Neu Preisherabsetzungsaufzeichnungen

Abdelkarim

Gut bekanntes Mitglied
10. Januar 2009
168
6
Hallo

habe eine Betriebsprüfung demnächst und die wollen eine preisherabsetzungsaufzeichnungen haben.

In Deutschland besteht für Unternehmen eine Aufzeichnungspflicht für Preisherabsetzungen. Die genauen gesetzlichen Regelungen sind im § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) sowie in § 17 Abs. 2 Satz 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt.

Gibt es so eine Funktion in der WAWI?

Gruß
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.606
1.057
Hallo,

wer prüft denn und aus welchem Grund?

Wenn ich mir den benannten Absatz im UStG und in der PangV durchlese, klingt das danach, dass da dringend ein Steuerberater um Rat gefragt werden sollte.

Der kann Dir dann auch sagen, welche Aufzeichnungen erforderlich sind.

Meinem Verständnis nach gibt es hier mehrere Möglichkeiten, entweder geht es um Abschreibungen, Boni (z.B. WKZ / Jahresrückvergütung, etc.) oder Ausfuhrgeschäfte mit unklaren USt.-Verhältnissen.

Es ist also nicht ganz klar, welche Funktion Du von der Wawi erwartest.

Gruß
Verkäuferlein
 
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Abdelkarim

Gut bekanntes Mitglied
10. Januar 2009
168
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Hallo
mein Steuerberater meint das das Finanzamt wissen will wann Preisnachlässe auf die Produkten gegeben wurde. Also wieviel Rabatte wie lange welche Artikel etc.
Wie sollte man sowas Aufgezeichnet haben?
 
Zuletzt bearbeitet:

Michael Spaltmann

Moderator
Mitarbeiter
2. November 2010
680
152
Hi,

also eine "Preishistorie" haben wir in der Wawi nicht. Das macht in der Wawi auch nicht so viel Sinn, da der Preis den Du in der Wawi hast ja nichts-sagend ist. Ich kann da einem Artikel für 1 Jahr zb. 100EUR eintragen. Aber wenn ich diesen Preis nirgendwo im Shop, Amazon usw. übertrage ist das ja ein "Phantompreis", der niemals nach aussen kommuniziert wurde. Die Preise zu denen du effektiv etwas verkauft hast findest Du ja beim Rechnungsexport, aber da geht es ja dann auch um deine Einnahmen.
Bist Du sicher dass das Finanzamt wissen will, wann Du welchen Rabatt gegeben HÄTTEST oder wann du ihn gegeben HAST? Rabatte auf Rechnungen werden ja auch beim Rechnungsexport mit berücksichtigt. Rabatte die irgendwann mal auf Artikeln existiert haben - aber nicht zu diesem Preis verkauft wurden zeichnen wir bisher nicht auf.

viele Grüße Michael
 

Abdelkarim

Gut bekanntes Mitglied
10. Januar 2009
168
6
Hallo

ja Super und das soll angeblich Pflicht sein:

Wenn das Finanzamt eine Preisherabsetzungsaufzeichnung von Ihnen verlangt, bedeutet dies, dass das Finanzamt prüfen möchte, ob Sie die korrekten steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Preisherabsetzungen erfüllen. Im Allgemeinen müssen Sie für Preisherabsetzungen eine klare und detaillierte Aufzeichnung führen, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.

Die genauen Anforderungen an die Preisherabsetzungsaufzeichnung können von Land zu Land unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sollten Sie jedoch für jede Preisherabsetzung folgende Informationen aufzeichnen:

  • Datum der Preisherabsetzung
  • Der ursprüngliche Preis des Artikels
  • Der reduzierte Preis des Artikels
  • Der Grund für die Preisherabsetzung
  • Die Anzahl der verkauften Artikel
  • Die Gesamtsumme der Einnahmen aus dem Verkauf reduzierter Artikel
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Belege aufbewahren, die die Preisherabsetzung unterstützen, einschließlich der Rechnungen für die gekauften Waren und der Quittungen für den Verkauf der reduzierten Artikel.

Wenn das Finanzamt eine Preisherabsetzungsaufzeichnung von Ihnen verlangt, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Aufzeichnungen vorlegen und alle Fragen des Prüfers so vollständig und genau wie möglich beantworten.

Das macht doch keiner........
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.606
1.057
Hallo
mein Steuerberater meint das das Finanzamt wissen will wann Preisnachlässe auf die Produkten gegeben wurde. Also wieviel Rabatte wie lange welche Artikel etc.
Wie sollte man sowas Aufgezeichnet haben?

Ist denn Dein Steuerberater mit dem Prüfer im Kontakt und mit der Betreuung der Prüfung beauftragt?

Im Endeffekt kann man mit so einem Prüfer auch immer reden und fragen, was genau er haben möchte und was daraus hervorgehen soll.

Das sollte aber Dein Steuerberater (hoffentlich) mit entsprechender Erfahrung machen, damit Du nicht ausversehen etwas sagst, was der Prüfer missverstehen könnte und sich zu tiefgreifenderen Prüfungen veranlasst sieht.

Dann ist ja noch die Frage, in welchem Bereich Du tätig bist und um welche Betriebsgröße es sich handelt!?
Hast Du immer alles sauber aufgezeichnet und archiviert (Rechnungen und FiBu)?

Dann sag klipp und klar, dass dies nicht aufgezeichnet wird.

Erstmal muss ja klar sein, was der Prüfer genau haben möchte und was er daraus ersehen möchte.

Wenn zu allen Aufträgen entsprechende Rechnungen erstellt und sauber archiviert wurden und gleichzeitig die Zahlungen "digital" bzw. bargeldlos gelaufen sind, ist ja alles relevante aufgezeichnet

Hi,

also eine "Preishistorie" haben wir in der Wawi nicht. Das macht in der Wawi auch nicht so viel Sinn, da der Preis den Du in der Wawi hast ja nichts-sagend ist. Ich kann da einem Artikel für 1 Jahr zb. 100EUR eintragen. Aber wenn ich diesen Preis nirgendwo im Shop, Amazon usw. übertrage ist das ja ein "Phantompreis", der niemals nach aussen kommuniziert wurde. Die Preise zu denen du effektiv etwas verkauft hast findest Du ja beim Rechnungsexport, aber da geht es ja dann auch um deine Einnahmen.
Bist Du sicher dass das Finanzamt wissen will, wann Du welchen Rabatt gegeben HÄTTEST oder wann du ihn gegeben HAST? Rabatte auf Rechnungen werden ja auch beim Rechnungsexport mit berücksichtigt. Rabatte die irgendwann mal auf Artikeln existiert haben - aber nicht zu diesem Preis verkauft wurden zeichnen wir bisher nicht auf.

viele Grüße Michael

Das ist meiner Ansicht nach ja nur zum Teil richtig und gilt meiner Ansicht nach zwar für buchhalterische Belange, aber spätestens mit dem 30-Tage-Preis aus der PAngV ist ja zumindest relevant, welche Preise wann und wo publiziert wurden. Aber das interessiert das FA ja nur begrenzt.

Meines Erachtens geht es hier um etwas anderes, entweder wird uns der TE dies aber (aus gutem Grund) nicht sagen, er ist durch Zufall in einen bestimmten Verdacht geraten oder es ist ein "Schuss ins Blaue", um mal zu gucken was kommt und ggf. einen Ansatzpunkt für eine Schätzung zu haben.

Hallo

ja Super und das soll angeblich Pflicht sein:

Wenn das Finanzamt eine Preisherabsetzungsaufzeichnung von Ihnen verlangt, bedeutet dies, dass das Finanzamt prüfen möchte, ob Sie die korrekten steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Preisherabsetzungen erfüllen. Im Allgemeinen müssen Sie für Preisherabsetzungen eine klare und detaillierte Aufzeichnung führen, um sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.

Die genauen Anforderungen an die Preisherabsetzungsaufzeichnung können von Land zu Land unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sollten Sie jedoch für jede Preisherabsetzung folgende Informationen aufzeichnen:

  • Datum der Preisherabsetzung
  • Der ursprüngliche Preis des Artikels
  • Der reduzierte Preis des Artikels
  • Der Grund für die Preisherabsetzung
  • Die Anzahl der verkauften Artikel
  • Die Gesamtsumme der Einnahmen aus dem Verkauf reduzierter Artikel
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen und Belege aufbewahren, die die Preisherabsetzung unterstützen, einschließlich der Rechnungen für die gekauften Waren und der Quittungen für den Verkauf der reduzierten Artikel.

Wenn das Finanzamt eine Preisherabsetzungsaufzeichnung von Ihnen verlangt, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Aufzeichnungen vorlegen und alle Fragen des Prüfers so vollständig und genau wie möglich beantworten.

Das macht doch keiner........

Wenn Du für jeden Kauf eine ordentliche (Einkaufs- und Verkaufs-) Rechnung hast, solltest Du doch eigentlich alle geforderten Daten vorlegen können bzw. aus Deinen FiBu-Aufzeichnungen hervorgehen!?

Eigentlich muss Dir Dein Steuerberater (mit der entsprechenden fachlichen Qualifizierung, den Detailkenntnissen Deines Betriebes und Erfahrung) doch am ehesten sagen können, wie das Vorgehen am besten ist.

Hast Du stark schwankende (zu geringe) Gewinne?
Machst Du Verluste?
Verkaufst Du häufig unterm EK?
Besteht möglicherweise der Verdacht, dass Du an einem USt.-Karussell beteiligt bist?
 
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Abdelkarim

Gut bekanntes Mitglied
10. Januar 2009
168
6
Hallo Verkäuferlein,

Hast Du stark schwankende (zu geringe) Gewinne?
Der Umsatz ist rückläufig seit Corona. Aber noch im Gewinn

Machst Du Verluste?
ich mache keine Verlste.

Verkaufst Du häufig unterm EK?
nein

Besteht möglicherweise der Verdacht, dass Du an einem USt.-Karussell beteiligt bist?
nein

Es werden 10 Punkte gefordert die Preisherabsetzungsaufzeichnung ist eine die ich nicht erfüllen kann. Der Steuerberater hat mich gefragt ob ich so war führe.... Ich kenne keinen der sowas Führt.

Der Steuerberater meint das FA würde daraus die tatsächliche Spanne errechnen um zu sehen ob der EK mit dem VK im Jahr passen kann.