Reklamationsgrund?

x-vision

Aktives Mitglied
Hallo,
ich habe ein Problem und wollte Euch mal nach Eurer Meinung fragen.
Ein Kunde kauft einen Rechner mit FreeDOS.
Er will sich dort ein Derivat von Linux installieren. Bei der Installation stellt er fest, das es keine Treiber für die Netzwerkkarte gibt und wünscht eine passende neue Netzwerkkarte. Wir ihm die geschickt.
Er meint es passt nicht und will nun das Gerät zurück schicken.
Sind wir dazu verpflichtet das Gerät wieder urück zu nehmen, obwohl er schon aus der Widerrufsfrist raus ist und daran rumexperimentiert hat und wir ja keine Verpflichtung haben das Gerät mit der Kompatibilität zu seinem Linux Derivat zu liefern? Er hat das Gerät mit FreeDOS bestellt und bekommen.
Ich sehe es so, das wir keine Verantwortung dafür übernehmen können, ob sein Linux darauf funktioniert oder nicht.
Wie seht ihr es.
Danke für die Antworten.
Gruß, Mario.
 

x-vision

Aktives Mitglied
AW: Reklamationsgrund?

ohne Rechtsberatung...meiner Meinung nach habt ihr keine Verpflichtung, sofern die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

ich sehe es auch nicht als Rechtsberatung an, sondern nur als eine Meinung
Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, deswegen sehe ich es nämlich genauso.
Außerdem hat er auch das Siegel vom rechner gebrochen, um eben Hardware einzubauen - und somit ist es nicht mehr in dem Zustand, wie wir den Rechner verkauft haben.

Danke für Deine Antwort.
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Reklamationsgrund?

Naja, eine Verletzung des Siegels ist juristisch ziemlich wertlos, aber darum gehts ja nicht. Widerrufsfrist abgelaufen => Widerruf nicht mehr möglich.
Reklamation wäre zwar durchaus weiterhin möglich - die ist aber nicht gegeben, da das Gerät ja nur aufgrund seiner Modifikation (Installation eines abweichenden Betriebssystems) nicht mehr funktioniert.
 

thuhn01

Guest
AW: Reklamationsgrund?

Naja, eine Verletzung des Siegels ist juristisch ziemlich wertlos, aber darum gehts ja nicht. Widerrufsfrist abgelaufen => Widerruf nicht mehr möglich.
Reklamation wäre zwar durchaus weiterhin möglich - die ist aber nicht gegeben, da das Gerät ja nur aufgrund seiner Modifikation (Installation eines abweichenden Betriebssystems) nicht mehr funktioniert.

Meine Meinung:
Ihr habt ihm ein voll funktionsfähiges Gerät mit Betriebssystem (FreeDOS) geliefert.
Sofern Ihr dem Kunden nicht die volle Funktionsfähigkeit mit dem Betriebssystem seiner Wahl zugesichert habt, ist selbst die Zusendung der Netzwerkkarte auf eure Kosten nicht notwendig gewesen.

Eine Rücknahme nach Ablauf der Frist ist IMHO absolut unnötig.
 

mastertango

Sehr aktives Mitglied
10. Oktober 2009
2.475
42
Wustrow
AW: Reklamationsgrund?

geh damit bloß nicht vor gericht. Wie ich unsere Deutschen Richter kenne werden sie dann in Zukunft verlagen das man dem Kunden vorher sagt welches Betriebssystem darauf läuft und welches nicht!

Hurra .... Willkommen bei DAU sucht nichtsahnenden Onlinehändler.

Naja .... ich würde dem Kunden freundlich aber bestimmt klar machen das er doch die Finger von Linux lassen soll wenn er vorher nicht mal in der Lage ist sich einen Rechner rauszusuchen der Komponenten enthält wo auch Treiber für sein Linux drin sind.

Dann doch lieber Windows mit DAU-Modus.

Solche leute kenne ich zu gut .... Latexmatratzen kaufen und sich nach 8 Wochen daran erinnern das man ne Latexallergie hat.