Neu OLG München: Amazons Check-out ist rechtswidrig

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
.... Das Landgericht München sah das als unzureichend an: Zu den wesentlichen Informationen bei Kleidungsstücken zählt nun einmal auch die Zusammensetzung des Materials. Unverträglichkeiten und Waschbarkeit, sowie die Qualität des Materials sind wesentliche Bestandteile für die Kaufentscheidung. Daher gehören sie mit zu den Informationen, die auch noch einmal im Warenkorb angezeigt werden müssen...

...Produkte weisen häufig eine Vielzahl wesentlicher Eigenschaften auf: So umfasst ein modernes Soundsystem uner Umständen eine dreistellige Anzahl an wesentlichen Merkmalen. Alle Informationen im Warenkorb aufzuführen, macht die Sache aber schnell unübersichtlich, was wiederum als verbraucherfeindlich und eventuell sogar abmahnfähig gewertet werden kann. ...

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/130463-amazon-check-out-rechtswidrig

Ich bin ja wirklich der Letzte, der den Kunden nicht schützen möchte vor den vielen schwarzen Schafen da draussen. Aber jetzt echt mal...der User ist doch eh schon entmündigt bei der Rechtssprechung aber jetzt sollen noch
"alle wesentlichen Merkmale" im Warenkorb angeführt werden? :D
Viel Spass den ganzen IT Shops, die dann bei 3 Positionen im Warenkorb (Motherboard, SSD, RAM) dann ALLE "wesentlichen Merkmale" anführen dürfen und damit vermutlich 2 A4 seiten als Warenkorb haben.
Oh, ein ganzer PC ist sicher auch lustig im Warenkorb...
 

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
187
Viel Spass den ganzen IT Shops, die dann bei 3 Positionen im Warenkorb (Motherboard, SSD, RAM) dann ALLE "wesentlichen Merkmale" anführen dürfen und damit vermutlich 2 A4 seiten als Warenkorb haben.
Oh, ein ganzer PC ist sicher auch lustig im Warenkorb...

Das sollte man wohl lieber auch nicht machen :D
Alle Informationen in der Bestellübersicht aufzuführen, macht die Sache aber schnell unübersichtlich, was wiederum als verbraucherfeindlich und eventuell sogar abmahnfähig gewertet werden kann.

Aber am schönsten finde ich ein Zitat von der IT-Rechts-Kanzlei dazu:
Ein Wettbewerbsverstoß setzt kein Verschulden voraus.
:eek::D Ja mein Gott, was willste auch machen, wennde eh immer schuldig, egal, was du nicht machst.

Die Urteile in letzter Zeit sagen aber ja mal wieder eindeutig: Der Verbraucher ist strunzendumm. Zu blöde, sich ein Produkt zu merken von der Artikeldetailseite bis in den Checkout. Den muss man an die Hand nehmen. Nochmal zum Produkt zu gehen: Absolut unzumutbar. Und das Urteil ist die Höhe: Man soll alles nochmal anzeigen, aber alles anzeigen sollte man nicht. Äh ja.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
13.810
1.540
".... wesentliche Bestandteile für die Kaufentscheidung "

Ja, idiotisch, denn der Kunde hat die Kaufentscheidung getroffen in dem er das Produkt bereits in den Warenkorb gelegt hat.
An der Kassa im Supermarkt, wenn die Kassierin alles gescannt hat und ich nur noch bezahlen muss sage ich auch nicht "Den Artikel x und Artikel y nehm ich doch nicht" und trage ihn zurück ins Regal.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.154
1.073
Er hat doch noch keine Kaufentscheidung getroffen wie er im Artikel war, dort die "wesentlichen Merkmale" gesehen hat, es dann in den Warenkorb gelegt hat. Nein nein.
Bin ja auch dafür, man sollte noch ein opt-in machen: Bezahlen via PayPal, dann noch ein opt-in per Mail ... quatsch ... per pushTAN ... ob er denn auch wirklich kaufen will, alles verstanden hat und auch weiss, dass er das Produktfoto nicht geliefert bekommt in 13x10 (so 90er? ok, geliefert automatisch in seine dropbox)....
 

301Moved

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2013
930
187
Der Online-Käufer ist halt mitnichten mit dem im stationären Handel zu vergleichen. Ganz anderer Menschentyp: Homo Idioticus. Da muss man doch was machen!

Vor allem sagt einem keiner, was die wesentlichen Merkmale sind. Je nach meiner Kaufentscheidung kann das ja selbst bei ein und der selben Person ganz unterschiedlich liegen. Also geht doch das nur mit Gedankenlese-Schnittstelle, oder? Live-Übertragung und Einblendung meiner jeweiligen - wie auch immer gestüzten - Kaufentscheidung.
 

WAWI-USER321

Sehr aktives Mitglied
26. Dezember 2013
250
34
Der neueste Streich einer immer Praxisferneren Rechtsprechung
Der Online-Käufer ist halt mitnichten mit dem im stationären Handel zu vergleichen. Ganz anderer Menschentyp: Homo Idioticus. Da muss man doch was machen!

In meinen Augen sind des heutzutage eher die Richter die solchen Blödsinn entscheiden.

Kaum ein Monat der letzten Jahre ist ohne wegweisenden Schwachsinn vergangen, ich würde sogar sagen kaum eine Woche.

Lest euch mal fast beliebig aktuelle urteile zu Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht durch, da bekommt ihr womöglich noch Magengeschwüre.

Das hat nichts mehr mit Verbraucherbschutz zu tun, und die angeblichen Vorteile die sich manch einer laut wettbewerbsrecht verschafft sind auch größtenteils Schwachsinn.

Viel Richter schienen einen 7. Sinn zu haben, wenn es darum geht das fragwürdigste Urteil mit der absurdesten Begründung zu liefern.

Man könnte meinen es sei Satire.