Retoure - Artikeltausch

  • Wichtiger Hinweis Liebe Kunden, solltet Ihr den DATEV Rechnungsdatenservice 2.0 nutzen, dann müsst Ihr bis zum 30.06.2024 JTL-Wawi 1.9 installieren. Danach wird die Schnittstelle für ältere Versionen nicht mehr unterstützt.

DeTi

Aktives Mitglied
9. Oktober 2015
18
0
Hallo zusammen.

Ich habe die Situation, dass ein Kunde einen falschen Artikel bestellt hat. Diesen hat er jetzt in Absprache zurück geschickt und bekommt nun den neuen.

Eigentlich wollte ich eine Gutschrift zur bestehenden Rechnung erstellen. Somit wird der Artikel der zurück kam wieder aufs Lager gebucht. Den Austauschartikel wollte ich mit Menge -1 in die Gutschrift übernehmen. Den Betrag berücksichtigt die Wawi auch negativ, was korrekt ist. Allerdings wird der negative Bestand nicht gebucht.

Wie kann man das elegant lösen? Oder geht es nur auf dem Weg, dass ich im 2. Schritt den Austauschartikel manuell ausbuche?

Grüße
Dennis
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Retoure - Artikeltausch

Welche Version?

Der buchhalterisch korrekte Weg ist: Gutschrift erstellen für zurückgesendeten Artikel, neue Rechnung für Ersatzartikel erstellen. Es können nur Artikel ins Lager zurückgebucht werden, für welche ein Lieferschein existiert. Menge -1 wirkt sich nicht auf die Bestandsführung aus, nur auf die Gesamtsumme der Gutschrift.
 

DeTi

Aktives Mitglied
9. Oktober 2015
18
0
AW: Retoure - Artikeltausch

Version 1.0.7.2

Danke für die Antwort.
Aber habe ich dann nicht einen negativen Betrag auf der Rechnung als offen stehen, der nie ausgeglichen wird (weil dafür ja eine neue Rechnung erstellt wurde) ?
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Retoure - Artikeltausch

Du gleichst alte Rechnung und neue Rechnung gegenseitig manuell über "Zahlung setzen" aus, leg Dir die Zahlungsarten "Verrechnung" und "Gutschrift" an, bei der alten Rechnung setzt Du "Verrechnung" und den offenen Betrag als Minusbetrag und als Hinweis die Rechnungsnummer der neuen Rechnung, bei der neuen Rechnung setzt Du "Gutschrift" und die Gutschriftnummer. So ist alles ausgeglichen und immer nachvollziehbar. Beide Rechnungen und die Gutschrift reichst Du im Pack bei Deinem Steuerberater ein, gleichen sich ja alle gegenseitig aus.