Neu OSS - Neuling - Umsatz in AT - Q1/2022 ca. 70 Euro - und jetzt?

DITH-Shop

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8. Juli 2013
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Moin zusammen,

ich hatte 2020 noch Umsätze im Ausland, daher habe ich, als es für ebay verpflichtend wurde, mich im Juni 2021 zum OSS angemeldet.
2021 habe ich die Schwelle von (Über alle EU Länder zusammen) die 10.000 Euro NICHT überschritten, und für Q3 + Q4 2021 jeweils "NULL-Meldungen" abgegeben da ich 2021 keine EU Verkäufe mehr zugelassen hatte.
Anfang 2022 habe ich mich entschlossen (vorerst) Österreich wieder freizugeben, und habe in Q1/2022 ca. 70 Euro Umsatz generiert (Ust 20%)

Frage 1a:
Muss ich das für Q1/22 überhaupt im OSS angeben (in meinem Fall die 70 Euro Umsatz = 14Euro Ust) ?
1b: Oder nur wenn ich im Laufe des Jahres mal 10.000 Euro überschreiten würde/werde?

Frage2a:
WENN ich das für Q1/22 angeben muss, muss ich die ca. 14 Euro USt direkt überweisen?
2b: Oder erst wenn ich den Wert von 10.000 überschreite?


Man findet zwar enorm viele Informationen was man wo alles einrichten muss, aber rein gar nichts über die Vorgehensweise wenn und wann denn mal was angegeben und bezahlt werden soll.
 

Enrico W.

Administrator
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27. November 2014
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1.608
Bitte beachte die besonderen Regeln des Forums: Alle Antworten können nur die persönliche Meinung der User widerspiegeln, es handelt sich nicht um eine rechtliche Beratung.
Wenn du diese benötigst (und das scheint mir hier so zu sein), dann wende Dich bitte an Deinen Steuerberater.
 
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DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.653
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Bitte beachte die besonderen Regeln des Forums: Alle Antworten können nur die persönliche Meinung der User widerspiegeln, es handelt sich nicht um eine rechtliche Beratung.
Wenn du diese benötigst (und das scheint mir hier so zu sein), dann wende Dich bitte an Deinen Steuerberater.
Ich benötige weder eine Rechtsberatung - noch habe ich einen Steuerberater.
Es war doch mehr oder weniger eine ganz einfache Frage?!
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.218
1.608
So bald Du hier fragst, wann du was wohin überweisen musst ist das halt eine Rechtsberatung. Und das darf ein Forum nicht leisten. Daher muss ich auf den Steuerberater hinweisen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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1.540
Stimmt.

"Ich würde" geht aber.
Ich würde mich fragen ob bei Anmeldung an OSS immer noch die Melde-Grenze von 10.000 Euro gilt oder ob man ab Anmeldung jeden Euro melden muss ?
Das ist mir nicht klar und brauchte ich nicht, denn wir überschreiten die 10.000 Euro jedes Jahr.

Wenn dir das klar ist, sind deine Fragen auch beantwortet.
Ich hatte das bislang so verstanden, dass eine Meldung nur nötig ist, wenn man die 10.000 Euro im laufenden Jahr erstmalig überschreitet, also ab dem 10.001 Euro, und ab dem Jahr ist die Meldung Pflicht für 3 Jahre oder so. Zugegeben, auf die Schnelle habe ich auch nichts gefunden das dies so klar darstellt wie es früher mal bei "Lieferschwelle" war.

Nicht zu vergessen, dass du ab dem Zeitpunkt auch den Steuersatz des Lieferlandes anwenden musst.
Daher - wenn OSS, dann immer OSS, sonst machst du dir das Leben schwer mit dauernden Umstellungen.

"Ich würde" also weiter in diese Richtung suchen.

;)

Es geht aus deinen Zeilen nicht klar hervor wie viel Wissen du um OSS schon hast.
Daher wäre eine Beratung sicherlich nützlich für dich.
 

DITH-Shop

Sehr aktives Mitglied
8. Juli 2013
2.653
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Ich benötige weder eine Rechtsberatung - noch habe ich einen Steuerberater.
Es war doch mehr oder weniger eine ganz einfache Frage?!
Quelle:
https://steuerberater-capellmann.de/neues-one-stop-shop-oss-verfahren-zum-01-07-2021/

Nachfolgendes kurzes Beispiel erläutert alles was ich angefragt hatte.
Sicher gibt es hunderte andere Verkäufer, die ebenfalls diese Info suchen aber von keinem bekommen, weil sie einfach kein Interesse haben zu antworten. (oder sich viel lieber auf "keine Rechtsberatung - Frage den Steuerberater" berufen möchten.

Beispiel:
In 2020 wurde die Lieferschwelle von 10.000 € nicht überschritten. Bis zum 31.07.2021 beträgt die Summe aller innergemeinschaftlichen Fernverkäufe 9.200 € (netto). Am 01.08.2021 tätigt der Unternehmer eine Lieferung an eine Privatperson mit Wohnsitz in Belgien für 900 € netto. Da die Lieferschwelle von 10.000 € überschritten wird, ist für diesen Umsatz eine Rechnung mit belgischer Mehrwertsteuer zu erstellen. Tätigt der Unternehmer in 2021 weitere innergemeinschaftliche Fernverkäufe, hat er den zutreffenden Mehrwertsteuersatz des Ziel-EU-Landes in seiner Rechnung auszuweisen. Es erfolgt keine rückwirkende Änderung der Umsätze, die vor Überschreiten der Lieferschwelle getätigt wurden.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
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Ich würde es so zusammenfassen auch in Hinblick auf Steuereinstellungen in der WAWI und Überleitung in die FIBU und Zusammenfassung dort:
Wenn du exportieren willst und halbwegs Hoffnung auf erfolgreiche Geschäfte hast (das wirst du wohl haben ???) würde ich OSS machen und ab dem 1. Euro melden.
Denn bedenke - was sind schon 10.000 Euro Export-Umsatz pro Jahr ? Die wirst du wohl weit überschreiten wollen ... ?

Dann ist das Leben sorgenfreier und auch klarer für deine Kunden.
 
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holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
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242
Leipzig
...

Nicht zu vergessen, dass du ab dem Zeitpunkt auch den Steuersatz des Lieferlandes anwenden musst.
Daher - wenn OSS, dann immer OSS, sonst machst du dir das Leben schwer mit dauernden Umstellungen.
Ich muss mich da mal reinhängen, da ich seit langem eine Lösung für unser OSS/nichtOSS in JTL suche.
Wir versenden innerhalb der EU, aber die 10k€ haben und werden wir auf längere Sicht nicht überschreiten. Auch wenn ich das gerne würde. XD
Mein Problem ist, in JTL war/ist man gezwungen das OSS einzurichten, wenn man über Dtl. hinaus versendet.
In den Medien klingt es ja auch immer so, dass man OSS zwingend nutzen müsste, aber wenn ich es richtig interpretiere, ist das eben nicht der Fall.
Mein Steuerberater meint, ich soll alle Aufträge mit 19% USt. angeben.
Die Aufträge kommen aber logischerweise mit mehr als 19% USt rein. Händisch kann man das ja umändern, aber der Kunde hat dann ein Guthaben, oder ich "bescheiße" ihn.

In der Steuerverwaltung alle EU-Länder ändern, würde auch gehen, aber da sitze ich 6 Stunden für die paar Länder, weil die Verwaltung furchtbar langsam ist. Und da ist noch die Frage, ob es im Shop auch wie gedacht klappen würde.

Mir scheint es aber auch so, dass JTL für die nicht OSS-Nutzer keine Lösung anbietet. Oder doch?
Vielleicht übersehe ich hier etwas?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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"Die Aufträge kommen aber logischerweise mit mehr als 19% USt rein."

Verstehe ich nicht, warum denn ?
Du kannst doch ZONE-EU einrichten (mit allen Ländern) und dort ebenfalls die 19% angeben ?
Wenn du die Schwelle nicht überschreitest, kannst du wie eh und je die 19% verrechnen und die Mwst komplett in DE abführen.
Das macht dann der Shop und die WAWI automatisch so wie bisher auch.

Oder anders gesagt, wenn du kein OSS machst, hättest du an den Steuereinstellungen nichts ändern müssen.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
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Leipzig
Hey, danke für deine Antwort.
Ich kann mich jetzt nicht mehr korrekt erinnern, aber mir war so, dass es sonst Schwierigkeiten gegeben hätte. Vielleicht lag es auch an der schwammigen Info zu OSS. 🤷‍♂️
Wenn das dann doch so einfach ist, werde ich das mal rückgängig machen.
Kannst du @Enrico W. mir bestätigen, dass das möglich ist? (von der technischen Seite her?) Auch wenn ich dann auf die 1.6 updaten werde?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Backup machen, testen, geht am Schnellsten.

Also ich wüsste echt nicht warum du die Steuereinstellungen ändern solltest (also Umstellung auf OSS), wenn du es nicht benötigst.
Das hättest du dir (damals) sparen können.

Und zudem, eine echte OSS-Lösung von JTL gibt es gar nicht.
Je nach Anzahl der Länder und Warengruppen ist es ein Meisterstück diese mit den Möglichkeiten die JTL bietet überhaupt einzustellen, daher gibt es einen SP welcher für diese Kunden eine Sonderlösung geschaffen hat mit der die Einstellungen generiert werden (100e bis 1000e Datensätze die generiert werden).

-> Wenn ich dein Problem richtig verstehe, müsstest du an sich nur überall in deinen Steuereinstellungen die 19% eintragen (dort wo du abweichende drin hast), dann bleibt die Struktur die du angelegt hast gleich und der Steuersatz ändert sich auf 19%. Quick und nicht dirty.

Beispiel: Wenn du AT angelegt hast mit 20%, aber gar kein OSS verwendest, dann trägst du dort einfach 19% ein. Das ist alles.
 
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