Neu Rechnungskorrektur - Zahlung setzen oder nicht?

Fdb2024

Mitglied
18. November 2024
52
7
Moin zusammen,

wir kommen noch nicht so ganz klar mit den Rechnungskorrekturen.
Unser Prozess:
- Kunde sendet Artikel zurück und will Gutschrift.
- Artikel wird retourniert und eine Rechnungskorrektur angelegt und festgeschrieben.
- Rückzahlung wird direkt über Shopify getätigt.

Nun die Fragen:
- Reicht es wenn wir in das Status Kommentarfeld für uns "bezahlt" oder "Abgeschlossen" schreiben?
- Wir können ja auch noch über den Button "Zahlung" die Rückzahlung setzen. Ist das notwendig? Oder muss man diesen Schritt nicht machen? Hier kommen wir noch nicht so ganz hinter wofür man das genau machen muss/soll?

Die Guide Artikel haben uns hier auch nicht so richtig geholfen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.484
1.890
Sofern du Zahlungen in die FIBU exportierst oder exportieren willst, dann musst du die Rücküberweisung erfassen, ansonsten bleibt ein Zahlungsguthaben stehen.
 

Fdb2024

Mitglied
18. November 2024
52
7
Sofern du Zahlungen in die FIBU exportierst oder exportieren willst, dann musst du die Rücküberweisung erfassen, ansonsten bleibt ein Zahlungsguthaben stehen.
Wir exportieren jeden Monat die Rechnungen und Gutschriften zu unserem Steuerberater, der das ganze dann in Datev einspielt.
Allerdings gibt es für die Rückzahlung keinen tatsächlichen Vorgang, da ja direkt über Shopify gebucht wird.

Sollen wir dann trotzdem eine Zahlung setzen?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.484
1.890
RE und GU sind das eine, geflossenes Geld ist was anderes.
Wir erfassen jede Zahlung / Rückzahlung auch in der WAWI (welche nicht automatisch in die WAWI übertragen werden), verwenden aber kein DATEV sondern Ameisenexporte.
 

Fdb2024

Mitglied
18. November 2024
52
7
RE und GU sind das eine, geflossenes Geld ist was anderes.
Wir erfassen jede Zahlung / Rückzahlung auch in der WAWI (welche nicht automatisch in die WAWI übertragen werden), verwenden aber kein DATEV sondern Ameisenexporte.
Genau da ist bei uns das Fragezeichen.
Wir nutzen auch den Ameisenexport für unseren Buchhalter.
Die Frage ist aber nun ob sich etwas ändert, wenn wir die Zahlung in JTL setzen oder dies nicht tun. Oder ist das beim Export über die Ameise "egal"?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.484
1.890
Wie ihr eure Daten verarbeitet wisst nur ihr und euer Buchhalter ...
Auf alle Fälle würden wir den Weg wählen der in der WAWI korrekt ist, also alle Rechnungen und Zahlungen müssen in der WAWI korrekt vorhanden und dargestellt werden, d.h. auch bei einer GU auf eine RE, darf kein Zahlungsguthaben stehen bleiben, wenn der Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat. Insofern müsste also die Minus-Zahlung (Rücküberweisung) erfasst werden (wenn diese nicht automatisch in die WAWI übertragen wird).
So machen wir das.
 

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