reneromann
Sehr aktives Mitglied
AW: Nachnahme-Nichtabholer
@ wawi-dl:
Nicht ganz - du kannst dich nicht auf "höhere Gewalt" berufen, weil es dir ja möglich gewesen wäre, einen anderen Lieferanten zu wählen (oder es sogar persönlich vorbei zu bringen)...
Insofern hat der Kunde schon Recht, dass es dein Problem ist, wenn die Lieferung nicht binnen der angegebenen Zeit ankommt.
Fakt ist nämlich: Wenn du die Lieferzeit nicht einhalten kannst, hast du deinen Vertragspart nicht erfüllt und der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.
Eines Widerrufs benötigt es dann nicht mehr, weil ein wichtiger Grund (Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht, nämlich innerhalb der vertraglich zugesicherten Lieferzeit) für den Rücktritt vorliegt.
Was jedoch viel wichtiger ist: Beim Rücktritt vom Vertrag bleibst du als Händler auf allen Kosten sitzen, immerhin ist der Rücktritt durch eine Vertragsverletzung deinerseits begründet.
Und nein, im Fall des Rücktritts (dafür reicht o.g. Mail aus) haftet der Kunde NICHT für Verlust o.ä. der Ware - denn der Kaufvertrag (auf den deine anderen Sachen abzielen) ist in dem Fall hinfällig.
@ wawi-dl:
Nicht ganz - du kannst dich nicht auf "höhere Gewalt" berufen, weil es dir ja möglich gewesen wäre, einen anderen Lieferanten zu wählen (oder es sogar persönlich vorbei zu bringen)...
Insofern hat der Kunde schon Recht, dass es dein Problem ist, wenn die Lieferung nicht binnen der angegebenen Zeit ankommt.
Fakt ist nämlich: Wenn du die Lieferzeit nicht einhalten kannst, hast du deinen Vertragspart nicht erfüllt und der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.
Eines Widerrufs benötigt es dann nicht mehr, weil ein wichtiger Grund (Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragspflicht, nämlich innerhalb der vertraglich zugesicherten Lieferzeit) für den Rücktritt vorliegt.
Was jedoch viel wichtiger ist: Beim Rücktritt vom Vertrag bleibst du als Händler auf allen Kosten sitzen, immerhin ist der Rücktritt durch eine Vertragsverletzung deinerseits begründet.
Und nein, im Fall des Rücktritts (dafür reicht o.g. Mail aus) haftet der Kunde NICHT für Verlust o.ä. der Ware - denn der Kaufvertrag (auf den deine anderen Sachen abzielen) ist in dem Fall hinfällig.