Neu Newsletter DSGVO Auskunftspflicht

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
556
60
Der Kunde hat ja jetzt ein Recht auf Auskunft (DSGVO)


1. Ich habe keine Möglichkeit im Shop Backend (Vers. 4.06) zu sehen, wann der Kunde sein OptIn bestätigt hat.
kann man das mit einem Patch beheben ?

2. muss ich heute noch mal einen Newsletter senden und die Kunden auffordern den Newsletter erneut zu bestätigen und wenn ja wie mache ich das ?
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
232
zu 2. nach vorherrschender Rechtsmeinung reicht die bisher erteilte Zustimmung aus und gilt über den 25.05. hinweg ... WENN .. du die Anmeldung sauber protokolliert hast
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
556
60
Da der Shop schon seit der Version 2 läuft und ich keine erweiterte Info sehen kann, kann ich nicht beurteilen
ob alle Anmeldungen "sauber" nach dem Doppel opt out Verfahren erfolgt sind.
Gibt es dafür eine Prüf Routine ?
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
Da der Shop2 kein Newslettermodul hatte, sollte es hier kein Problem geben.
Die Opt-In-Bestätigungen kannst du über einen SQL-Befehl in der Shop-Datenbank einsehen:

SELECT DISTINCT e.cEmail, h.cOptIp, h.dOptCode FROM tnewsletterempfaenger e JOIN tnewsletterempfaengerhistory h ON h.cEmail = e.cEmail AND h.cOptCode = e.cOptCode WHERE e.nAktiv = 1 AND h.cAktion = 'Eingetragen' ORDER BY h.dOptCode DESC
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
Btw. diesen Auszug brauchst du nach meinem Verständnis nicht für das Auskunftsrecht sondern ausschließlich als Beweismittel für den "Worst Case", wenn du vor Gericht nachweisen musst, dass die betroffene Person in den Erhalt der Werbemails eingewilligt hat.

Beim Auskunftsrecht teilst du der betroffenen Person Auskunft über die personenbezogenen Daten, den Verarbeitungszweck, Kategorien, Speicherdauer etc mit.
Siehe https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
556
60
Jetzt bin ich mir unsicher.
Es wird ein Datum angegeben - ist das das Datum wann der Newsletter per Doppel OptIn bestätigt wurde oder wann der Kunde sich
für den Newsletter angemeldet hat ?b0.png
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
Das ist das Datum der Zustimmung (Klick auf Bestätigen in der Opt-In-Mail). Das Datum der Anmeldung steht in einem anderen Feld, sollte aber irrelevant sein.
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
556
60
Stimmt - ich denke, dann sollte das Feld erst mal ausreichend sein, damit ein Sachbearbeiter Auskunft geben kann.

Meinst du, dass ich einen Newsletter versenden muss, in dem ich auf die neue Datenschutzbestimmungen in unserem Shop hinweise.
Einige machen das, andere nicht.
Das mit der Newletteranmeldung und dem doppel OptIn war ja schon im BDSG geregelt. Und soweit ich weis muss der Kunde nicht erneut zustimmen. Aber JTL hat das ja jetzt so gemacht - wenn man den Newsletter weiter haben will muss man Ihn erneut bestellen.
 

david

Administrator
Mitarbeiter
16. Juli 2010
2.310
170
Meinst du, dass ich einen Newsletter versenden muss, in dem ich auf die neue Datenschutzbestimmungen in unserem Shop hinweise.
Einige machen das, andere nicht.
Ich denke das ist eine unternehmerische Entscheidung und kommt darauf an, ob sich durch deine neuen Datenschutzbestimmungen konkrete Änderungen für deine Kunden ergeben, über die sie informiert werden sollten.

Das mit der Newletteranmeldung und dem doppel OptIn war ja schon im BDSG geregelt. Und soweit ich weis muss der Kunde nicht erneut zustimmen. Aber JTL hat das ja jetzt so gemacht - wenn man den Newsletter weiter haben will muss man Ihn erneut bestellen.
Ja korrekt, daher sind alte Double-Opt-In-Zustimmungen auch weiterhin gültig.

Durch die neue Zustimmung (im JTL-Kundencenter) können wir nun themenspezifische Newsletter versenden und unsere Newsletter besser auf die Interessen der Kunden abstimmen.
 

Conny

Sehr aktives Mitglied
7. September 2009
556
60
Ok. Dann verstehe ich das so, dass das kein Muss ist den Kunden über die neue DSGVO zu informieren.
Zumal er ja beim Bestellprozess autom. auch die Datenschutzbestimmungen angezeigt bekommt und lt. den AGB auch den Datenschutzbestimmungen zustimmt wenn er etwas bei uns kauft.

Dann erst mal Danke für die Hilfe
 

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