Schweiz USt. zurück erstatten.

mechanix

Aktives Mitglied
18. April 2008
88
0
Hallo,


mal angenommen man hat einen neuen Kunden (Unternehmer) aus der Schweiz. Der möchte sich gern den teuren Versand in die Schweiz sparen und hat eine Versandadresse hier in Deutschland.

Man schreibt die Rechnung inkl. 19% USt., diese wird aus der Schweiz bezahlt.
Dann möchte der Kunde die Produkte in die Schweiz einführen, sprich mit Waren + Rechnung an die Grenze gehen, er würde dort die Rechnung abgestemmpelt bekommen und halt die Verzollung etc. bezahlen.
Man würde eine Kopie der gestemmpelten Rechnung bekommen und soll dem Kunden dann die deutsche Umsatzsteuer erstatten.

Funktioniert das so? Wie wird das im Rechnungswesen (Taxpool) verbucht? Kommen da noch weitere Kosten von Schweizer Zoll etc. dazu?
 

fantalight

Gut bekanntes Mitglied
20. Juni 2007
180
0
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Hier gab es 2009 leider keine Antwort drauf, aber genau das interessiert mich auch. Es kommt öfters vor, dass Schweizer-Kunden direkt bei uns einkaufen, die Ware dann selbst ausführen und von uns die Mwst. wieder zurückerstattet haben möchten. Völlig legitim, wenn ich den Ausfuhrnachweis bekomme, aber wie verbuche ich das in JTL?
Zunächst habe ich ja eine Rechnung mit Mwst. erstellt und dem Kunden mitgegeben. Ändere ich dann die Rechnung auf (ohne Mwst.) und drucke sie nochmal für meine Buchhaltung aus? Wie macht Ihr das?
Oder erstellt Ihr eine Extra-Rechnung nur für die zurückgezahlte Steuer? Letzteres kann es ja nicht sein, denn dann habe ich ja wieder das Mwst.-Problem.

Ich freue mich auf Antwort!
VG
Torsten
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Hallo,

Rechnungen dürfen nicht einfach verändert werden.
Es ist nicht zwingend, die MSt. zu erstatten, da es sich hierbei um eine reine Kullanzsache handelt.
Wenn man jedoch nachträglich eine Steuer erstatten will, muss diese sicher extra verbucht werden, was mir schon viel zu umständlich wäre.
Hier kann mit Sicherheit der Zoll selbst die beste Antwort geben, da man die erstattete MSt. ja auch melden muss.

Gruß

NICO
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Der Steuerberater sollte dies auch wissen. Meines Wissens ist der Aufwand jedoch enorm, ich hab im Laden auch ab und an Drittlandkunden, die deswegen nachfragen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.242
1.810
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Ja, ich mache das so:
1. Rechnung an den Kunden.
2. Rechnung das Original vom Kunden mit Zollausfuhr -> ablegen
3. Rechnung ändern -> Kopie ablegen -> Original an den Kunden (in meinem Falle als PDF)

Somit gibt es nur 1 Original der Rechnung beim Kunden.

Im Auftrag setze ich einfach "Steuerbefreiung UST-frei außerhalb EU" und 0 % UST.
Wenn die Zahlung schon da war, dann die UST als Minus-Zahlung erfassen, Differenz rücküberweisen - wobei ich die Sachen meist auf Rechnung versende und mir die hin und herüberweisung erspare.
 

dc-nico

Sehr aktives Mitglied
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Der Zoll gibt genaue Angaben, wenn man dort anruft.
Es ist auch nur der Zoll für diese Exporte Ansprechpartner, da auch das benötigte Formular an eine bestimmte Stelle des Zolls in Deutschland geht.
Natürlich wird das Finanzamt nicht akzeptieren, dass man netto Rechnungen erstellt, wenn der Käufer dann am Ende gar nicht berechtigt ist, die Rechnung netto zu erhalten.
Da musst du schon nachprüfen, ob die vom Käufer angegebene Steuernummer richtig ist.
Und das alles ist mir einfach zu mühselig und aufwendig.
Wer bei mir kaufen will, zahlt die deutsche USt.

Gruß

NICO
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.242
1.810
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Natürlich wird das Finanzamt nicht akzeptieren, dass man netto Rechnungen erstellt, wenn der Käufer dann am Ende gar nicht berechtigt ist, die Rechnung netto zu erhalten.
Da musst du schon nachprüfen, ob die vom Käufer angegebene Steuernummer richtig ist.

Wenn aus der EU ausgeführt, kann das jeder, egal woher er kommt oder wie er versteuert, prüfen musst du gar nichts, du benötigst nur die Ausfuhrbestätigung die der Kunde dir sendet.
Wäre auch so, wenn die Rechnungsadresse in DE, aber die Lieferung in die CH geht, weil der Kunde nachweisen kann, dass er die Ware aus der EU verbracht hat.
 

PAO1908

Sehr aktives Mitglied
11. Oktober 2012
472
33
Schweiz
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Genau so isses, machen wir mit einigen Lieferanten schon länger so, also Lieferung nach DE, Ausfuhr duch uns persönlich in die CH. Bedingt aber immer den Goodwill des deutschen Lieferanten.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.242
1.810
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Bedingt aber immer den Goodwill des deutschen Lieferanten.

Ja, verpflichtet dazu ist man nicht, aber im Sinne einer Kundenbindung ist das ratsam.

 

fantalight

Gut bekanntes Mitglied
20. Juni 2007
180
0
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Danke für alle Beiträge!
Ich denke Michael's Lösung ist genau richtig und so auch logisch für mich:

Ja, ich mache das so:
1. Rechnung an den Kunden.
2. Rechnung das Original vom Kunden mit Zollausfuhr -> ablegen
3. Rechnung ändern -> Kopie ablegen -> Original an den Kunden (in meinem Falle als PDF)

Somit gibt es nur 1 Original der Rechnung beim Kunden.

Im Auftrag setze ich einfach "Steuerbefreiung UST-frei außerhalb EU" und 0 % UST.
Wenn die Zahlung schon da war, dann die UST als Minus-Zahlung erfassen, Differenz rücküberweisen - wobei ich die Sachen meist auf Rechnung versende und mir die hin und herüberweisung erspare.

Über die grundsätzlichen Dinge wollte ich hier nicht diskutieren, denn die sind mir klar. Wenn ich in die Schweiz versende, dann ist das ohne Mwst. möglich, wenn die Sendung als Warensendung korrekt deklariert wird. Bei Hermes kommt sogar eine Ausfuhrbescheinigung zurück.

Mir ging es aber um die nachträgliche Ausfuhr bzw. die Kunden, die bei mir im Laden ganz normal kaufen, dann selbst ausführen und mir die Ausfuhrbescheinigung zurücksenden. Und ich denke, der Ansatz von Michael ist hier korrekt. Vor allem das Rückfordern der 1. Rechnung (inkl. der Mwst.) und Nachreichen der korrigierten Rechnung (ohne Mwst.) So hat der Kunde wirklich nur 1 korrekte Rechnung und es kommt zu keinen Verwirrungen. Ob es gesetzlich korrekt ist, die Rechnung im Nachhinein zu korrigieren, kann ich im Moment nicht abschließend klären, aber den Grund kann ich bei einer Kontrolle sicherlich gut darlegen, wenn ich zunächst die Rechnung mit Mwst, dann die Ausfuhrbescheinigung und dann die Rechnung ohne Mwst. in meinen Akten habe.

VG
Torsten
 

Nippon

Gut bekanntes Mitglied
1. Juni 2009
743
8
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Meine Methode:

Rechnung netto als "Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1a Umsatzsteuergesetz (USt. frei außerhalb EU)" drucken und 19 % als Pfand kassieren -> Der Pfand wird erst nach Erhalt der Ausfuhrbescheinigung zurückerstattet.

Das größte Problem liegt im Datev-Export der Wawi, weil ich es bisher nicht geschafft habe, bei Lieferadresse in Deutschland in Verbindung mit Export den korrekten Buchungsschlüssel zu erfassen.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.083
94
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber ich hier mal eine grundsätzliche Frage zum Belegnachweis.

Es gibt ja dieses schöne Merkblatt für Unternehmer und Käufer:
Merkblatt zur Umsatzbesteuerung für Ausfuhrlieferungen im nicht kommerziellen Reiseverkehr

Letztlich benötigt man eine Ausführ- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke, ähnlich der Anlage in diesem Merkblatt. Doch ich bekomme nie dieses Formular vorgelegt sondern i.d.R. die vom Zoll abgestempelte Originalrechnung. Da frage ich mich, ob das hinreichend ist, denn letztlich bin ich ja derjenige, der hier das Risiko eingeht, die Umsatzsteuer zurückzuzahlen und muss daher sicher sind, dass alle formalen Voraussetzungen dafür eingehalten werden.

Vergleicht man Formular und Rechnung dann wird man viele identische Daten sehen (Adresse Empfänger, Lieferant, Ware etc.). Was fehlt sind die expliziten Bestätigungen des Zolls und die Passnummer.

Frage: Ist die geübte Praxis mit Stempel auf Rechnung hinreichend oder bin ich zu bürokratisch?

Grüße
Thomas
 

waagenwelt

Sehr aktives Mitglied
30. September 2012
499
145
Toppenstedt
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Hallo Thomas,

nach einer Auskunft des FA Winsen, die wir eingeholt hatten, ist die Ausfuhrbescheinigung erforderlich. Der Stempel auf der Rechnung reicht nicht.

Viele Grüße

Stefan
 

3po

Sehr aktives Mitglied
30. August 2011
2.594
98
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Unser Steuerbüro sieht das anderst, bei uns reicht die vom Zoll abgestempelte Rechnung aus, was aber genau das Steuerbüro zwecks verbuchung macht, kann ich nicht sagen, ich weiß nur das sie zusätzliche Schritte machen. Der absolut korrekte ablauf wäre eine Stornorechnung erstellen und eine neue Rechnung ohne MwSt. neu erstellen.
 

ongnamo

Sehr aktives Mitglied
31. März 2013
1.083
94
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

Hallo 3po,

danke fürs Feedback. Ich vermute, hier gibt es Auslegungsspielräume, doch wenn einem ein USt-Prüfer dumm kommen will, kann er das monieren. Das Bafin-Merkblatt gibt es nicht wirklich her, dass eine abgestempelt RE genügt. Gerade USt-Prüfer sind ja bekannt dafür, das Haar in der Formalien-Suppe zu suchen.

Wir haben jetzt 2 Rückmeldungen dazu: ein Finanzamt sagt, abgestempelte Rechnung reicht; ein Steuerbüro sagt, es reicht nicht. Für meinen Teil entscheide ich mich zunächst, auf der sicheren Seite zu bleiben. Zumal ich bei dem aufwändigen Verfahren in JTL sowieso nicht 'Hurra' schreie, wenn so ein Vorgang reinkommt.

Grüße
Thomas
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.242
1.810
AW: Schweiz USt. zurück erstatten.

"ein Finanzamt sagt, abgestempelte Rechnung reicht; ein Steuerbüro sagt, es reicht nicht."

Das Steuerbüro sichert sich mit deinem Aufwand selbst ab, nicht mehr und nicht weniger. Wenn du es von deinem FA schriftlich bekommst wäre es erledigt ... :)
 
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