Innerhalb der
JTL-Wawi existieren nur drei Platzhalter, um Artikelpreise in die Vorlage zu integrieren.
- Standard-VK
{{ Vorgang.Artikel.Allgemein.PreiseEinheiten.VK-Brutto | Nummer: "F2" }}
- Der VK in der dem Artikel zugewiesenen Auktionsvorlage hinterlegte VK (das ist der Preis, der im Screenshot unter ‚Angebotsnummer: Vorlage‘ aufgeführt ist, direkt unter dem ‚echten‘ Angebot mit Angebotsnummer).
{{ Vorgang.Preis | Nummer: "F2" }}
- Der sogenannte ‚eBay-Preis‘ (im folgenden Screenshot rot umrandet und als „Preis für neu eingestellte Angebote (Brutto) ausgewiesen.)
{{ Vorgang.Artikel.Allgemein.PreiseEinheiten.EbayVerkaufspreis | Nummer: "F2" }}
Für die Angabe aus deinem Screenshot - den Preis einer VARIATIONSKOMBI - exisitert kein Platzhalter. Der Inhalt unten in der Vorlage ist absolut statisch. Da kann nix "wechseln", nur weil du oben in nem Dropdown irgendwas anklickst
. Die dazu Notwendige Technik ist nicht erlaubt.
Bitte beachte in Bezug auf die Preisangabe folgende Problematiken:
- der Preis wird nur bei Angebotserstellung gezogen und integriert.
Keiner der Preisplatzhalter löst ein automatisches Update des Inhaltes eines laufenden Angebots‘ aus. Sprich, Änderungen am Preis werden NICHT automatisch in die Vorlage übernommen und an laufende Angebote übertragen, sondern nur oben beim Button [Sofort kaufen] aktualisiert.
- Werden Preise geändert, muss danach ein manuelles Update angestoßen werden: die Vorlage über ‚Marktplätze‘ über ‚
Designvorlage zugewiesen‘ neu zuweisen. (Haken für Bilder/Beschreibung aktualisieren im
Worker muss gesetzt sein oder manuell ein Update ausgeführt werden, das erzwingt, dass die Wawi die gesamte Vorlage, die ja deinen Preisplatzhalter enthält, neu aus dem Artikel generiert und überträgt).
- Sonderpreisaktionen in der Wawi wirken sich nicht automatisch auf den in der Vorlage angezeigten Preis aus
- Sonderpreisaktionen in eBay wirken sich ebenfalls nicht aus
Die Preisangabe
muss der Preisangabeverordnung entsprechen! Ich würde den Preis aus den o.g. Gründen nicht integrieren, wenn er Schwankungen unterlegen ist. Das Risiko, hier eine Abmahnung zu kassieren, wäre mir persönlich zu groß.
Generell tendieren meines Wissens nach zumindest die Anwälte vom Händlerbund dazu, anzuraten, auf die Preisangabe zu verzichten, da die für dich zum Teil nicht lösbare Vorgaben mit sich bringt. (z.B.: Hinweis auf Mwst, Hinweis auf Versandkosten, bei
Versandkosten Link zu Versandkosten, etc. )