Steuer Fragen

Burny

Aktives Mitglied
19. November 2012
44
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Kann mir hier jemand weiterhelfen und spart euch bitte die Komentare wie geh zum Steuerberater...

...falls nein ist auch OK.

Wo Verbuche ich folgender Fall in der UST-VA (wenn möglich mit genauer Zeile)

Kunde bestellt aus Österreich/Schweiz, ware wird vom deutschen Hersteller direkt zum Kunden geschickt,
ich zahle die Rechnung an den Hersteller in Deutschland und nun kommts:
Ich erstelle die Rechnung für den Kunden in Österreich/Schweiz.

Wo und mit welcher Steuer muss ich jeweils den Kunden verbuchen, abrechnen ?

DANKE FÜR EURE HILFE :)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.175
1.774
AW: Steuer Fragen

Du musst den Fall so betrachten als ob du selber an den Kunden gesendet hast, da DU der Rechnungsleger bist, dein Dropshipper/Hersteller hat hier keine Relevanz gegenüber deinem Kunden.
 

A.Lardy

Aktives Mitglied
12. April 2014
58
1
AW: Steuer Fragen

Wobei hier als Erstes Mal die Frage ist - Österreich oder Schweiz?Immerhin einmal EU, einmal nicht...Fällt hier überhaupt USt an oder IGM??
 

Burny

Aktives Mitglied
19. November 2012
44
0
AW: Steuer Fragen

Ja, brauche das für jeweils beide (Kunde/Firma) + (Österreich/Schweiz).

Kann man das irgend wo nachlesen, dafür extra einen Steuerberater suchen ist echt... ):
 

tom10

Sehr aktives Mitglied
2. Oktober 2012
717
108
06774 Muldestausee
AW: Steuer Fragen

Bei beiden Ländern gilt: bei Endkunden oder im Zweifel Rechnung mit Ust.
Östereich: Unternehmen mit gültiger Ust.-ID ohne Ust.
Schweiz: Unternehmen ohne Ust., wobei hier zu beachten ist, wer die Ware in das Land "verbringt". Rechnungen können auch mit Ust. gestellt werden und nach der Verzollung durch den Empfänger (wenn er das tun soll und nicht du) entsprechend korrigiert werden. Aber Achtung, hier wollen viele Finanzämter original Unterlagen vom Zoll. Zudem müssen auf der Rechnung entsprechende Vermerke gemacht werden. Richtig aufwendig wirds, wenn ein Unternehmen aus der Schweiz an eine Adresse in Deutschland liefern lässt und die Ware für sich selbst in die Schweiz verbringt und verzollt (und versteuert) und dann berechtigt ohne Ust. bezahlt :)

Für alles außerhalb der EU schließe ich mich uneingeschränkt MichaelVorarlberg an

Ähem, da muss ich aber wirklich sagen: Steuerberater/Buchhalter