Michael Vogel
Sehr aktives Mitglied
In JTL werden unter Umständen Rechnungen bereits vor der Lieferung erstellt (Ausnahme Vorkasserechnungen) dieses scheint mir rechtlich bedenklich wenn man die steuerlichen Pflichtangaben auf der Rechnung beachtet.
Ich kann keine Lieferdaten angeben wenn ich nichts geliefert habe, mal abgesehen davon, das es warentechnisch überhaupt keinen Sinn macht eine Rechnung zu schreiben wenn die Ware nicht geliefert ist, ohne das das Lager bebucht wird.
Rechtlich muß auf der Rechnung folgendes stehen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Rechnungsdokumente
Die Aufzählung der Rechnungs-Pflichtangaben findet sich im § 14 des Umsatzsteuergesetzes. Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
Ich kann keine Lieferdaten angeben wenn ich nichts geliefert habe, mal abgesehen davon, das es warentechnisch überhaupt keinen Sinn macht eine Rechnung zu schreiben wenn die Ware nicht geliefert ist, ohne das das Lager bebucht wird.
Rechtlich muß auf der Rechnung folgendes stehen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Rechnungsdokumente
Die Aufzählung der Rechnungs-Pflichtangaben findet sich im § 14 des Umsatzsteuergesetzes. Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
- Termin der Lieferung oder Leistung,
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
- die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
- die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
- eine einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.