Abmahnungen dürften einen gewissen Betrag nicht übersteigen. Sagen wir mal, maximal 150-200 Euro. Somit ist das Geschäft der Abmahnmafia endgültig vorbei, denn dieser Betrag ist für Abmahn-Anwälte nicht mehr lukrativ, wodurch sicherlich die Abmahnwelle stark zurück gehen wird. In den meisten Fällen geht es ja um unlauteren Wettbewerb, wodurch die Unterlassungserklärung meistens unterschrieben wird. Da die Unterlassungserklärung meistens sehr hohe Vertragsstrafen beinhaltet, wird der abgemahnte wohl kaum den Vertragsbruch riskieren. Grundsätzlich geht es den Abmahn-Anwälten, welche Massenabmahnungen schreiben, nur um die schnell verdiente Abmahngebühr. Haben wir bereits über ebay erlebt. Händler mit hunderten von verschiedenen Kategorie-Produkten, jeweils nur 1 Stück im Angebot, zu absolut überhöhten Preisen. Dort kauft niemand etwas, jedoch ist dieser Händler dann ein Mitbewerber und mahnte über seinen Anwalt freißig ab. Das dieser Anwalt Massenabmahnungen vornimmt, konnte unser Anwalt anhand von seiner Rechnungsnummer erkennen. Denn ein einzelner Anwalt schafft es sicherlich nicht, in einem Monat über 500 Fälle bzw. Rechnungen zugehörig auszustellen.
Dieser dubiose Anwalt hat dann nach Schreiben unseres Anwalts (Meldung an die Anwaltskammer angedroht), ganz schnell seine Abmahnung für unwirksam erklärt.