aufwändig umgesetzt wurde um es mit JTL überhaupt abbilden zu können.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Stephan K.

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Hu Michael, noe, soweit ich weiß nicht, das haben wir mit unserem Steuerberater, JTL2Datev etc zumindest so durchgekaut. OSS Anmeldung findet immer nur in einem Land statt, im Normalfall bei einem EU Händler im Land des Firmensitzes.
Taxdoo hat dazu auch ne schöne Seite:
https://www.taxdoo.com/de/blog/one-stop-shop-2/#9

Als Beispiel:
Firmensitz DE, FBA PANEU, als Beispiel Einalgerung in FR.
DE -> DE - DE Steuer an DE Finanzamt
DE -> ES - OSS ES Meldung in DE
DE -> FR - OSS FR Meldung in DE
FR -> FR - FR Steuer an FR Finanzamt
FR -> ES - OSS ES Meldung in DE
FR -> DE - da wirds bescheuert, auch OSS, Meldung in DE

Im Gegensatz zu früher meldet man also alles grenzüberschreitende Umsätze an den DE OSS, da es keine Lieferschwellen und keinen Lieferschwellenverzicht mehr gibt aber eben auch Sachen wie Lieferungen von Frankreich nach Deutschland.
Das ist besonders lustig wenn man als deutscher Händler hauptsächlich in DE verkauft und am Amazon Programm Mitteleuropa teilnimmt.
Bedeutet dann eine Verschiebung von der normalen Umsatzsteuer ans DE Finanzamt hin zu einer OSS Meldung bei Ware die aus PL/CZ na DE verschickt wird. Früher wurde das dank Lieferschwellenverzicht einfach mit ans DE Finanzamt gemeldet, heute muss man aufpassen nicht am Ende des Quartals böse überrascht zu werden.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
FR -> FR - FR Steuer an FR Finanzamt

Ja, den Fall hatte ich nicht bedacht.
Ihr tut mir alle Leid auf die das zutrifft, im ernst, denn an sich sollte das JTL als internationale Versandlösung / WAWI alles out-of-the-box können ganz ohne JTL2Datev, denn stell dir mal vor du startest neu wie damals 2015 oder ich 2006, da verzweifelst du schon bei der Analyse was du alles tun musst (und JTL nicht kann) oder beschränkst dich auf den heimischen Markt.
Das Shop-Leben ist kein leichtes Leben mehr.
Kein Wunder, dass viele lieber über AMA verkaufen, denn mir scheint AMA wickelt alles korrekt ab und liefert die Daten ?
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Ama ... macht anderen Mist. Die hatten auch schon genug Fehler in ihrem Zeug.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen als Du: Das gesamte System ist mittlerweile so kompliziert gebaut, dass kleine Händler und Neueinsteiger die geltenden Regeln und Gesetze gar nicht mehr erfüllen können.
Ganz sicher nicht, wenn grenzüberschreitender Verkehr dazu kommt (Und da ist OSS ja nur ein Baustein: Lokale Produktvorschriften, lokale Entsorgungsvorschriften, länderspezifische produktspezifische Sondervorschriften etc).

Wir haben uns mittlerweile in einigen Produktgruppen ganz aus dem EU Handel verabschiedet.
Für ein Feuerzeug mit LED Lämpchen eine Elektroentsorgungsregistrierung in 26 einzelnen EU Staaten, inklusive Sonderregelungen für Gefahrgut, zusätzlicher Registrierung für die Abfallsysteme usw zu machen ist schlicht nicht wirtschaftlich.
Für einen Einzelkämpfer ist das unlösbar. Und natürlich wird dann unsauber gearbeitet, natürlich werden dann Risiken eingegangen. Und die die durchkommen und eine gewisse Größe erreichen räumen dann halbwegs ihren Mist auf, die übrigen tragen zu einer für alle schädlichen Wildwestmentalität bei.

Bleiben nur die Konzerne für die die Regeln gebaut sind und die sie auch umsetzen können. Die verwenden allerdings dann lieber ihre großen Rechtsabteilungen, um Ausnahmeregeln zu finden und den ganzen Mist schlicht zu umgehen. Ein Trauerspiel.
 

Stephan K.

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2014
1.180
268
Ja, ich kann hier den anderen nur zustimmen: JTL ist kein ERP, bei dem man die Buchhaltung sauber implementiert hat. Eigentlich nur oberflächlich.
Die OSS-Auswahl wird auch nicht sauber erläutert.

OSS-Verfahren nicht anwenden: wenig Fernverkäufe (unter 10.000 € netto bei b2c pro Jahr für die gesamte EU), für ganz kleine Händler. Also immer die eigene Steuer auch fürs Ausland und lokale Meldung
OSS-Verfahren: alle Fernverkäufe werden über die Steuernummer des Firmensitz gemeldet
OSS-Verfahren (Versandland): "Hier wird nicht die Umsatzsteuer-ID aus dem Land des Firmensitzes ermittelt sondern die passend zum Versandland" von einem ticket wörtlich kopiert. Also beispielsweise ein Schweizer, der auch selbst nach Deutschland verschickt, bei OSS registriert ist und sogar dort ein Lager hat, aber auch Eigenversand und da es kein Fernverkauf innerhalb der EU ist, wird hier nicht die OSS-Nummer des Firmensitzes (DE!) gewählt, sondern die des Versandlandes (CH).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MichaelH

bauti

Aktives Mitglied
20. Januar 2021
92
6
Danke für die Rückmeldungen. Wirklich schlauer bin ich jetzt trotzdem noch nicht geworden...

SebiW und Stephan K. legen "OSS-Verfahren nicht anwenden" auch unterschiedlich aus.

Das Probelm ist dass ich nicht mal weiß was das ganze bewirkt. Bei den von Shop importieren Bestellungen werden die Steuern ja schon mit importiert, ich glaube nicht dass es hier die erstellten Rechnungen beeinflusst. Ich bin jetzt davon ausgegangen dass es für Auswertungen für die Finanzbuchhaltung wichtig ist. Damit wollte ich mich dann erst nach Ende des ersten Monats mit JTL beschäftigen, da es ohnehin so unglaublich viel zu berücksichtigen gibt damit der Umstieg von Shop ohne WAWI zu Shop mit JTL möglichst reibungslos verläuft.

Möglicherweise ist es aber auch nur relevant für Bestellungen welche direkt in JTL angelegt werden.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.406
1.002
Danke für die Rückmeldungen. Wirklich schlauer bin ich jetzt trotzdem noch nicht geworden...

SebiW und Stephan K. legen "OSS-Verfahren nicht anwenden" auch unterschiedlich aus.

Das Probelm ist dass ich nicht mal weiß was das ganze bewirkt. Bei den von Shop importieren Bestellungen werden die Steuern ja schon mit importiert, ich glaube nicht dass es hier die erstellten Rechnungen beeinflusst. Ich bin jetzt davon ausgegangen dass es für Auswertungen für die Finanzbuchhaltung wichtig ist. Damit wollte ich mich dann erst nach Ende des ersten Monats mit JTL beschäftigen, da es ohnehin so unglaublich viel zu berücksichtigen gibt damit der Umstieg von Shop ohne WAWI zu Shop mit JTL möglichst reibungslos verläuft.

Möglicherweise ist es aber auch nur relevant für Bestellungen welche direkt in JTL angelegt werden.
Äh, korrigier mich wenn ich mich irre, aber übernimmt der JTL Shop nicht die Steuereinstellungen aus der Wawi?

Und Michael und ich verstehen das denke ich schon gleich:
1. Bei Lieferungen, bei dem Lieferland und Sendungsland identisch sind, ist OSS nicht anwenden zu nutzen. Also zb DE nach DE oder AT nach AT. Hier ist die Steuer national abzuführen.
2. Solltest Du in einem EU Land Deinen Stammsitz haben ist für alle anderen Sendungen innerhalb der EU OSS-Verfahren anwenden (Firmensitz) die richtige Einstellung.
3. Für Sendungen außerhalb der EU gilt: OSS nicht anwenden.

Komplizierter wirds nur, wenn Du als nicht EU Firma aus der EU an Kunden versendest.

Wie immer: Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MichaelH

bauti

Aktives Mitglied
20. Januar 2021
92
6
Danke nochmals. Dann stelle ich es so ein. Die Rechnungen und Auswertungen überprüfe ich dann natürlich ohnehin.

Und Michael und ich verstehen das denke ich schon gleich:
folgendes von Stephan K. hat mich irritiert:
OSS-Verfahren nicht anwenden: wenig Fernverkäufe (unter 10.000 € netto bei b2c pro Jahr für die gesamte EU), für ganz kleine Händler. Also immer die eigene Steuer auch fürs Ausland und lokale Meldung
Aber du hast recht es widerspricht sich ja nicht mit deiner Auskunft. Die Einstellung ist eben für die meisten Händler für zb DE nach DE aber auch für die ganz kleinen Händler für alle EU Länder gedacht.

Äh, korrigier mich wenn ich mich irre, aber übernimmt der JTL Shop nicht die Steuereinstellungen aus der Wawi?
Es ist kein JTL Shop sondern ein bestehender Modified Shop. Aber ja, die Steuersätze und Beträge sollten eigentlich schon vom Shop richtig zu JTL übermittelt werde. Das funktioniert auch bei meinen Tests. Aber wie es mit Auswertungsmöglichkeiten für die Finanzbuchhaltung aussieht weiß ich nicht, ich habe vermutet dass die Einstellungen hierauf Auswirkungen haben. Das schaue ich mir dann nach vollzogener Umstellung an.

Außerdem wird es vermutlich auch mal vorkommen dass eine telefonische Bestellung manuell direkt in JTL angelegt wird.

Auf jeden Fall danke für eure Hilfe.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MichaelH und SebiW

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
381
182
Hallo zusammen,

die Auswahlbox "OSS-Verfahren anwenden" ist mit ihren Optionen auch leider ein wenig missverständlich. Daran arbeiten wir gerade. Zukünftig wird die Auswahlbox auch nicht mehr so heißen und auch der Guide wird entsprechend angepasst.

Was macht die Auswahlbox aktuell?
Innerhalb der steuerlichen Konfiguration (Steuerzone für Versandland an ein oder mehrere Lieferländer) steuert die Einstellung den Ausweis Eurer eigenen Umsatzsteueridentnummer auf den Belegen. Habt Ihr z.B eingerichtet, dass Ihr das OSS-Verfahren (Firmensitz) nutzen wollt, wird, egal für welches Versandland Ihr diese Konfiguration ausgewählt habt, immer die Umsatzsteueridentnummer vom Firmensitz (das Land was Ihr direkt in Eurer Firma hinterlegt habt) verwendet. Habt ihr die Option "Versandland" aktiviert wird die Umsatzsteueridentnummer aus der ID-Zuordnung in den Firmeneinstellungen für das entsprechenden Versandland herangezogen.

Ich hoffe ich konnte diesbezüglich ein wenig helfen.

Gruß,
Markus
 
  • Ich liebe es
Reaktionen: MichaelH

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
Hallo zusammen,

die Auswahlbox "OSS-Verfahren anwenden" ist mit ihren Optionen auch leider ein wenig missverständlich. Daran arbeiten wir gerade. Zukünftig wird die Auswahlbox auch nicht mehr so heißen und auch der Guide wird entsprechend angepasst.

Was macht die Auswahlbox aktuell?
Innerhalb der steuerlichen Konfiguration (Steuerzone für Versandland an ein oder mehrere Lieferländer) steuert die Einstellung den Ausweis Eurer eigenen Umsatzsteueridentnummer auf den Belegen. Habt Ihr z.B eingerichtet, dass Ihr das OSS-Verfahren (Firmensitz) nutzen wollt, wird, egal für welches Versandland Ihr diese Konfiguration ausgewählt habt, immer die Umsatzsteueridentnummer vom Firmensitz (das Land was Ihr direkt in Eurer Firma hinterlegt habt) verwendet. Habt ihr die Option "Versandland" aktiviert wird die Umsatzsteueridentnummer aus der ID-Zuordnung in den Firmeneinstellungen für das entsprechenden Versandland herangezogen.

Ich hoffe ich konnte diesbezüglich ein wenig helfen.

Gruß,
Markus

-> https://guide.jtl-software.de/jtl-wawi/steuern/steuerverwaltung/

Könnte man auch hier etwas klarer darstellen.
 

Scubarpro

Gut bekanntes Mitglied
18. September 2015
195
24
Hi ,

wenn dort steht automatisch ermittelt ist OSS aktiv ? Es gibt ja nicht expliziet die Auswahl OSS aktivieren.

VIele Grüße
 

Ähnliche Themen