Neues Telemediengesetz

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
Hallo zusammen,

für den ein oder anderen User könnte die Neuerung zum Thema Werbe-Mails möglicherweise ganz interessant sein.
Daher hier zur allgemeinen Information:

Zum 1. März 2007 wird gemeinsam mit dem 9. Rundfunkstaatsvertrag das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Das Telemediengesetz soll die rechtlichen Anforderungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die so genannten Telemedien, regeln und vereinheitlichen. Beide Regelwerke ergänzen sich und ersetzen das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Diese Gesetze finden ab dem 1. März 2007 keine Anwendung mehr. Das Telemediengesetz wird also sowohl rechtliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzen als auch Fragen des Datenschutzes klären.

Neu ist, dass Teledienste und Mediendienste nunmehr im Begriff der Telemedien zusammengefasst sind, wobei sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ansonsten wenig ändert.

Eine Neuerung betrifft die Versendung unbestellter Werbe-Emails (Spam), die jetzt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn eine absichtliche Verschleierung oder Verheimlichung des Absenders oder des kommerziellen Charakters in der Kopf- oder Betreffzeile gegeben ist. Ungeachtet dessen, dass bereits der unaufgeforderte Versand von Email nach bisherigem Recht wettbewerbswidrig nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist, kann ein Verstoß gegen die neue Vorschrift des TMG nun zusätzlich mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro bestraft werden.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht enthält das TMG eine neue Öffnungsklausel, wonach personenbezogene Daten in zwei Fällen offenbart werden müssen: Zum einen gegenüber allen Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr tätig werden und zum anderen gegenüber Privaten, wenn dies zur Durchsetzung der "Rechte am geistigen Eigentum" erforderlich ist.

Quelle: IHK Stuttgart