Rückgabe- oder Widerrufsrecht beachten im Template

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Jan Schl.

Sehr aktives Mitglied
12. November 2006
4.337
4
Rendsburg, Hückelhoven
Moin zusammen,

beachtet doch bitte den Unterschied zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht in Euren Templates.

Es gibt noch immer viele Auktionen mit leicht oder gar nicht überarbeiteten Standardtemplates, wo Rückgaberecht z.B. als Überschrift in der Beschreibung oder auch im Footer steht, aber tatsächlich ein Widerrufsrecht dargestellt ist. Dies könnte unter Umständen ein teurer Fehler werden. Habe auch Artikel mit vierzehn Tagen Widerrufsrecht gesehen - inzwischen gilt für Ebay ein Monat (einfach mal googlen oder einen Fachanwalt fragen).

In der Onlineverwaltung von eazyauction könnt Ihr Euch das jeweilge Template herunterladen, die index.html an den Stellen mit einem Editor überarbeiten und später wieder korrigiert hochladen. Dann in eS noch eine Synchronisation mit "alle Design Vorlagen erneut herunterladen" und fertig.

Gruß Jan
 

geld

Gut bekanntes Mitglied
30. August 2006
162
0
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/anlage_2_24.html

Das ist eine Hilfe für die Formulierung des Widerrufsrechts.
Man sollte sich davor hüten, die Formulierung selber zu schreiben, da jedes Wörtchen falsch sein kann. Auch wenn es wenig Text ist, ist die Übersicht über die ganzen Zusammenhänge und logischen Bezüge nicht leicht zu behalten.

Auf keinen Fall sollte man Rückgabe und Widerruf vermischen, zum Beispiel nur die positiven Seiten rauspicken, auch das ist schon geschehen.
 

geld

Gut bekanntes Mitglied
30. August 2006
162
0
Aktuell gibt es wieder Gerichtsurteile, ab wann die Widerrufsfrist bei eBay zu laufen beginnt und wie man es in der Widerrufsbelehrung formulieren sollte.
Immer am Ball bleiben und die Beiträge in diesem und vielen anderen Foren nicht als endgültigen Stand betrachten.
 

thuhn01

Guest
KAnn man verschiedene Zeiten in den EMails angeben?

Hallöle,

Thema Widerrufsrecht.. Nimmt kein Ende :)

Zur Sicherheit damit niemand sagen kann er hätte nie mein Widerrufsrecht gesehen sende ich das als "Footer" bei jeder EMail mit.
So weit so gut.

Nun hat eBay ja ein längeres Widerrufsrecht als die meisten EShops. So hat auch mein "normaler" EShop ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Gibt es irgendwie die Möglichkeit nach Herkunft des Auftrages eine unterschiedliche Dauer zu übermitteln?
Bei eBay-Aufträgen eben den aktuell gültigen Monat, bei EShop Aufträgen 14 Tage?

Ich habe es zwar schon über Text gelöst, sieht aber nicht wirklich schön aus :(

"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (www.dith-shop.de) bzw. einem Monat (eBay) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder ...."
 

Jan Schl.

Sehr aktives Mitglied
12. November 2006
4.337
4
Rendsburg, Hückelhoven
Es gibt in dem Bereich ja kaum Überschneidungen ... es sei denn Du sendest viele Nachrichten oder Aufträge und Rechnungen per Mail, denn sonst gelten ja für ebay die Mailvorlagen in der Onlineverwaltung und für den Shop die Shopmails.

Im xt:c wird das Widerrufsrecht ja bestätigt und damit sollte es gut sein ... ansonsten noch in die Bestellbestätigung einbauen. Bei ebay kannst Du es ja in jede Mailvorlagen einbauen, aber ich denke damit bist Du auch nicht auf der sicheren Seite.

Leg es mit in die Sendung.
 

mbeat

Aktives Mitglied
11. Februar 2007
30
0
Potsdam
Ein Vorschlag von mir.
Alle Standardtexte vor dem Erstellen der Auktion automatisch in JPG's umwandeln und als solche im Template anzeigen lassen.

Ist die Autkion einmal abgelaufen kann man die Texte in der Auktion nicht mehr ändern, aber die extern gespeicherten JPG's schon. So könnte man wenigstens reagieren wenn man abgemahnt wurde und noch die Beweise auf Ebay zu sehen sind.

Gruß,
Stephan
 

mbeat

Aktives Mitglied
11. Februar 2007
30
0
Potsdam
Ja, hab ich jetzt auch gelesen. Also kann man das vergessen.

Ich finde Abmahnen sollte abgemahnt werden. Alternativ gehen aber auch 10 Peitschenhiebe ;)

Gruß,
Stephan Gebbers
 

mad0815max

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2009
153
5
AW: Rückgabe- oder Widerrufsrecht beachten im Template

Frage zur aktuellen Widerrufsproblematik am 11.06.2010 in eBay:

Derzeit habe ich die Widerrufsbelehrung über eazyAuction in jedem Artikel UND in eBay zentral hinterlegt.
--> diese erscheint also zur Zeit "doppelt" bei jedem Angebot!!

Nun möchte ich die WRB am 11.06. in eBay an die neue Rechtslage anpassen und über das Template einfach "ausblenden"!!

Die Arbeitsschritte würden so aussehen:
1. WRB in eBay erneuern
2. Template "aktualisieren" (dass der Name etc. alles gleich bleibt, nur in der INDEX.HTML würde die Variable HTML clipboard $#Text.Rückgaberecht#$ entfernt.
3. Über WaWi syncronisieren (mit download Templates)
4. Alle laufenden eBay Angebote beenden

Nun meine Frage: Klappt es nun die Artikel, ohne manuelle Nachbearbeitung jedes einzelnen Artikels wieder einzustellen, so dass das neue Template berücksichtigt wird und die Artikel ohne Wiederrufsbelehrung hochgelanden werden???

Gibt es dabei in der WaWi etwas zu beachten (z.B. nur möglich über "Wiedereinstellen" oder "Markierte neueinstellen" oder "Neu Einstellen")??

Danke für eure Hilfe
 

DFloydR

Aktives Mitglied
15. April 2010
25
0
AW: Rückgabe- oder Widerrufsrecht beachten im Template

Ja, das würde mich auch intressieren, denn heute Nacht um 00:00 Uhr ist
es soweit und was man so hört lauern die Abmahner schon, dass der ein
oder andere morgen mit ner Abmahnung aufwacht...

Wie muss ich Vorgehen, wenn ich den Widerruf in der Wawi geändert hab,
damit es in ebay sofort angezeigt wird?
 

Michael & Alexandra

Aktives Mitglied
17. Dezember 2006
465
0
Westerrönfeld
AW: Rückgabe- oder Widerrufsrecht beachten im Template

Hallo

Antwort von eBay, bei Artikeln, wo schon ein Verkauf stattgefunden hat, ist keine Änderungen der rechtlichen Informationen unterhalb des Anbebots mehr möglich.

Geht nur beenden und neueinstellen.

Haben dies auch bereits getestet, da sich telefonnummer, vor 4 Monaten geändert hat.

Mussten alles beenden und neu einstellen.

Wir werden also nachher unsere Angebote beenden, bei eBay oben alles ändern und mit Startzeitplanung die Nacht alles wieder neueinstellen.

Gruss Alexandra
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Rückgabe- oder Widerrufsrecht beachten im Template

Hallo

Antwort von eBay, bei Artikeln, wo schon ein Verkauf stattgefunden hat, ist keine Änderungen der rechtlichen Informationen unterhalb des Anbebots mehr möglich.

Geht nur beenden und neueinstellen.

Haben dies auch bereits getestet, da sich telefonnummer, vor 4 Monaten geändert hat.

Mussten alles beenden und neu einstellen.

Wir werden also nachher unsere Angebote beenden, bei eBay oben alles ändern und mit Startzeitplanung die Nacht alles wieder neueinstellen.

Gruss Alexandra

Seltsam, ich habe dieses Problem nicht. Habe auch gestern getestet. Wenn ich in "mein ebay" die rechtlichen Informationen ändere und dann über ebay gebündelt bearbeite, werden die Änderungen übernommen. Egal, ob mit oder ohne bereits erfolgten Verkauf.

Wobei man wohl unterscheiden muß zwischen den rechtlichen Informationen wie AGB und der Widerrufsbelehrung. Die kommt ja in ein separates Feld unterhalb der rechtlichen Informationen und läßt sich auf jeden Fall editieren.

Sind alles Sofortkauf- bzw. Shop-Artikel.

Ich bin mal auf das Chaos und die Abmahnhaie in den nächsten Tagen gespannt.
 

wood-deSign

Aktives Mitglied
26. August 2008
594
0
Geilenkirchen
AW: Rückgabe- oder Widerrufsrecht beachten im Template

Hallo,

eBay wird heute Nacht sowieso "untergehen". *rauchwolke*

So viele Leute die was ändern wollen.

Ist ja schlimmer als ein DOS - Attacke

Gruss, Frank
 

vermessen24

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2007
499
1

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.751
15
AW: Rückgabe- oder Widerrufsrecht beachten im Template

Hallo

Antwort von eBay, bei Artikeln, wo schon ein Verkauf stattgefunden hat, ist keine Änderungen der rechtlichen Informationen unterhalb des Anbebots mehr möglich.

Geht nur beenden und neueinstellen.

nein


Wir werden alle gebündelt bearbeiten und fertig (haben WRB nur in der dafür zuständen Ebay Box)

Das geht auch. Haben es gestern getestet

Das witzige: Fragt man bei Ebay 10 Kundenbetreuer, sagen 5 das es geht und 5 das es nicht geht.

Also wir Ebay darauf hingewiesen wird, das es doch geht, teilte man uns mit das ist es Bug, der behoben wird LOLOL.

Aber bitte erst nach dem 11.6. beheben war dann unsere Antwort.
 
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