Rainer-2024
Mitglied
Hallo liebe JTL-Gemeinde. Bei einer Rechnungskorrektur wird ja die Rechnung im jeweiligen Monat der Rechnungsstellung korrigiert, d.h. auch die USt. wird damit korrigiert.
Bei monatlicher USt.-Meldung und dem Umstand, dass wir beispielsweise 30 Tage Rückgaberecht einräumen und die Kunden mit der Rücksendung teilweise dann in den übernächsten Monat fallen, erstellen wir dann unsere Rechnungskorrektur quasi 2 Monate später, was uns rückwirkend permanent zur Korrektur der USt.-Meldung zwingt.
Auch Umsatz-Statistiken verändern sich dadurch permanent.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Korrektur der Rechnung sich in dem Monat auswirkt, in dem sie tatsächlich erstellt wird, also quasi eine Gutschrift mit dem Datum der Erstellung der Gutschrift und nicht auf das zurückliegende Datum der ursprünglichen Rechnung? Dann müsste man nicht permanent rückwärts die USt.-Meldungen anpassen.
Danke
Bei monatlicher USt.-Meldung und dem Umstand, dass wir beispielsweise 30 Tage Rückgaberecht einräumen und die Kunden mit der Rücksendung teilweise dann in den übernächsten Monat fallen, erstellen wir dann unsere Rechnungskorrektur quasi 2 Monate später, was uns rückwirkend permanent zur Korrektur der USt.-Meldung zwingt.
Auch Umsatz-Statistiken verändern sich dadurch permanent.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Korrektur der Rechnung sich in dem Monat auswirkt, in dem sie tatsächlich erstellt wird, also quasi eine Gutschrift mit dem Datum der Erstellung der Gutschrift und nicht auf das zurückliegende Datum der ursprünglichen Rechnung? Dann müsste man nicht permanent rückwärts die USt.-Meldungen anpassen.
Danke