Das hängt aber sehr stark davon ab, wo die endgültige Kaufentscheidung und damit der Kaufvertrag geschlossen wird.
Reserviert der Kunde nur über den Online-Shop und trifft die Kaufentscheidung vor Ort (es steht ihm also offen, den Artikel zu bezahlen und dann mitzunehmen oder es auch sein zu lassen), sieht das schon wieder anders aus.
In der Regel bietet sich das an, weil z.B. Zahlungsdienstleister häufig eine Selbstabholung ausschließen (bzw. das Geld zurück erstatten würden, wenn der Kunde später behauptet, keine Ware erhalten zu haben) und damit nur "vor Ort Zahlungsarten" sinnvollerweise zur Verfügung stehen sollten.
Ansonsten würde ich das auch so sehen, dass die Mustervorlage zur Widerrufsbelehrung eigentlich alle nötigen Informationen beinhaltet und da Veränderungen an diesen Gegebenheiten gefährlich sein könnten und man dann im Zweifelsfall lieber einen Anwalt (oder Händlerbund, etc.) zu Rate ziehen sollte.