Lieferschwelle

A.Lardy

Aktives Mitglied
12. April 2014
58
1
Hallo,

ich bringe das Thema Lieferschwelle noch einmal auf.

Wer keine Vorstellung hat, worum es dabei geht, hier eine kurze Erklärung:

Wer bei Lieferungen in EU Länder eine bestimmte Umsatzgrenze übersteigt ist verpflichtet dem Kunden die im Zielland gültige Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und sie auch im Zielland steuerlich veranlagen zu lassen.

Diese Grenze liegt bei einem Jahresumsatz zwischen 35000,-€ und 100000,-€, also für den Einen oder Anderen durchaus realistisch.

Gibt es bei der Wawi eine Möglichkeit sich die derzeitigen Auslandsumsätze anzeigen zu lassen und wenn ja. Beachtet die Wawi automatisch diese Grenzen und erstellt entsprechende Rechnungen, wenn ich den gültigen Umsatzsteuersatz des Ziellandes angebe?

Wie realisiert ihr das?

Fragen über Fragen und ich bin so unwissend.

Grüsse aus Berlin sendet euch

Andre Lardy
 

A.Lardy

Aktives Mitglied
12. April 2014
58
1
AW: Lieferschwelle

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ich als einziger das Problem habe..Gruß aus BerlinAndre
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Lieferschwelle

Such im Forum Mal nach "Lieferschwelle" -> dabei findest du schon einige Themen dazu.

Was die Umsetzung betrifft. Die Wawi erkennt ein erreichen der Lieferschwellen NICHT automatisch. Wenn du die Schwellen überschreitest, musst du allerdings nur die Steuerzonen bzw. Steuersätze in der Wawi anpassen um eben für das jeweilige Land die korrekte Märchensteuer zu verrechnen.

Im Shop wird dem Kunden dann zwar bis zur Auswahl der Lieferadresse immer noch der default Steuersatz dargestellt, ab dann aber der richtige Steuersatz angewendet.
 

Neodym

Sehr aktives Mitglied
13. Februar 2012
1.168
96
Berlin
AW: Lieferschwelle

Hallo,
hat jemand zu dem Problem mittlerweile eine Lösung? Im Speziellen ob sich aus der Wawi die Datensätze exportieren lassen, welche die Umsätze in ein EU-Land wie z.b. Frankreich anzeigen?

Das Thema Lieferschwellen in einzelne EU-Länder ist wichtig! Natürlich interessieren sich die deutschen Steuerbehörden evtl. nicht für Umsatzsteuer die der deutsche Staat einnimmt und die eigentlich den Steuerbehörden eines anderen Landes zusteht.
Bei Verdacht kann die ausländische Steuerbehörde jedoch über Amtshilfe durchaus gegen einen deutschen Händler vorgehen.
Sollte in diesem Verfahren nachträglich die Umsatzsteuer einer ausländischen Steuerbehörde geschuldet sein, kann es durchaus sein, das doppelt Umsatzsteuer gezahlt werden muss und die ausstehende Steuerschuld eingetrieben wird. Da die deutsche Umsatzsteuer in einem solchen Fall aus verwaltungsrechtlichen Gründen evtl. nicht mehr wiedererstattet wird!