.... Das Landgericht München sah das als unzureichend an: Zu den wesentlichen Informationen bei Kleidungsstücken zählt nun einmal auch die Zusammensetzung des Materials. Unverträglichkeiten und Waschbarkeit, sowie die Qualität des Materials sind wesentliche Bestandteile für die Kaufentscheidung. Daher gehören sie mit zu den Informationen, die auch noch einmal im Warenkorb angezeigt werden müssen...
...Produkte weisen häufig eine Vielzahl wesentlicher Eigenschaften auf: So umfasst ein modernes Soundsystem uner Umständen eine dreistellige Anzahl an wesentlichen Merkmalen. Alle Informationen im Warenkorb aufzuführen, macht die Sache aber schnell unübersichtlich, was wiederum als verbraucherfeindlich und eventuell sogar abmahnfähig gewertet werden kann. ...
Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/130463-amazon-check-out-rechtswidrig
Ich bin ja wirklich der Letzte, der den Kunden nicht schützen möchte vor den vielen schwarzen Schafen da draussen. Aber jetzt echt mal...der User ist doch eh schon entmündigt bei der Rechtssprechung aber jetzt sollen noch
"alle wesentlichen Merkmale" im Warenkorb angeführt werden?
Viel Spass den ganzen IT Shops, die dann bei 3 Positionen im Warenkorb (Motherboard, SSD, RAM) dann ALLE "wesentlichen Merkmale" anführen dürfen und damit vermutlich 2 A4 seiten als Warenkorb haben.
Oh, ein ganzer PC ist sicher auch lustig im Warenkorb...