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Wo und wie kann ich sehen, wann der Kunde das Doppel opt in bestätigt hat ?
Lt. DSGVO muss ich die Zustimmungen elektronisch dokumentieren (E-Mail, Datum, Uhrzeit)
Denke das geschieht auch, aber ich finde keine Info darüber.
Im Shop Admin im Bereich Newsletter hast du alle Abonnenten, getrennt nach Aktiv und Inaktiv. Inaktive haben folglich das Double-Opt-In nicht bestätigt.
Ich habe aber keine Möglichkeit, dem Kunden Auskunft zu erteilen, wann und mit welcher IP er sich angemeldet hat.
Lt. DSGVO bin ich aber Auskunftverpflichtet.
Kann gibt es da eine andere Lösung ?
Diese Information ist derzeit nicht Bestandteil der Daten welche für eine Newsletteranmeldung dauerhaft gespeichert werden. Hier muss JTL aktiv werden. Alternativ ließe ich die IP über die Access-Logs vom Server anhand des Timestamps auf die newsletter.php ermitteln.
Im Shop Admin im Bereich Newsletter hast du alle Abonnenten, getrennt nach Aktiv und Inaktiv. Inaktive haben folglich das Double-Opt-In nicht bestätigt.
Das ist keine rechtssichere Dokumentation, zumal du manuell jeden inaktiven Abonnenten einfach aktivieren kannst. Die Protokollierung des aktiven Anklickens der Double-Opt-In Mail ist notwendig und ich weiß nicht, wie das aktuell umsetzbar sein soll. Ich könnte ja nichtmal jetzt vor dem 25.05. eine Rundmail mit Bitte um Bestätigung schicken, da JTL Shop 4 das aktuell nicht anbietet.
Ich habe aber keine Möglichkeit, dem Kunden Auskunft zu erteilen, wann und mit welcher IP er sich angemeldet hat.
Lt. DSGVO bin ich aber Auskunftverpflichtet.
Kann gibt es da eine andere Lösung ?
Jeder Schritt (Anmeldung, Opt-In-Bestätigung, Abmeldung) wird in tnewsletterempfaengerhistory protokolliert. Dort bekommt man die Daten immer heraus mit einem einfachen SQL: SELECT * FROM tnewsletterempfaengerhistory WHERE cMail = 'e-mail-adresse-der-betroffenen-person@example.com';
Unter https://issues.jtl-software.de/issues/SHOP-2260 ist eine Verbesserung eingeplant, den Zeitstempel + IP zur Anzeige an das Backend durchzureichen.
Dass man überhaupt so einen Nachweis vor Gericht bringen muss, bleibt hoffentlich die absolute Ausnahmesituation.
Wenn du nur Checkboxen hast die als Pflichtfeld deklariert sind, nicht. Denn stimmt der Kunde dem nicht zu indem er die Box anhakt, geht es für den Kunden folglich ja auch nicht weiter im Prozess. Anders mit den optionalen Checkoutboxen. Aber die lassen sich ja problemlos über die Logging-Funktion tracken wenn der Kunde diese anhakt. Du bekommst dann eine E-Mail, sofern die entsprechende Vorlage aktiv für den Versand ist. Ergo hast du hier deine Protokollierung.
Sorry, das habe ich noch nicht ganz verstanden.
Ich habe es angehakt, dass es protokolliert werden soll.
Was muss ich genau noch machen um eine Email zu bekommen ob der Kunde es angehakt hat oder nicht ?
Sorry, das habe ich noch nicht ganz verstanden.
Ich habe es angehakt, dass es protokolliert werden soll.
Was muss ich genau noch machen um eine Email zu bekommen ob der Kunde es angehakt hat oder nicht ? Den Anhang 27808 betrachten
Pflichtfelder werden nicht protokollierte, auch wenn du das Logging anhakst. Denn ist das Pflichtfeld nicht angehakt geht es nicht weiter, daher ist das Logging überflüssig. Der Kunde hat also definitiv die Box angehakt. Für die Altersprüfung beispielsweise müsstest du eine Mail bekommen, sofern die entsprechende E-Mail Vorlage "Checkbox Emailvorlage" aktiv für den Versand ist.