Neues Jugendschutzgesetz

memo Software

Gut bekanntes Mitglied
10. Oktober 2009
442
1
Hallo zusammen,

habt Ihr das schon gesehen?

heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Updates]

Offensichtlich muss ab dem 1.1.2011 aufgrund des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags jede(!) Internetseite auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüft und klassifiziert werden.

Hat jemand Ahnung, wie das in der Praxis auszusehen hat?

Immerhin sind das ja nur noch 4 Wochen und die Abmahn-Geier werden vermutlich schon parat stehen.

Viele Grüße!

Martin
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Neues Jugendschutzgesetz

In der bisher kommunizierten Form dürfte es für den Großteil der hier versammelten keinerlei Auswirkungen haben. Auszug aus der FSM (Übrigens wirklich geil, dass das fliegende Spaghettimonster endlich auch greifbare, und auch für Zweifler sichtbare Macht bekommt :) ):

Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?


Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

siehe hier: FSM - JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen

Die meisten Onlineshops (Abgesehen von Erotik, Computerspiele, Ton- und Bildträger) ohne angegliedertes Forum können sich den Mist ersparen - vorerst zumindest.
Ein Problem dürfte halt sein, dass die noch zu schaffenden Filterprogramme, bei strenger Einstellung Seiten ohne FSK-Klassifikation nicht anzeigen werden. Wer weiß, vlt. wird in 5 Jahren die Nutzung solcher Filter auf allen Rechnern vorgeschrieben, manche im Innenministerium bekommen bei dem Gedanken feuchte Augen... Egal - Für Paranoiaschreiberei gibt es andere Foren ;).

Also wie gesagt, wenn die Produkte nicht dem entsprechen, was selbsternannte Tugendwächter anstößig nennen, sollte es keinen Handlungsbedarf geben. Wenn es doch so wäre, würde ich wohl bei meinen Sachen einfach ein FSK18 vergeben und versuchen die Filterschnittstelle zu nutzen - Sendezeitbeschränkungen (sic!) sind im Netz IMHO so blöde, dass man es mit keiner Faser beachten darf.

Wie immer: Nur meine Meinung und damit auch keine Rechtsberatung.

Viele Grüße
Dan
 

Dealux-GmbH

Sehr aktives Mitglied
5. März 2007
8.676
7
Düsseldorf
AW: Neues Jugendschutzgesetz

Was ich mich hier frage: Theoretisch gesehen darf man doch eigentlich erst ab 14 Jahren selber was im Internet kaufen (Taschengeldparagraf o.ä.). Bei teureren Sachen sogar erst ab 18 Kaufverträge abschließen. Darf man also seinen Bestellvorgang jetzt erst ab 18 machen?
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Neues Jugendschutzgesetz

Was ich mich hier frage: Theoretisch gesehen darf man doch eigentlich erst ab 14 Jahren selber was im Internet kaufen (Taschengeldparagraf o.ä.). Bei teureren Sachen sogar erst ab 18 Kaufverträge abschließen. Darf man also seinen Bestellvorgang jetzt erst ab 18 machen?


Nun, die Gefahren vor denen Heranwachsende geschützt werden sollen sind eher immaterieller, als finanzieller Natur - Ansonsten wäre Jamba bereits verboten :)

Solange Du keine "jugendgefährdenden" Artikel anbietest, muss Dich das IMHO nicht kümmern. Wenn doch, ist aber nicht erst der Bestellvorgang das Problem, sondern bereits die Artikelbeschreibungen und Bilder.
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Neues Jugendschutzgesetz

damit hat Jörg recht. Aber wenn ein Jungedlicher unter 18 Jahre ein Geschäft der Eltern übernimmt bzw. Geschäftsführer ist, ist er voll Geschäftsfähig.


Das ist so nicht richtig - Jugendliche können aber durchaus als Beauftragte der Erziehungsberechtigten fungieren.
Aber auch ohne Auftrag sind mit Minderjährigen (> 14) geschlossene Verträge nicht automatisch hinfällig, sie sind nur "schwebend unwirksam".