Neu Lizenz / Hardwarebindung / CPU-Klausel

yinki

Aktives Mitglied
21. September 2016
7
0
nabend,

ich hatte wohl versehentlich im falschen beitrag https://forum.jtl-software.de/threads/lizenz-hardwarebindung.88295/#post-526932 gepostet. der beitrag wurde geschlossen aber meine fragen sind noch offen. daher das ganze nochmal hier als neues thema.

wir hatten das problem das der kassenrechner neu aufgesetzt werden musste. es gab dann u.a. probleme mit der lizenz also habe ich bei luwosoft angerufen. da wurde mir erklärt das bei hardwareänderungen ggf. für ca. 49,- euro zzgl. mwst. eine neue lizenz ausgestellt werden kann. hmmm.... wie das denn? die software ist doch bereits bezahlt. die antwort von luwosoft war, das steht so in den lizenzbedingungen. hmmm...

ähmm nach meiner kenntnis verstoßen nutzungsbedingungen dergestalt, das einem lizenznehmer die nutzung der software nur auf einer, bosonders durch ihre identifikationsnummer gekennzeichneten, cpu erlaubt wird, gegen § 307 abs. 2 nr. 2 bgb. daher wird von der rechsprechung und literatur diese so genannten cpu-klauseln als unwirksam angesehen. is schon doof wenn die kassen nicht laufen und luwosoft macht um 17 uhr dicht :(

vielleicht kann mich hier mal jemand aufklären, bin nicht vom fach.

was ist, wenn bei luwosoft niemand erreichbar ist und mein rechner ist defekt? dann hätte ich nach einem nötigen hardwaretausch keine möglichkeit die software weiter zu nutzen?

wie kann ich eine funktionsfähige sicherungskopie erstellen damit bei bedarf die software kurzfristig weitergenutzt werden kann um den korrekten betriebablauf zu sichern?

wie funktioniert ein weiterverkauf der software? ausgenommen die förmlichkeit das luwosoft das erst unterschreiben will.

außerdem finde ich keine lizenzbedingungen auf der seite von luwosoft für ls-pos.

wo bitte kann man diese einsehen?

danke, mfg
yinki
 

Shopworker.de

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4. Januar 2011
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Arnsberg, Sauerland
Hallo yinki,

habe deinen letzten Beitrag (der geschlossen wurde) nur in Ansätzen im Kopf; aber ich denke das wird schon Gründe gehabt haben, warum der geschlossen wurde ;)

Hier gibt es keine Rechtsberatung; wenn du meinst, welche zu brauchen suchst du dir am besten einen Anwalt.

Ich persönlich würde versuchen mir deine Fragen direkt von Luwosoft beantworten zu lassen, da sitzen prima Leute die eine Super Arbeit machen und ein tolles Stück Software programmiert haben.

Es nutzen tausende, wenn nicht sogar zehntausende Nutzer die Software LS-POS; bisher ist noch jedem geholfen worden.

Was machst du denn, wenn Strom oder Internet ausfällt? ... warten, bis es wieder läuft ;) ... und bei einem Kassensystem würde ich persönlich dann einen Quittungsblock rausholen und den
Kunden wie hunderte Jahre vorher auch eine Quittung per Hand ausstellen.


Mann, mann, mann, hier ist ein Forum "User helfen Usern" und in deinen ersten 6 Beiträgen lese ich nur "Verstoß, §x, §y, §z, doof und so weiter ... Sowas kxxzt mich an.
 

yinki

Aktives Mitglied
21. September 2016
7
0
hiho,

ich denke die sache ist ziemlich eindeutig, siehe http://www.bettinger.de/infothek/computerrecht/computerrecht-a-z/cpu-klauseln/index.html.

laut shopworker wären hier demnach tausende lizenzen davon betroffen? na dann gute nacht...

im übrigen sollte es jeden interessieren der die software nutzt oder als reseller, agentur etc. bei seinen kunden einsetzt, denn hier könnte eine schadenersatzpflicht bestehen. und deshalb sind das, wie ich finde, wichtige und berechtigte fragen! und wenn es hier nicht weitergeht dann hilft schlussendlich ein anwalt sicherlich weiter.

lieber shopworker; ich habe bei luwosoft angerufen wie oben unschwer zu lesen ist, wer lesen kann ist klar im vorteil! ich frage mich allerdings wie ich dann diesen beitrag zu verstehen habe:

- https://forum.jtl-software.de/threa...gen-vor-dem-kauf-von-ls-pos.12905/#post-84657

werden die lizenzen hier nach lust und laune vergeben?

ich bin meiner schuldigkeit nachgekommen und habe meine kunden über diese unklarheit und offensichtlichen mangel informiert sowie eine empfehlung ausgesprochen. was die damit jetzt machen ist deren sache.

schönes we danke, mfg
yinki

ps: dieser beitrag soll für diejenigen sein die dieses thema interessiert und zur klärung von unklarheiten beitragen. wer sich nicht dafür interessiert wie z.b. shopworker der braucht sich nicht zu beteiligen ;o)
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
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Berlin
Schön ist diese Hardwarebindung nicht, insb. wenn die Hardware ausfällt und der Ersatz SCHNELL her muß.

Wieso bietet Luwosoft keine Version mit USB Dongle an? Fände ich persönlich deutlich besser...
 

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