Neu Richtiger Ablauf: Kundenstorno eBay nach bezahlung

Leon1

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2013
259
16
Hallo,

ich wollte mich noch einmal nach dem richtigen Ablauf einer Käuferstorno erkundigen.

Fall: Käufer kauft via PayPal bei eBay, hat also bezahlt und schreibt 1 Stunde später, dass er stoniert.

Ich habe nun nach dem eBay Abgleich einen bezahlten Auftrag in der Wawi, noch ohne Rechnung.
Wie gehe ich nun vor?



1. Rechnung erstellen klicken
2. RE-Nr. aus dem Auftrag kopieren
3. Zu Rechnungen, bezahlt gehen
4. RE raussuchen und RE-Korrektur erstellen

Danach steht unter Aufträge:
"Ist bezahlt: JA"
"Offener Wert: - 100.00 €"
"Lieferstatus: Gutgeschrieben"
"Rechnung JA"


- In diesem Fall wird aber nicht mit "Storno" gearbeitet. Es steht also nirgends, dass der Auftrag storniert wurde. Sollte das nicht so sein?
- Unter offener Wert steht der Rechnungsbetrag negativ. Muss ich dann händisch eine negativ-zahlung anlegen (sozusagen die über ebay automatisch getätigte paypal rückerstattung), damit dort 0€ steht undsich "Ist bezahlt von JA in NEIN ändert?


Danke für die Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:

derjoe

Gut bekanntes Mitglied
4. Januar 2007
520
17
Hamburg
Hallo,
zu deinen Fragen:
Ja, du musst händisch die Minus-Zahlung setzen.
Wir erstellen allerdings keine Rechnung und stornieren den Auftrag.
Gruß
 

Leon1

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2013
259
16
Da liest man immer widersprüchliches .. der eine sagt, storno is ok, der andere sagt, sobald ein zahlungseingang stattgefunden hat, muss eine Rechnung (und dann RE Gutschrift) erstellt werden.
 

HDmobile24

Aktives Mitglied
29. Januar 2020
22
0
Ich schließe mich hier an. In den aktuellen WAWI soll das Problem gelöst sein. https://issues.jtl-software.de/issues/WAWI-39852

Allerdings habe ich mitbekommen, dass eine Rechnung erst erstellt werden soll wenn die Ware verpackt ist. Vorher soll nur der Auftrag existieren. Ich bin auch neu und sammle Informationen. Aber JTL ist schon so groß und mit so vielen Fehler, dass muss man echt langsam angehen. Ein laufendes Betrieb zu switchen kann problematisch werden aber noch teste ich alles durch und mache mir permanent Überlegungen was wie usw.
 

wortek

Offizieller Servicepartner
SPBanner
1. Juli 2016
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302
Landsberg am Lech
Bei Versand ist das Versanddatum immer das Rechnungsdatum. Die Rechnung sollte daher in der Regel im Versandprozess erstellt werden. Ein voriges Erstellen der Rechnung ist daher im Normalfall nicht notwendig.

Unabhängig davon ob eine Zahlung gesetzt ist, reicht dann ein Stornieren des Auftrags aus, da vor Versand noch keine Rechnung erstellt wurde.
Wurde die Rechnung schon erstellt, und die Ware wird zB aus dem Versand wieder entfernt, wäre eine Rechnungskorrektur korrekt.

Es gibt aber natürlich auch Ausnahmen. Auch gibt einem manchmal der Steuerberater / die Buchhaltung einen anderen Weg vor, weil die es gerne so hätten. Aber im Standardfall sollte das oben beschriebene korrekt sein.